…Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr in Höhe von 13,00 €. Der Berufungswerber stellt das Vorhandensein des Tatbestandsmerkmales "Privatinteresse" mit der Begründung in Abrede, dass es sich um ein in erster Instanz…
…108/2022 unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr von 14,30 Euro. Das Gebührengesetz 1957 selbst knüpft in seiner Begriffsbestimmung für "Eingaben" im Sinne…
…selbst Parteien (auch Nachbarn mit Parteistellungen) von Vollstreckungsverfahren ausgeschlossen sind, da es sich dabei um Verfahren, die amtswegig einzuleiten sind handelt, liegt im gegenständlichen Fall auch in keinster Weise Privatinteresse, auch nicht bloß teilweises, von Bf. bei dem Auskunftsersuchen vom 10.05.2017 vor. Zudem…
…für dieses Verfahren maßgeblichen Fassung (ab 1.7.2011 BGBl II 2011/191) unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, der festen Gebühr von € 14,30. Gemäß …
…denen die Erfüllung ihrer Pflicht als Geschworene oder Schöffen mit einer unverhältnismäßigen persönlichen oder wirtschaftlichen Belastung für sie selbst oder Dritte oder mit einer schwerwiegenden und nicht anders abwendbaren Gefährdung öffentlicher Interessen verbunden wäre. Allein aus dem Gesetzestext ergibt sich schon das Privatinteresse der Bw.…
…handle und der Unabhängige Verwaltungssenat im Land Niederösterreich kein Organ einer Gebietskörperschaft sei, sondern seine Tätigkeit in gerichtlicher Funktion ausübe. Es bestehe im gegenständlichen Fall auch kein Privatinteresse, sondern es liege im öffentlichen Interesse, dass derartige rechtswidrige Übergriffe auch als solche festgestellt werden. Über die…
…2 AVG handle und der Unabhängige Verwaltungssenat im Land Niederösterreich kein Organ einer Gebietskörperschaft sei, sondern seine Tätigkeit in gerichtlicher Funktion ausübe. Es bestehe im gegenständlichen Fall auch kein Privatinteresse, sondern es liege im öffentlichen Interesse, dass derartige rechtswidrige Übergriffe auch als solche festgestellt werden…
…erheben." Beschwerde In der am 16.08.2024 eingebrachten Beschwerde beantragte der Bf. die ersatzlose Aufhebung der Bescheide, weil sein Privatinteresse fehle. Gesetzesentwürfe der Bundesministerin für Justiz lägen im öffentlichen Interesse. Es sei aufgrund des seinen Antrag abweisenden Bescheids der Bundesministerin für Justiz zu Geschäftszahl…
…materiellen Vorteil erreicht oder zu erreichen hofft, wobei es für die Erhebung der Eingabengebühr unerheblich sei, ob mit der überreichten Eingabe auch öffentliche Interessen berührt werden oder neben dem teilweisen Privatinteresse an der mit der Eingabe verfolgten Angelegenheit besteht (s.a. Fellner, Geb u VerkSt…
…idF BGBl. I 1997/130) unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr von S 180,-- (das entspricht 13,08 Euro). Eine Eingabe im Sinne des §…
…wobei es für die Erhebung der Eingabengebühr unerheblich ist, ob mit der überreichten Eingabe wissentlich oder unwissentlich auch öffentliche Interessen berührt werden bzw. neben einem teilweisen Privatinteresse auch ein öffentliches Interesse an der mit der Eingabe verfolgten Angelegenheit besteht (vgl. VwGH vom 12. Februar 1962…
…Gebühren nach dem Gebührengesetz 1975 und der Verwaltungsabgabe nach der Bundesabgabenverwaltung befreit. Auszug aus der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983: § 1. (1) Die Parteien haben für jede Verleihung einer Berechtigung oder für sonstige wesentlich in ihrem Privatinteresse liegende Amtshandlungen, die von Behörden im Sinne des Art. VI Abs…
…Gebühren nach dem Gebührengesetz 1975 und der Verwaltungsabgabe nach der Bundesabgabenverwaltung befreit. Auszug aus der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983: § 1. (1) Die Parteien haben für jede Verleihung einer Berechtigung oder für sonstige wesentlich in ihrem Privatinteresse liegende Amtshandlungen, die von Behörden im Sinne des Art. VI Abs…
…14 TP 6 Abs. 1 Gebührengesetz 1957 (GebG) unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, der festen Gebühr in Höhe von 13,20 €. Die Gebührenschuld entsteht gemäß…
…idF BGBl. I 1997/130) unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr von S 180,-- (das entspricht 13,08 Euro). Eine Eingabe im Sinne des §…
Die in Art 57 Abs. 4 DSGVO vorgesehene Ausnahme von der Kostenfreiheit ist nicht die Grundlage für die gegenständliche Gebührenfestsetzung. Die Beschwerde des Bf. an die Datenschutzbehörde war nach Art 57 Abs. 3 DSGVO gebührenfrei. Überdies hat die Datenschutzbehörde die Behandlung der Datenschutzbeschwerde des Bf…
…wird festgestellt: Nach § 14 TP 6 Abs. 1 GebG unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich rechtlichen Wirkungskreises, welche die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr von S 180,--. Eine Eingabe ist also ein schriftliches…
…1 GebG 1957 idgF. beträgt die feste Gebühr bei Eingaben von Privatpersonen (juristische und natürliche Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich rechtlichen Wirkungsbereiches, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, 14,30 Euro. Die festen Gebühren sind durch Barzahlung, durch Einzahlung mit Erlagschein…
…eine Minderbelastung der Behörde eingetreten, weshalb eine Gebührenpflicht nicht ausgelöst werden könne. Über die Berufung wurde erwogen: Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, unterliegen nach § 14 TP 6…
…Abs. 1 GebG idF des BGBl. I Nr. 37/2006 unterliegen Eingaben von Privatpersonen (natürlichen und juristischen Personen) an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen der Einschreiter betreffen, einer festen Gebühr von 13,00 €. § 9 Abs. 1 leg…