…der nicht einer der vorgenannten Tage ist, als letzter Tag der Frist anzusehen. Die Tage des Postenlaufes werden gemäß Abs 4 der vorzitierten Bestimmung in die Frist nicht eingerechnet. Für den Beginn der Beschwerdefrist ist der Tag maßgebend, an dem der Bescheid bekannt gegeben worden…
…zuständigen, also richtigen Behörde ankommt (VwGH vom 7.11.1989, 88/14/223). Daraus ergibt sich, dass der Postenlauf zur unrichtigen Stelle in die zu wahrende Frist einzurechnen ist. Wenn das Schriftstück erst nach Ablauf der Frist (diese Frist ohne Anwendung des § 108 Abs. 4…
…sind innerhalb eines Monats ab der Bescheidzustellung entweder bei der Bescheid erlassenden Behörde, bei der zuständigen Rechtsmittelbehörde zweiter Instanz oder bei einer nach Ergehen des Bescheides neu zuständig gewordenen Abgabenbehörde einzubringen. Bei der Berechnung der Berufungsfrist sind die Tage des Postenlaufes nicht zu berücksichtigen (§§ 245…
…worden sei, und dass die Tage des Postenlaufes für die persönliche Übergabe der - die Behörde am Postweg offenbar nicht erreicht habenden - Ergänzung nicht einberechnet würden. Inwieferne eine nachträgliche Belehrung über die Rechtzeitigkeit des Einlangens eines Schriftstückes einen Einfluss auf diesen Umstand haben sollte, wurde vom…
…vom 5.01.2009, sodass nach dem immer gleich bleibenden Ablauf der Behandlung des Posteinlaufes beim Finanzamt das strittige Schriftstück aller Wahrscheinlichkeit nach erst zwischen dem 5.01.2009 und dem 7.10.2009 eingeworfen wurde (siehe die Ausführungen in der BVE, vorletzter Absatz der…
…Anbringen bzw. Fristen die Bestimmungen des 3. Abschnittes der Bundesabgabenordnung (BAO) sinngemäß. Gemäß § 108 Abs.4 BAO werden die Tage des Postenlaufes in eine Rechtsmittelfrist nicht eingerechnet. Dies gilt jedoch nicht, wenn eine Eingabe wie im gegenständlichen Fall an eine falsche Behörde adressiert wird. In…
…übermittelt werden, sieht § 108 Abs. 4 BAO vor, dass die Tage des Postenlaufes nicht in die Frist eingerechnet werden. Nach § 16 des Zustellgesetzes sind auch Ersatzzustellungen wie im gegenständlichen Fall jene an Ihre Mitbewohnerin zulässig. Allerdings gilt eine solche Ersatzzustellung gemäß § 16 Abs. 5 nicht…
…3 der Bundesabgabenordnung sinngemäß. Gemäß § 108 Abs. 4 BAO werden die Tage des Postenlaufes in die Frist nicht eingerechnet. Zunächst ist festzustellen, dass in der Beschwerde als Beschwerdeführerin die GmbH angegeben ist. Da allerdings sowohl die richtige Strafnummer angegeben als auch die Beschwerde von Herrn…
…gekommen ist, konnte nicht geklärt werden. Wenn auch gemäß § 108 Abs. 4 BAO die Tage des Postenlaufes in die Fristen des Verfahrens nicht eingerechnet werden, bedeutet dies nicht etwa, dass für die Einhaltung der Frist allein die Aufgabe des Schriftstückes zur Post entscheidend ist. Es…
…Tag der Frist zur Post gibt, die Frist gewahrt, weil die Tage des Postenlaufs zur (nunmehr) richtigen Stelle nicht in die Frist einzurechnen sind (Stoll, BAO-Kommentar, 1182). Nach Weiterleitung an das zuständige Finanzamt K wurde der Vorlageantrag vom "20. April 2006" dort erst am…
