…hinsichtlich der Bewertung von Liegenschaften im Bereich der Erbschaftsteuer haben nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates deshalb keinen Einfluss auf die Ermittlung des Anteiles des Steuerfreiheit, weil der Zweck der Bestimmung des 15 Abs. 1 Z. 7 ErbStG darin besteht, beim Rückfall des Vermögens an Vorfahren…
…unentgeltlich übertragener Vermögensanteil von 960.028,00 S nach § 15 Abs. 1 Z 7 ErbStG berücksichtigt habe. Eine gesetzeskonforme Auslegung dieser Bestimmung lasse daher nur zu, in einem ersten Schritt nach gleichen Bewertungsmaßstäben zu prüfen, ob durch den Rückfall ein erbschafts- oder schenkungssteuerpflichtiger Vorfall vorliege…
…zu § 15 Erbschaftssteuergesetz angeführte Entscheidung des RFH vom 3. März 1931) Ist Vermögen seinerzeit von Eltern an Kinder teils entgeltlich, teils unentgeltlich übergegangen, so kommt die Abgabenfreiheit beim Rückfall nur für jenen Teil des Vermögens in Betracht, der seinerzeit unentgeltlich an die Kinder übergegangen ist…
…dann, wenn die Vermögenstransaktion zum Zweck der Rückabwicklung eines einvernehmlich aufgehobenen Rechtsgeschäftes erfolgte. Im gegenständlichen Fall fielen die Grundstücke der Bw. auf Grund des Eintritts der dem Übergabsvertrag vom 25. Februar 1986 beigesetzten Resolutivbedingung zu. Von einem Schenkungs- und Bereicherungswillen des Erblasser zugunsten der Bw…
…der obigen Ausführung ist auch nicht ein Rückfall von Vermögen im Sinne des § 15 Abs. 1 Z 7 ErbStG ersichtlich. Hinsichtlich der Ausschüttung der Lebensversicherung ist auszuführen, dass die Befreiung nach § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG nur für den Erwerb von Kapitalvermögen anzuwenden ist…
…der obigen Ausführung ist auch nicht ein Rückfall von Vermögen im Sinne des § 15 Abs. 1 Z 7 ErbStG ersichtlich. Hinsichtlich der Ausschüttung der Lebensversicherung ist auszuführen, dass die Befreiung nach § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG nur für den Erwerb von Kapitalvermögen anzuwenden ist…
…Erfaßt sind Rückfälle von Todes wegen sowie Rückschenkungen. Als Abkömmlinge sind dabei nur leibliche Kinder, nicht aber Wahl- oder Schwiegerkinder zu verstehen. Der Gesetzeszweck dieser Befreiungsbestimmung ist darin gelegen, den mehrfachen unentgeltlichen Wechsel im Eigentum bzw. von Vermögen zwischen denselben nahen Angehörigen nicht mehrfach der…
…dem ausgesprochen wurde, dass es durch die Einräumung des Baurechts an der vormals geschenkten Liegenschaft an den Abgabepflichtigen (den Schenker) nicht zu einem Rückfall von Vermögen an den Abgabepflichtigen kommt). Im gegenständlichen Fall erfolgt eine Anknüpfung an zivilrechtliche Vorgänge (Kauf und Baurechtseinräumung). Auf Grund des…
…15 Abs 1 Z 7 ErbStG zu einem Rückfall von Vermögen an den Abgabepflichtigen. Erwerbsvorgang iSd § 1 (1) 1 GrEStG: Im "§ 9" des Baurechtsvertrages wurde festgehalten, dass bei Zeitablauf entsprechend dem § 9 Baurechtsgesetz eine Entschädigung in Höhe von 2/3 des gemeinen Wertes zu bezahlen…
…dem ausgesprochen wurde, dass es durch die Einräumung des Baurechts an der vormals geschenkten Liegenschaft an den Abgabepflichtigen (den Schenker) nicht zu einem Rückfall von Vermögen an den Abgabepflichtigen kommt). Im gegenständlichen Fall erfolgt eine Anknüpfung an zivilrechtliche Vorgänge (Kauf- und Baurechtseinräumung). Auf Grund des…
