Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch T.O.P. Wirtschaftsprüfung GmbH, 8010 Graz, Beethovenstr. 19, vom 7. Oktober 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 9. September 2009 betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 2006 und 2007 entschieden: Die…
…Finanzamtes 1/23' vom 25. Oktober 2016, dass die vom Finanzamt nachgeforderten Unterlagen eine nur sehr allgemeine Beschreibung enthalten würden und ersuchte die Behörde zu den Probetrocknungen mit der Pilotanlage sowie der großen Anlage konkrete Informationen von der Bf. einzufordern, mit denen auf von ihr…
…FFG) eine Beurteilung ihrer F&E Aktivitäten zur Geltendmachung der Forschungsprämie für das Wirtschafsjahr 2012 an. Schwerpunkt der Forschung sei eine Trocknungsanlage für Schnittholz nach dem sorptiven Unterdrucktrocknungsprinzip. Projektziel sei die Weiterentwicklung einer Pilotanlage zu einem Prototypen für die zukünftige Serienproduktion in folgenden Schritten. 1…
…Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 05.07.2012 ist zu entnehmen: 1) Forschungsprämie Von der Vor-Bp wurden Teile der Forschungsprämie nicht anerkannt. Strittig dabei waren Teile der Forschungsaufwendungen, welche Pilotanlagen und Prototypen betreffen. Diesbezüglich Ist ein Berufungsverfahren beim UFS Wien (UFS, RV/3527 -W11…
…Montagearbeiten erbracht werden, während das Unternehmerrisiko durch die Funktionen im Stammhaus bestimmt wird. Rz 360: Bei komplexen Leistungsbeziehungen (zB bei der Errichtung von Erst- oder Pilotanlagen oder bei Anlagenerrichtungen auf Grundlage neuer Technologien) kann jedoch eine Zuordnung des Auftragsergebnisses entsprechend den Tätigkeiten, Funktionen und der…
…Beschwerdejahren nicht mehr als die Voraussetzungen für eine Forschungsbudget erfüllend angesehen würden. Phasen der Erprobung und das Erstellen von Pilotanlagen und die daraus zu ziehenden Schlüsse könnten nicht allein unter Engineeringtätigkeiten eingeordnet werden. Das von der Beschwerdeführerin geht es System sei in seiner Art einzigartig…
…und -spezifikationen dienen. Pilotanlagen fallen zur Gänze unter Forschung und experimentelle Entwicklung (Teil A, Z 1), solange der Hauptzweck Forschung und experimentelle Entwicklung (Teil A, Z 1) ist. Wird nach Abschluss der experimentellen Phase eine Pilotanlage auf normalen kommerziellen Betrieb umgestellt, gilt die Aktivität nicht…
…und -spezifikationen dienen. Pilotanlagen fallen zur Gänze unter Forschung und experimentelle Entwicklung (Teil A, Z 1), solange der Hauptzweck Forschung und experimentelle Entwicklung (Teil A, Z 1) ist. Wird nach Abschluss der experimentellen Phase eine Pilotanlage auf normalen kommerziellen Betrieb umgestellt, gilt die Aktivität nicht…
…für diesen Zweck aufzubauen. Der Bau und Betrieb einer Pilotanlage ist so lange Teil der Forschung und Entwicklung sofern der Hauptzweck der Tätigkeit Erfahrungen zu sammeln und Engineeringparameter zu erarbeiten ist und diese Daten/Ergebnisse für folgende Zwecke verwendet werden: 1. um Hypothesen bewerten 2…
…Die Anlage diente der Produktion, folglich sei sie kein Prototyp und keine Pilotanlage im Sinne der Forschungsprämienverordnung. 8. Stellungnahme der bP vom 20.05.2021 In Reaktion auf die Stellungnahme der FFG vom 25.02.2021 übermittelte die bP dem Bundesfinanzgericht die Stellungnahme vom 20…
