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UFSW RV/0033-W/08Rückforderung Mietzinsbeihilfe, Überschreiten der Einkommensgrenze
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 betreffend Mietzinsbeihilfe - Rückforderung (§ 107 Abs. 10 EStG 1988) für den Zeitraum 1. Jänner 2007 bis 28. Februar 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…

UFSG RV/0403-G/09Rückforderung von Mietzinsbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vom 16. Februar 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 12. Dezember 2008 betreffend Mietzinsbeihilfe - Rückforderung gem. § 107 Abs. 10 EStG 1988 für den Zeitraum 2003 bis 2008 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet…

BFG RV/7101949/2015Rückforderung von zu viel ausbezahlter Mietzinsbeihilfe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.05.2015

…MA 40 nicht bekanntgegeben. Aufgrund dieser Tatsache habe sich eine Neuberechnung der Mietzinsbeihilfe und eine Rückforderung ergeben. In den rechtzeitig eingebrachten Beschwerden führte der Bf. begründend aus, dass die MA 40 ihm mitgeteilt habe, dass er beim Finanzamt um Mietzinsbeihilfe einreichen könne. Danach habe er…

UFSL RV/0774-L/09Rückforderung von Familienbeihilfe wegen Überschreitens der Einkommensgrenze
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.10.2009

…März 2009 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 16.3.2009 forderte das Finanzamt bei der Berfungswerberin (kurz Bw.) für den Zeitraum von Jänner bis Dezember 2008 die ihr…

BFG RV/3100304/2024Rückforderung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages aufgrund eines getrennten Haushaltes mit dem Kind und keiner überwiegenden Tragung der Unterhaltskosten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.08.2024

…NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Juni 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 17. Mai 2023 betreffend Rückforderung der Familienbeihilfe für die Kinder ***2***, ***1***, ***3***, ***4***, ***5***…

UFSW RV/1517-W/04Rückwirkende Gewährung von Mietzinsbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.11.2004

…lautete: "... Mit Bescheid vom 17.7.2000 wurde mir eine Mietzinsbeihilfe zuerkannt. Mit 2.4.2001 wurde dieser Bescheid dahingehend abgeändert, dass der Beihilfenbetrag auf Null herabgesetzt wurde und mit "Bescheid" vom 2.4.2001 wird nun die Rückforderung handschriftlich eingefordert, wobei nicht ersichtlich ist…

UFSW RV/0538-W/07Wiederaufnahme von mit rechtskräftigen Bescheid abgeschlossenen Mietzinsbeihilfenverfahren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2007Teil 1/2

…oder nicht und rückfordern möge oder nicht und tatsächlich rückbezahlt werden oder nicht, aufgrund des UVS - Bescheides sei Faktum, dass es sich dabei rechtlich jedenfalls um keine Wohnbeihilfe im Sinne des WWFSG gehandelt habe, was somit ebensowenig einen für das gegenständliche Mietzinsbeihilfenverfahren relevanten Rechtsvorgang darstelle…

BFG RV/3100059/2024Eigenanspruch auf Familienbeihilfe - Besuch eines Gymnasiums für Berufstätige durch Mindestsicherungsbezieherin
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.02.2026

…der Mietzinsbeihilfe und der Familienbeihilfe (inkl Kinderabsetzbetrag). Mit Bescheid vom 17. Mai 2023 wurde über diesen Antrag abweislich entschieden und mit Bescheid gleichen Datums die für den Zeitraum Juni 2022 bis Mai 2023 ausbezahlte Familienbeihilfe samt Kinderabsetzbeträgen zurückgefordert. Das Finanzamt begründete die Rückforderung zusammengefasst damit…

BFG RV/7102998/2022Auszahlung von Familienbeihilfen an besachwaltete Beschwerdeführerin
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.12.2023Teil 1/2

…vertreten durch Dr. Ralph Trischler, Lindengasse 38/3, 1070 Wien, über die Beschwerde vom 28. November 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. November 2011 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe (KG) für ***5*** (geb. ***6***), Vers. Nr. ***49***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde…

BFG RV/1100126/2018Verjährung betreffend Rückforderungsanspruch einer Forschungsprämie
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.10.2019Teil 1/2

…das Finanzamt die Forschungsprämie für das Jahr 2010 mit € 934.491,91 fest. Diese Festsetzung führte zu einer Rückforderung an Forschungsprämie in Höhe von € 1.793.752,41 Euro. Zur Begründung wurde im Bescheid auf den Bericht der Außenprüfung samt Beilage und Prüfungsfeststellungen…

UFSW RV/1651-W/10Vertretungsbefugnis gem. § 84 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2010

…Bescheid Berufung und begründet diese im Wesentlichen folgendermaßen: Frau A sei mit der Rückforderung von Familienbeihilfe (FB) und Kinderbetreuungsgeld konfrontiert worden und werde in diesem Verfahren vor dem ASG anwaltlich vertreten. Im gegenständlichen Fall sei der uralte Standardtext der Vertretungsvollmacht um den Terminus "und beihilferechtlichen…