…Beschwerdeführer am 20. Jänner 2007 zugestellt. Die (als "Einspruch" bezeichnete) Beschwerde gegen diesen Bescheid vom 27. Februar 2007 ist am 5. März 2007 beim Finanzamt Innsbruck eingelangt (Beginn des Postenlaufs laut Poststempel 2. März 2007). Mit dem hier gegenständlichen Bescheid vom 28. März 2007 wurde…
…unzweifelhaft ableitbar. Zum Zeitpunkt der Zustellung ist auszuführen, dass bei Zustellungen ohne Zustellnachweis üblicherweise von einem Postenlauf von 3 Tagen ausgegangen wird. Dass die Beschwerdevorentscheidung jedenfalls bis 20.07.2021zugestellt wurde, ergibt sich in freier Beweiswürdigung nicht nur durch die allgemein bekannte Dauer einer Zustellung…
…dass damit auch am 12.1.2015 die postalische Bearbeitung dieses Schreibens erfolgte, die den Postenlauf auch am 12.1.2015 in Gang gesetzt hätte: wie dem Bf offenkundig sein musste, war die Postfiliale zum Zeitpunkt ihrer Benutzung der Versandbox nicht mehr geöffnet (Öffnungszeiten woa…
…dass damit auch am 20.11.2014 die postalische Bearbeitung dieses Schreibens erfolgte, die den Postenlauf auch am 20.11.2014 in Gang gesetzt hätte: wie der Bf offenkundig sein musste, war die Postfiliale zum Zeitpunkt ihrer Benutzung der Versandbox nicht mehr geöffnet (Öffnungszeiten woa…
…vom 19. März 2015 wurde die Beschwerde als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen, wobei die Abgabenbehörde begründend ins Treffen führte, dass der mit Fensterkuvert versendete Einkommensteuerbescheid 2009 nach einem Postlauf von drei Tagen als zugestellt gelte. Demzufolge erscheine der von der Bf. mit 10. Februar 2015…
…Beweis der Postaufgabe nicht (vgl. VwGH 15.2.2006, 99/13/0145). Für den Beginn des Postenlaufes sei bei Einwurf des Schriftstückes in einen Briefkasten nach überwiegender Auffassung der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Briefkasten tatsächlich ausgehoben werde (VwGH 25.3.1994, 92/17/0298).…
…18.2.2008 erstattet und zur Post gegeben worden, wann diese beim Finanzamt letztlich eingelangt sei, vermöge er nicht zu beeinflussen. Der Postlauf sei nicht entscheidend, sondern der Zeitpunkt der Postaufgabe. Diese sei nachweislich in offener Frist erfolgt, das frankierte Kuvert liege beim Finanzamt auf.…
…anzeigepflichtigen Ereignisses, zu erfolgen (nach § 121 BAO). § 108 Abs. 4 BAO (Nichteinrechnung der Tage des Postenlaufes) gilt auch für die Anzeigefrist des § 121 BAO. Nach § 120 BAO erfolgte Anzeigen unterliegen nicht der Entscheidungspflicht (VwGH 21.7.1998, 94/14/0089). Hingegen sind auf Endgültigerklärung (§ 200…
…jener des Finanzamtes § 108 BAO maßgebend. Der Fristenlauf wird mit dem gewählten Zusammenschlussstichtag in Gang gesetzt. Die Tage des Postenlaufs werden in die Neunmonatsfrist nicht eingerechnet. Im Hinblick auf die Tatsache, dass in Fällen der Zuständigkeit des Firmenbuchgerichts (Rz 1337) § 902 Abs. 2 ABGB als…
…108 BAO maßgebend. Der Fristenlauf wird mit dem gewählten Teilungsstichtag in Gang gesetzt. Die Tage des Postenlaufs werden in die Neunmonatsfrist nicht eingerechnet. Im Hinblick auf die Tatsache, dass in Fällen der Zuständigkeit des Firmenbuchgerichts (Rz 1538) weder unternehmensrechtliche noch firmenbuchrechtliche Fristen bestehen, hat auch…