…gelangen, da eine bei Rückfall des Vermögens eingetretene Werterhöhung eine steuerpflichtige Zuwendung darstellt, wenn und soweit ein solches Vermögen durch den Beschenkten vergrößert wurde. Hat der Beschenkte den Wert des Vermögens also durch eigene Aufwendungen von Geld oder Arbeit oder durch Stehenlassen von Gewinnen vergrößert…
…Vermögen, soweit es von Eltern, Großeltern oder weiteren Voreltern ihren Abkömmlingen unentgeltlich zugewendet wurde und an diese Personen zurückfällt, steuerfrei. Erfaßt sind sowohl Rückfälle von Todes wegen als auch Rückschenkungen. Der Gesetzeszweck dieser Befreiungsbestimmung ist darin gelegen, den mehrfachen Wechsel im Eigentum bzw. von Vermögen…
…Berechtigung zu. Ist nämlich Vermögen seinerzeit von Eltern an Kinder teils entgeltlich, teils unentgeltlich übergegangen, so kommt die Abgabenfreiheit beim Rückfall (nur) für jenen Teil in Betracht, der seinerzeit unentgeltlich an die Kinder übergegangen ist, wobei dieser unentgeltliche sogenannte "Überschuss" anhand von steuerlichen Bewertungsmaßstäben (§ 19…
…Abgabenfreiheit beim Rückfall nur für jenen Teil in Betracht, der seinerzeit unentgeltlich an die Kinder übergegangen ist, wobei dieser unentgeltliche sogenannte "Überschuss" anhand von steuerlichen Bewertungsmaßstäben (§ 19 ErbStG) zu ermitteln ist (vgl. auch VwGH 3.9.1987, 86/16/0006). Wurde sohin das Vermögen seinerzeit…
…von EUR 936.583,20 wurden in weiterer Folge an den einzig Letztbegünstigten Stifter ….. übertragen. Das zum 31.12.2009 noch vorhandene Restvermögen wird nach erfolgter Verrechnung mit Finanzamtsgutschriften und - verbindlichkeiten ebenso an den Stifter und Letztbegünstigten, …. übertragen. Durch die Übertragung dieses Vermögens…
…ihre Gesellschafter sind, nicht oder nicht unter den gleichen günstigen Bedingungen zugestehen würde. Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Ausschüttung ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverteilung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben. Diese Ursache wird…
…Artikel 15 Abs 1 DBA Österreich-Deutschland von der Besteuerung ausgenommen, dürfen aber gem. § 1 Abs 2 EStG 1988 iVm Artikel 23 Abs 2 DBA Österreich-Deutschland bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen oder Vermögen des Steuerpflichtigen unter Berücksichtigung eines Progressionsvorbehaltes einbezogen…
…und vom Vermögen (kurz: DBA CH) dürfen Vergütungen, einschließlich der Ruhegehälter, die ein Vertragsstaat für ihm erbrachte, gegenwärtige oder frühere Dienstleistungen oder Arbeitsleistungen auszahlt, in diesem Staat besteuert werden. Dies gilt auch dann, wenn solche Vergütungen von einem Land, von einem Kanton, von einer Gemeinde…
…auf der Grundlage von Art. 25 behandelt. Artikel 23 Abs. 2 Vermeidung der Doppelbesteuerung Bei einer in der Republik Österreich ansässigen Person wird die Steuer wie folgt festgesetzt: a) bezieht eine in der Republik Österreich ansässige Person Einkünfte oder hat sie Vermögen und dürfen diese…
…Bauzins. Die Bemessungsgrundlage ist nach der Proportion gesamtes erworbenes Vermögen : gemeinen Wert der erworbenen Grundstücke = Gegenleistung : X zu ermitteln. Die proportionale Aufteilung könnte unterbleiben, wenn - wie die Bf ausführt - die jährlichen Zahlungen in Höhe von € 1,741.224,00 kein Entgelt für die…