…die Geldstrafe vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzstrafbehördliche Exekutionsverfahren. Wiederum gilt es aber zu beachten, dass gemäß § 172 Abs. 1 FinStrG iVm § 217 Abs. 4 lit. c BAO Säumniszuschläge insoweit nicht zu entrichten sind, als ein Zahlungsaufschub im Sinn des…
…Als Grundlage für die Einbringung ist über die vollstreckbar gewordenen Abgabenschuldigkeiten ein Rückstandsausweis elektronisch oder in Papierform auszustellen. Dieser hat Namen und Anschrift des Abgabepflichtigen, den Betrag der Abgabenschuld, zergliedert nach Abgabenschuldigkeiten, und den Vermerk zu enthalten, daß die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der…
…zweiter Satz nicht durch Ausstellung eines Rückstandsausweises (§ 229) als beendet gilt, d) ihre Einbringung gemäß § 231 ausgesetzt ist. …. § 217 Abs. 7 BAO lautet: auf Antrag des Abgabepflichtigen sind die Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft…
…gäbe es gemeinschaftsrechtliche Vollzugshindernisse iSd Art.12 der RL des Rates vom 15.3.1967 (76/308/EWG). So sei eine Grundvoraussetzung für die Vollstreckung eines ausländischen Exekutionstitels, nämlich dass er im Erststaat vollstreckbar sei, nicht erfüllt. Es läge kein Rückstandsausweis (als tauglicher Exekutionstitel) vor…
…ein Rückstandsausweis elektronisch oder in Papierform auszustellen. Dieser hat Namen und Anschrift des Abgabepflichtigen, den Betrag der Abgabenschuldigkeiten und den Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Nach § 4 AbgEO kommen als…
…Abgabenschuldners sei ein mit einer Vollstreckungsklausel versehener Rückstandsausweis als Exekutionstitel im Sinne von § 4 AbgEO und eine im Zeitpunkt der Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner bereits dem Grunde nach entstandene Geldforderung. Diese Voraussetzungen seien nicht erfüllt, zumal der angefochtene Bescheid nicht mit einer Vollstreckungsklausel…
…als Grundlage für die Einbringung […] über die vollstreckbar gewordenen Abgabenschuldigkeiten ein Rückstandsausweis elektronisch oder in Papierform auszustellen. Dieser hat Namen und Anschrift des Abgabepflichtigen, den Betrag der Abgabenschuld, zergliedert nach Abgabenschuldigkeiten, und den Vermerk zu enthalten, daß die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der…
…als Grundlage für die Einbringung über die vollstreckbar gewordenen Abgabenschuldigkeiten ein Rückstandsausweis elektronisch oder in Papierform auszustellen. Dieser hat Namen und Anschrift des Abgabepflichtigen, den Betrag der Abgabenschuld, zergliedert nach Abgabenschuldigkeiten, und den Vermerk zu enthalten, dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis…
…im finanzbehördlichen oder gerichtlichen Vollstreckungsverfahren eingebracht werden. 13.3. Exekutionstitel Rz 1335: Exekutionstitel hinsichtlich vollstreckbar gewordener Abgaben ist sowohl für das finanz-behördliche als auch für das gerichtliche Vollstreckungsverfahren gemäß § 229 BAO der Rückstandsausweis. 13.3.1. Exekutionstitel ausländischer Abgabenbehörden Rz 1336: AufgrundAuf Grund ausdrücklicher…
…das Bundesfinanzgericht möge als Senat (§ 272 BAO) in der Sache selbst entscheiden und den angefochtenen Bescheid dahingehend abändern, dass dem Antrag vollinhaltlich stattgegeben wird, sowie die gesetzwidrig oder irrtümlich ausgestellten Rückstandsausweis und Vollstreckungsauftrag samt Vollstreckbarkeitsbestätigung über einen Rückstand iHv EUR 26.245,04 per 08…