14 0106/105-IV/14/98Euro-Einführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0106/105-IV/14/9811.12.1998Teil 1/2

…51 | Widerrufs- und Nachforderungsbescheid | E 26 | Nachforderung von Sonderausgaben | E 27 | Rückforderung erstatteter Einkommensteuer (Lohnsteuer) gemäß § 108 EStG 1988 | Mzb 2 | Mietzinsbeihilfe | G 1 | Beiträge und Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben | G 10 |…

BFG RV/1100126/2018Verjährung betreffend Rückforderungsanspruch einer Forschungsprämie
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.10.2019Teil 2/2

…Tag der Einreichung des Verzeichnisses zurück. …Sowohl die Prämien als auch Rückforderungsansprüche gelten als Abgaben vom Einkommen im Sinne der Bundesabgabenordnung und des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes. Auf Gutschriften und Rückforderungen sind jene Bestimmungen der Bundesabgabenordnung anzuwenden, die für wiederkehrend zu erhebende, selbst zu berechnende Abgaben gelten…

UFSW RV/0858-W/07Sind nach Maßgabe der Wohnbauförderungsgesetze der Länder ausbezahlte Wohnbeihilfen bei der Bemessung der Mietzinsbeihilfe auch dann in Abzug zu bringen, wenn den Zahlungen rückwirkend die Rechtsgrundlage entzogen wurde ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2007Teil 2/2

…nachvollziehbar ist hingegen das Vorbringen, wonach durch den angeführten UVS - Bescheid die Zahlungen der MA 50 an den Bw. ab Oktober 2004 keine Wohnbeihilfe im Sinne des WWFSG darstellen und bei der Bemessung der Mietzinsbeihilfe nicht zu berücksichtigen sind. Dies deswegen, weil die Zahlungen für…

UFSW RV/0371-W/06Es besteht kein Anspruch auf Mietzinsbeihilfe, wenn das wirtschaftliche Einkommen die in § 107 Abs. 6 EStG 1988 maßgebliche Einkommensgrenze übersteigt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2006

…€ betragen. Die Abgabenbehörde erster Instanz wies am 10. März 2005 den Antrag des Bw. auf Gewährung einer Mietzinsbeihilfe mit Bescheid ab und führte dazu begründend aus, dass das wirtschaftliche Einkommen der zu berücksichtigenden Personen die im konkreten Fall maßgebliche Einkommensgrenze in Höhe von 7…

UFSW RV/0538-W/07Wiederaufnahme von mit rechtskräftigen Bescheid abgeschlossenen Mietzinsbeihilfenverfahren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2007Teil 2/2

…abgezogen wurde. Dazu wird der Vollständigkeit halber noch angemerkt, dass das Finanzamt der Bemessung der Mietzinsbeihilfe für den Zeitraum Juni 2004 bis Dezember 2005 irrtümlich die Bruttomietvorschreibungen des Bw. zugrunde gelegt und den so ermittelten Abgeltungsbetrag um die 10%ige Umsatzsteuer erhöht hat. Dies wirkt…

UFSW RV/1673-W/07Mietzinsbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2007

…die Abgabenbehörde zweiter Instanz mit der Begründung, dass sie seit ihrer Scheidung im Jahre 2001 nur € 658,59 Unterhalt beziehe und die Berechnung der Mietzinsbeihilfe minus Wohnbeihilfe nicht richtig sei. Über die Berufung wurde erwogen: Die bezughabende Bestimmung des § 107 Einkommensteuergesetz lautet wie folgt…

UFSW RV/2204-W/13Rückforderung der Familienbeihilfe mangels Haushaltszugehörigkeit der Kinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.12.2013

…vom 21. Mai 2012 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für die Monate November und Dezember 2010 hinsichtlich der Kinder N_Kd1 und N_Kd2 sowie für den Monat November 2010 hinsichtlich des Kindes N_Kd3 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…

UFSW RV/1102-W/06Das sich um mehr als 20 % erhöhte Einkommen der Hauptmieterin führte zur Einstellung der Zahlung des Abgeltungsbetrages.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2008

…März 2006 betreffend Gewährung von Mietzinsbeihilfe (§ 107 EStG 1988) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) - Frau HN - stellte mit Datum 20. März 2006 einen Antrag auf Mietzinsbeihilfe und übermittelte gleichzeitig ua eine Aufgliederung des Mietzinses…

UFSW RV/2900-W/06Keine Mietzinsbeihilfe, wenn die maßgebliche Einkommensgrenze überschritten wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2007

…Pflege- oder Blindenbeihilfen) und Hilflosenzuschüsse (Hilflosenzulagen). Das Finanzamt hat bereits ausführlich auf die im gegenständlichen Berufungsfall relevanten Gesetzesbestimmungen hingewiesen. Es ist daraus klar erkennbar, dass bei Bemessung der Mietzinsbeihilfe für Lohnsteuerpflichtige stets das Einkommen des Vorjahres maßgeblich ist. Es wird von der Bw. nicht bestritten…