Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 betreffend Mietzinsbeihilfe - Rückforderung (§ 107 Abs. 10 EStG 1988) für den Zeitraum 1. Jänner 2007 bis 28. Februar 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vom 16. Februar 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 12. Dezember 2008 betreffend Mietzinsbeihilfe - Rückforderung gem. § 107 Abs. 10 EStG 1988 für den Zeitraum 2003 bis 2008 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet…
…MA 40 nicht bekanntgegeben. Aufgrund dieser Tatsache habe sich eine Neuberechnung der Mietzinsbeihilfe und eine Rückforderung ergeben. In den rechtzeitig eingebrachten Beschwerden führte der Bf. begründend aus, dass die MA 40 ihm mitgeteilt habe, dass er beim Finanzamt um Mietzinsbeihilfe einreichen könne. Danach habe er…
…März 2009 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 16.3.2009 forderte das Finanzamt bei der Berfungswerberin (kurz Bw.) für den Zeitraum von Jänner bis Dezember 2008 die ihr…
…NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Juni 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 17. Mai 2023 betreffend Rückforderung der Familienbeihilfe für die Kinder ***2***, ***1***, ***3***, ***4***, ***5***…
…lautete: "... Mit Bescheid vom 17.7.2000 wurde mir eine Mietzinsbeihilfe zuerkannt. Mit 2.4.2001 wurde dieser Bescheid dahingehend abgeändert, dass der Beihilfenbetrag auf Null herabgesetzt wurde und mit "Bescheid" vom 2.4.2001 wird nun die Rückforderung handschriftlich eingefordert, wobei nicht ersichtlich ist…
…oder nicht und rückfordern möge oder nicht und tatsächlich rückbezahlt werden oder nicht, aufgrund des UVS - Bescheides sei Faktum, dass es sich dabei rechtlich jedenfalls um keine Wohnbeihilfe im Sinne des WWFSG gehandelt habe, was somit ebensowenig einen für das gegenständliche Mietzinsbeihilfenverfahren relevanten Rechtsvorgang darstelle…
…der Mietzinsbeihilfe und der Familienbeihilfe (inkl Kinderabsetzbetrag). Mit Bescheid vom 17. Mai 2023 wurde über diesen Antrag abweislich entschieden und mit Bescheid gleichen Datums die für den Zeitraum Juni 2022 bis Mai 2023 ausbezahlte Familienbeihilfe samt Kinderabsetzbeträgen zurückgefordert. Das Finanzamt begründete die Rückforderung zusammengefasst damit…
…vertreten durch Dr. Ralph Trischler, Lindengasse 38/3, 1070 Wien, über die Beschwerde vom 28. November 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. November 2011 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe (KG) für ***5*** (geb. ***6***), Vers. Nr. ***49***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde…
…das Finanzamt die Forschungsprämie für das Jahr 2010 mit € 934.491,91 fest. Diese Festsetzung führte zu einer Rückforderung an Forschungsprämie in Höhe von € 1.793.752,41 Euro. Zur Begründung wurde im Bescheid auf den Bericht der Außenprüfung samt Beilage und Prüfungsfeststellungen…
…Bescheid Berufung und begründet diese im Wesentlichen folgendermaßen: Frau A sei mit der Rückforderung von Familienbeihilfe (FB) und Kinderbetreuungsgeld konfrontiert worden und werde in diesem Verfahren vor dem ASG anwaltlich vertreten. Im gegenständlichen Fall sei der uralte Standardtext der Vertretungsvollmacht um den Terminus "und beihilferechtlichen…
…51 | Widerrufs- und Nachforderungsbescheid | E 26 | Nachforderung von Sonderausgaben | E 27 | Rückforderung erstatteter Einkommensteuer (Lohnsteuer) gemäß § 108 EStG 1988 | Mzb 2 | Mietzinsbeihilfe | G 1 | Beiträge und Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben | G 10 |…
…Tag der Einreichung des Verzeichnisses zurück. …Sowohl die Prämien als auch Rückforderungsansprüche gelten als Abgaben vom Einkommen im Sinne der Bundesabgabenordnung und des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes. Auf Gutschriften und Rückforderungen sind jene Bestimmungen der Bundesabgabenordnung anzuwenden, die für wiederkehrend zu erhebende, selbst zu berechnende Abgaben gelten…
…nachvollziehbar ist hingegen das Vorbringen, wonach durch den angeführten UVS - Bescheid die Zahlungen der MA 50 an den Bw. ab Oktober 2004 keine Wohnbeihilfe im Sinne des WWFSG darstellen und bei der Bemessung der Mietzinsbeihilfe nicht zu berücksichtigen sind. Dies deswegen, weil die Zahlungen für…
…€ betragen. Die Abgabenbehörde erster Instanz wies am 10. März 2005 den Antrag des Bw. auf Gewährung einer Mietzinsbeihilfe mit Bescheid ab und führte dazu begründend aus, dass das wirtschaftliche Einkommen der zu berücksichtigenden Personen die im konkreten Fall maßgebliche Einkommensgrenze in Höhe von 7…
…abgezogen wurde. Dazu wird der Vollständigkeit halber noch angemerkt, dass das Finanzamt der Bemessung der Mietzinsbeihilfe für den Zeitraum Juni 2004 bis Dezember 2005 irrtümlich die Bruttomietvorschreibungen des Bw. zugrunde gelegt und den so ermittelten Abgeltungsbetrag um die 10%ige Umsatzsteuer erhöht hat. Dies wirkt…
…die Abgabenbehörde zweiter Instanz mit der Begründung, dass sie seit ihrer Scheidung im Jahre 2001 nur € 658,59 Unterhalt beziehe und die Berechnung der Mietzinsbeihilfe minus Wohnbeihilfe nicht richtig sei. Über die Berufung wurde erwogen: Die bezughabende Bestimmung des § 107 Einkommensteuergesetz lautet wie folgt…
…vom 21. Mai 2012 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für die Monate November und Dezember 2010 hinsichtlich der Kinder N_Kd1 und N_Kd2 sowie für den Monat November 2010 hinsichtlich des Kindes N_Kd3 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
…März 2006 betreffend Gewährung von Mietzinsbeihilfe (§ 107 EStG 1988) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) - Frau HN - stellte mit Datum 20. März 2006 einen Antrag auf Mietzinsbeihilfe und übermittelte gleichzeitig ua eine Aufgliederung des Mietzinses…
…Pflege- oder Blindenbeihilfen) und Hilflosenzuschüsse (Hilflosenzulagen). Das Finanzamt hat bereits ausführlich auf die im gegenständlichen Berufungsfall relevanten Gesetzesbestimmungen hingewiesen. Es ist daraus klar erkennbar, dass bei Bemessung der Mietzinsbeihilfe für Lohnsteuerpflichtige stets das Einkommen des Vorjahres maßgeblich ist. Es wird von der Bw. nicht bestritten…