…Projektes beispielsweise die Schichtleistung erhöht wurde. Die Anlage diente der Produktion, folglich ist sie keine Pilotanlage im Sinne der Forschungsprämienverordnung. Ebensowenig handelt es sich um einen Prototyp im Sinne der Forschungsprämienverordnung, weil keine F&E-Aktivitäten mit der Neukonzeption bzw. Adaptierung des Produktionsverfahrens verbunden sind…
…die Schichtleistung erhöht wurde. Die Anlage diente der Produktion, folglich sei sie keine keine Pilotanlage im Sinne der Forschungsprämienverordnung. Weiters handle es sich auch nicht um einen Prototyp im Sinne der Forschungsprämienverordnung, weil keine F&E-Aktivitäten mit der Neukonzeption bzw. Adaptierung des Produktionsverfahrens verbunden…
…die Schichtleistung erhöht wurde. Die Anlage diente der Produktion, folglich ist sie keine Pilotanlage im Sinne der Forschungsprämienverordnung. Bei der Produktionsanlage handelt es sich auch nicht um einen Prototyp im Sinne der Forschungsprämienverordnung, weil keine F&E-Aktivitäten mit der Neukonzeption bzw. Adaptierung des Produktionsverfahrens…
…und -spezifikationen dienen. Pilotanlagen fallen zur Gänze unter Forschung und experimentelle Entwicklung (Teil A, Z 1), solange der Hauptzweck Forschung und experimentelle Entwicklung (Teil A, Z 1) ist. Wird nach Abschluss der experimentellen Phase eine Pilotanlage auf normalen kommerziellen Betrieb umgestellt, gilt die Aktivität nicht…
…Mit Schreiben vom 29.06.1989 teilte I. der A. mit, daß "gemäß ihres Angebotes die zur Zeit in Ort1 befindliche Pilotanlage, TMA-Anlage genannt, mit allen Zubehörteilen wie abgesprochen "bestellt wird". Mit Schreiben vom 30.06.1989 übermittelte W.F. als Direktor von A…
…Die Bw. habe vier Häuser in einer speziellen Mantelbeton-Bauweise mit verlorener Schalung als Musterhäuser in T mit der Absicht errichtet, diese als Pilotanlage sowie als Musterhäuser für Interessenten zu führen und diese gleichzeitig aus Wirtschaftlichkeitsgründen zu vermieten. Die Bw. sei zu dieser Zeit für…
…269/1999. Kein Forschungsfreibetrag für Forschungsumlagen. Prototyp und Pilotanlagen sind begünstigt. Bei auftragsbedingter Fertigung Forschungsfreibetrag für Auftragnehmer (Rz 1298 bis 1329). Spendenbegünstigung: Aktualisierung der EStR 1984 und GER 1989 (Rz 1330 bis 1349). Bildungsfreibetrag: Übernahme des Erlasses AÖF Nr. 270/1999 (Rz 1352 bis 1377…
…Verfahren) auf der Grundlage des "Bf. know-how" und sich aus dem "Bf. know-how" gegebenenfalls ergebender Bf. Schutzrechte die Projektierung, Errichtung und Inbetriebnahme von Pilotanlagen, und Produktionsanlagen im industriellen Maßstab zur Herstellung von ***35*** (***36***, ***37***, ***31*** oder sonstige ***38***, nach oben angeführtem Verfahren…
Ab 1.1.2003 steht das Besteuerungsrecht bei den in Österreich ansässigen Piloten eines im internationalen Verkehr betriebenen Flugzeuges jenem Staat zu, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Luftverkehrsunternehmens befindet (Artikel 15 Abs. 5). Werden daher von einem deutschen Speditionsunternehmen mit deutschem…
Wird von einem deutschen Luftfahrtunternehmen ein in Deutschland ansässiger Pilot einem österreichischen Luftfahrtunternehmen im Rahmen eines steuerlich anerkannten Arbeitsgestellungsverhältnisses überlassen, dann findet die Steuerzuteilungsregel des Artikels 15 Abs. 5 DBA-Deutschland auf die vom deutschen Arbeitgeber gezahlten Bezüge ungeachtet des Umstandes Anwendung, dass das österreichische…