…im Rahmen der zwingend durchzuführenden Veranlagung zu erklären (siehe § 186 Abs. 2 Z 1 vorletzter Satz InvFG 2011). 29.5.2.2 Public-placement-Fiktion Rz 7738: Aufgrund der zweiten Fiktion hat der Abzugsverpflichtete davon auszugehen, dass im Ausland begebene Wertpapiere, die ein Forderungsrecht verbriefen…
…in- und ausländischen Wertpapieren, die ein Forderungsrecht verbriefen, sowie Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen, sofern sie bei ihrer Begebung sowohl in rechtlicher und als auch in tatsächlicher Hinsicht einem unbestimmten Personenkreis angeboten werden ("public placement", siehe EStR 2000 Rz 7803 ff), unabhängig davon, ob ein in- oder…
…Wertpapieren, die ein Forderungsrecht verbriefen, wenn diese bei ihrer Begebung in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht keinem unbestimmten Personenkreis angeboten werden ("Public-Placement-Kriterium"). Wie angeführt sieht § 27a Abs 2 Z 7 EStG grundsätzlich einen Ausschluss von Einkünften aus nicht verbrieften Derivaten vom besonderen Steuersatz vor…
…gemäß § 37 Abs. 8 EStG 1988 belegt war, und von Anteilen an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften, wenn der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes unter 1 Prozent am gesamten Nennkapital der Gesellschaft beteiligt ist. Forderungswertpapiere müssen dem "public placement" unterliegen, um unter die Befreiung zu fallen.
…ob die Begebung der Wertpapiere an einen unbestimmten Personenkreis erfolgte, d.h. ob ein "public placement" gegeben war, hatte für die Beurteilung der Steuerabgeltung keine Bedeutung. Für eine Umdeutung der Dividenden aus den Vorzugsaktien in Zinserträge infolge einer Darlehensgewährung verblieb daher kein Raum. Insgesamt kam…
…auch solche des Geldmarktes und der Wertpapierbegriff als weitgefaßter zu verstehen sei. Auch nach Doralt, ESt-Kommentar, § 93, Rz 50 ff muss ein Forderungswertpapier nicht öffentlich angeboten oder am Kapitalmarkt gehandelt werden (kein "Public Placement"; s dazu auch Doralt, EStG, Stand 1.7.1999, § 97…
…wurden. Auf die nähere Untersuchung, ob ein für die Endbesteuerung von Forderungswertpapieren grundsätzlich erforderliches "public placement" vorlag wird verzichtet, weil nach herrschender Praxis bei Erwerb eines Papiers binnen 6 Monaten nach Emission durch mehr als 250 Käufer vom Vorliegen eines öffentlichen Angebots auszugehen ist. Aus…
…wurden. Auf die nähere Untersuchung, ob ein für die Endbesteuerung von Forderungswertpapieren grundsätzlich erforderliches "public placement" vorlag wird verzichtet, weil nach herrschender Praxis bei Erwerb eines Papiers binnen 6 Monaten nach Emission durch mehr als 250 Käufer vom Vorliegen eines öffentlichen Angebots auszugehen ist. Aus…
…wurden. Auf die nähere Untersuchung, ob ein für die Endbesteuerung von Forderungswertpapieren grundsätzlich erforderliches "public placement" vorlag wird verzichtet, weil nach herrschender Praxis bei Erwerb eines Papiers binnen 6 Monaten nach Emission durch mehr als 250 Käufer vom Vorliegen eines öffentlichen Angebots auszugehen ist. Aus…
…wurden. Auf die nähere Untersuchung, ob ein für die Endbesteuerung von Forderungswertpapieren grundsätzlich erforderliches "public placement" vorlag wird verzichtet, weil nach herrschender Praxis bei Erwerb eines Papiers binnen 6 Monaten nach Emission durch mehr als 250 Käufer vom Vorliegen eines öffentlichen Angebots auszugehen ist. Aus…
…Dezember 1988 in einer anderen Währung als Schilling oder Euro begeben wurden. Auf die nähere Untersuchung, ob ein für die Endbesteuerung von Forderungswertpapieren grundsätzlich erforderliches "public placement" vorlag, wird verzichtet, weil nach herrschender Praxis bei Erwerb eines Papiers binnen 6 Monaten nach Emission durch mehr…
…wurden. Auf die nähere Untersuchung, ob ein für die Endbesteuerung von Forderungswertpapieren grundsätzlich erforderliches "public placement" vorlag wird verzichtet, weil nach herrschender Praxis bei Erwerb eines Papiers binnen 6 Monaten nach Emission durch mehr als 250 Käufer vom Vorliegen eines öffentlichen Angebots auszugehen ist. Aus…
…diesbezüglich war Eile geboten. So warnt Rief aaO 1995: "... Einschränkung der Fälle des § 93 Abs 3 EStG auf "public placements". Privat begebene Teilschuldverschreibungen sollen aus der KESt-Endbesteuerung und/oder aus der Steuerbefreiung des § 5 Z 11 lit a KStG ausgenommen werden. Damit soll das…
…11 lit. a KStG ebenfalls steuerfrei. Auch hier ging der Steuervorteil durch eine Beschränkung des Kest-Endbesteuerungsgesetzes auf "Public Placements" in den Jahren ab 1997 verloren. Am 23. Dezember 1996 wurde eine Vereinbarung über den Rückkauf der Inhaberschuldverschreibungen getroffen. Die Emittentin erwarb um einen Betrag…
…Die Anteile am Stammvermögen der GmbH befanden bzw. befinden sich zu 100% im Eigentum des Gesellschafter-Geschäftsführers W N . Der Gegenstand des Unternehmens wird in der Bilanz 1999 wie folgt beschrieben: "Public Relations, Werbung, Konsulententätigkeit, X , Product Placement, Publikumserhebungen, Merchandising." Aus den in den Akten…
…Beim Private Placement werden Vermögensgegenstände an Kunden verkauft, zu denen bereits eine Kundenbeziehung besteht. Mit dem Private Placement können auch Regulierungen (Veröffentlichungspflichten, Prospektpflicht, Anlagebeschränkungen, Finanzberichte) umgangen werden. Das Gegenteil bildet der öffentliche Vertrieb (public distribution) für den es in der Regel einer Zulassung durch die…
…Marketing für alle so genannten "nicht-klassischen" Werbemaßnahmen verwendet. Zu den Below-the-line Maßnahmen zählen unter anderem: jegliche Form des Direktmarketing Gewinnspiele Verkaufsförderung Verteilung von Produktproben Sponsoring Product Placement Eventmarketing EPR-Management Online-Werbung Public Relations Below-the-line Werbung gilt insgesamt als direkter…