…Österreichische Private Equity Personengesellschaften Rz 518: Ob die Umqualifikation einer österreichischen Personengesellschaft in einen AIF unmittelbare ertragsteuerliche Konsequenzen nach sich zieht, kann nicht allgemein gesagt werden; dies hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Soweit ersichtlich treten bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft keine Änderungen ein…
…1988 nach sich zieht (siehe Frage 1). 3. Österreichische Private Equity Personengesellschaft Frage 10: Welche ertragsteuerlichen Konsequenzen sind zu gewärtigen, wenn eine österreichische Private Equity Personengesellschaft ("PE PersGes") in einen AIF (ab 1.1.2014) umqualifiziert wird? Antwort BMF zur Frage 10: Ob die Umqualifizierung…
…Sonderthemen 7.1. Umqualifizierung von Kapital- und Personengesellschaften in AIF bzw. Investmentfonds 7.1.1. Private Equity Kapitalgesellschaften 7.1.1.1. Österreichische Private Equity Kapitalgesellschaften 7.1.1.1.1. Steuerliche Auswirkungen der Umqualifikation Rz 509: Die Ebene der Kapitalgesellschaft ist von der Ebene…
…aufgebrachte Kapital in deutsche "Zielfonds" investiert, die ihrerseits ebenfalls in der Rechtsform von Personengesellschaften betrieben werden und die ihre Finanzmittel als Private Equity und Joint Venture Kapital an deutsche und ausländische Gesellschaften gegen Dividenden- und Zinsenertrag vergeben, dann erzielen die österreichischen Anleger im Durchgriff auf…
…Eine langfristige Kapitalerhaltung des Fonds ist nicht beabsichtigt. Rz 142: Als geschlossene Fonds werden typischerweise aufgelegt Venture Capital Fonds (auch "Risikokapitalfonds" genannt) Private Equity Fonds (Fonds für außerbörsliche Unternehmensbeteiligungen) Schiffsfonds bestimmte Immobilien(projekt)fonds Fonds für "gebrauchte" Lebensversicherungen ("Second-Hand-Polizzen"). Rz 143: Geschlossene Fonds…
…Bf2*** GmbH & Co KG € | ***BF3*** GmbH & Co KG € | Bf25 Private Equity 2009 GmbH & Co KG € | Bf25 Private Equity 2009 GmbH & Co KG € | 0,00 | 86.861,84 | 2.470.000,00 | 1.387.500…
…im Auslandsfall, die alle ausländischen risikogestreuten Vermögensveranlagungen ungeachtet ihrer Rechtsform erfasse. Ergebniswirksam werde diese unterschiedliche Anknüpfung bei vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaften (z.B. Holdings oder Private-Equity-Gesellschaften und Venture-Capital-Investitionen), die im Inlandsfall nicht von der formalen Definition des InvFG 2011 (Vorliegen eines OGAW gem. …
…ausländische Investmentfonds nach wirtschaftlichen Kriterien bestimmt wird, sodass dieser Begriff erheblich weitreichender ist. Auswirkung hat diese unterschiedliche Anknüpfung bei vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaften (z.B. Holdings oder Private-Equity- und Venture-Capital-Investitionen), die im Inlandsfall nicht von der formalen Definition des InvFG (Vorliegen eines OGAW gem. …
…um Mezzaninkapital, welches aufgrund von Rangrücktrittserklärungen gegenüber der finanzierenden Bank einem eigenkapitalähnlichen Risiko unterliege. Die durch die CAL erzielte Rendite sei im "Private Equity" durchaus üblich. Die Finanzierung sei in der Zwischenzeit beginnend mit 01.07.2002 auf 40.000,00 € rückgeführt worden. Verwiesen…
…aufweist. In einem von der Bf. in Auftrag gegebenen Bewertungsgutachten der BDO Graz GmbH vom 13.6.2014 zum Bewertungsstichtag 31.12.2013 wird ein negativer Equity Value (Marktwert des Eigenkapitals) in der Höhe von 894.900 Euro ermittelt. Erst durch die Hinzurechnung einer Einlage…