…wenig wie ein anderer der Vollstreckbarkeit des gegenständlichen Rückstandsausweises allfällig entgegenstehender Tatbestand (Stundungen oder Verzichtserklärungen) dargetan. Mangels im Exekutionstitel unterlaufene offenbare Unrichtigkeiten erweist sich somit die im angefochtenen Bescheid erfolgte Abweisung des Antrages auf Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung, als rechtmäßig, zumal der eingewendete Rückstand des Bf…
…der Umstand, dass laut Forderungstabelle die Abgabenansprüche zwar bescheidmäßig festgesetzt, jedoch die Bescheide offenbar nicht zugestellt wurden, nicht unberücksichtigt bleiben, weil diesfalls mangels Wirksamwerdens der Bescheide eine Fälligkeit oder gar Vollstreckbarkeit als Voraussetzung eines Rückstandsausweises nicht eintreten konnte. Ebenso mangelt es dem Ersuchsschreiben an der…
…eingetretene Vollstreckbarkeit der Lohnabgaben und angesichts des am 11.01.2013 eröffneten Insolvenzverfahrens über die Beschwerdeführerin war für die Behörde eine Exekutionsführung nicht mehr möglich. Zum Einwand, die Forderungen wären im Sanierungsverfahren des Bf. zu berücksichtigen gewesen führte das Finanzamt aus, dass Voraussetzung der Haftungsinanspruchnahme…
…der Umstand, dass laut Forderungstabelle die Abgabenansprüche zwar bescheidmäßig festgesetzt, jedoch die Bescheide offenbar nicht zugestellt wurden, nicht unberücksichtigt bleiben, weil diesfalls mangels Wirksamwerdens der Bescheide eine Fälligkeit oder gar Vollstreckbarkeit als Voraussetzung eines Rückstandsausweises nicht eintreten konnte. Ebenso mangelt es dem Ersuchsschreiben an der…
…dass die Verwendung eines Rückstandsausweises in einem abgeschlossenen Vollstreckungsverfahren die Abgabenbehörde nicht hindert, diesen - etwa bei einem erfolglosen Vollstreckungsverfahren - in einem weiterem Vollstreckungsverfahren zu verwenden. Auch kann die Abgabenbehörde durch die wiederholte Ausstellung von mit der Vollstreckbarkeitsbestätigung versehenen Rückstandsausweisen über ein und diese Abgabenforderungen wiederholt…
…des Handelsgerichtes Wien vom 26. November 2010 über das Vermögen der Bw. das Konkursverfahren eröffnet wurde. Somit ist auch die weitere kumulative Voraussetzung des § 232 Abs. 1 BAO als erfüllt anzusehen. Aus den dargelegten Gründen war daher wie im Spruch zu entscheiden. Gemäß § 284 Abs…
…Fälligkeitstag entrichtet wurden. Einbringungsmaßnahmen dürfen frühestens ab dem Eintritt der Vollstreckbarkeit gesetzt werden. Der Abgabengläubiger soll sich über das Rechtsinstitut des § 232 BAO gegen Vermögensauskehrungen absichern können. Im Sicherungsverfahren sollen auf Grund des Sicherstellungsauftrages als Exekutionstitel für jeden Abgabenanspruch Pfandrechte begründet werden. Die Erlassung eines…
…Unstrittig blieb, dass die formellen Voraussetzungen im Sinne des § 232 Abs. 2 BAO (voraussichtliche Höhe der Abgabenschuld usw.) vorliegen. Der gegenständliche Sicherstellungsauftrag richtet sich daher gegen den Bf als potenziell haftungspflichtigen gem. § 11 BAO für Abgaben der GmbH. Es liegt daher ein Gesamtschuldverhältnis vor. Die…
…die Voraussetzungen gemäß § 229 BAO für die erstmalige Ausfertigung eines Rückstandsausweises als Grundlage für die Exekution zur Einbringung noch nicht eingetreten seien, sei die Sicherungsexekution im Sinne des § 78 AbgEO auf der Grundlage eines bereits vor Eintritt der Vollstreckbarkeit erlassenen Sicherstellungsauftrages zulässig. Auf Grund der…
…dass die Verwendung eines Rückstandsausweises in einem abgeschlossenen Vollstreckungsverfahren die Abgabenbehörde nicht hindert, diesen - etwa bei einem erfolglosen Vollstreckungsverfahren - in einem weiterem Vollstreckungsverfahren zu verwenden. Auch kann die Abgabenbehörde durch die wiederholte Ausstellung von mit der Vollstreckbarkeitsbestätigung versehenen Rückstandsausweisen über ein und diese Abgabenforderungen wiederholt…