…10, wonach eine Betriebsstätte auch dann vorliegen könne, wenn die operative Tätigkeit eines Privat Equity Fonds in der Rechtsform einer Personengesellschaft vertraglich auf eine nicht verbundene Managementgesellschaft übertragen werde und von dieser die sachlichen und personellen Voraussetzungen, die an eine Betriebsstätte zu stellen seien, erfüllt…
…oder zur Veräusserung solcher Instrumente oder Veranlagungen. Nach § 11 Abs 2 WAG gilt die Verpflichtung gemäß Abs. 1 für alle natürlichen und juristischen Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts und Erwerbsgesellschaften, die die in Abs. 1 WAG genannten Dienstleistungen gewerblich erbringen. Nach § 13 Wertpapieraufsichtsgesetz haben die in …
…natürliche Personen, sondern ausschließlich auf bestimmte in § 12a Abs. 2 KStG 1988 taxativ aufgezählte Körperschaften Anwendung. Diese sind: Unbeschränkt steuerpflichtige juristische Personen des privaten Rechts (Körperschaften im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 1 KStG 1988; siehe dazu Rz 7 ff) Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften, die…
…ein Abschichtungserlös in Höhe ihrer Einlage zugestanden, auf den sie 2016 zugunsten ihrer Gesellschafter verzichtet hat. Dass der (von den verbleibenden Gesellschaftern und nicht von der Personengesellschaft geschuldete) Abschichtungserlös etwa zur Gänze uneinbringlich wäre, sei nicht einmal behauptet worden. Der endgültige Verzicht im Jahr 2016…
…von 10% (§98 Z 8 EStG) überschritten wird und für Gewinnausschüttungen kämen die Quellensteuerentlastungen nach den jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen zur Anwendung. Beteiligen sich allerdings die Investoren im Rahmen ihres Betriebsvermögens (zB als Kapitalgesellschaften aus EU-Ländern) an der britischen Personengesellschaft, dann liegt zurzeit nach wie…
…Jänner 2018 hat ***1*** von der ***8*** Private Equity Forderungen gegen die ***1a*** Consulting GmbH im Nominale von EUR 361.116,13 zu einem Kaufpreis von EUR 42.802,04 erworben und Haftungen gegenüber der ***4***-GmbH iHv EUR 1.575.923,93 übernommen. ***1a…
…Jänner 2018 hat ***1*** von der ***8*** Private Equity Forderungen gegen die ***1a*** Consulting GmbH im Nominale von EUR 361.116,13 zu einem Kaufpreis von EUR 42.802,04 erworben und Haftungen gegenüber der ***4***-GmbH iHv EUR 1.575.923,93 übernommen. ***1a…
…sei sie dennoch weiterhin eine Kapitalgesellschaft. Zeitliche Aspekte spielten für die Befreiung keine Rolle. Im Ergebnis sei daher die gesamte Gewinnausschüttung von bereits der Körperschaftsteuer unterworfenen Altgewinnen einer Private-Equity-Kapitalgesellschaft bei einer empfangenden Körperschaft iSd § 7 Abs. 3 KStG als "Gewinnanteil jeder Art aufgrund…
…Co KG") an einer in Deutschland ansässigen vermögensverwaltenden Personengesellschaft in der Rechtsform einer KG beteiligt ("dKG"). Der Geschäftsgegenstand der dKG liegt im Erwerb, Halten und in der Veräußerung von Anteilen an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften (so genannte Private Equity Fonds). Die mittelbare Beteiligung an der…
…| Ausländischen Kapitalerträgen | 33,12 | 0,00 | 33,12 | Beteiligungseinkünfte aus Kapitalvermögen | | | | BVT-CAM Private Equity Fund GmbH & CoKG | 24,00 | 0,00 | 24,00 | | 62.153,78 | 42.527,82…