…durch Mag. Dieter Lukesch, vom 22. Februar 2013 betreffend die Haftung für Kapitalertragssteuer aufgrund des Zuflusses der Pflichtteilsergänzung an X***Y*** (9/2012) zu Recht erkannt: I) Der bekämpfte Bescheid wird aufgehoben. II) Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist gem. Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…Aignerstraße 10 vertreten durch Mag. Dieter Lukesch | vom | 22. Februar 2013 | betreffend | die Haftung für Kapitalertragssteuer aufgrund des Zuflusses der Pflichtteilsergänzung an X*** Y*** zu Recht erkannt: Der bekämpfte Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof gem. Art. 133 Abs…
…vom 27. Oktober 2004 forderte der Unabhängige Finanzsenat die Bw. auf, ihr Vorbringen betreffend Pflichtteilsergänzung unter Beweis zu stellen, da bisher weder durch das Pflegschaftsgericht noch durch die Bw. entsprechende Unterlagen vorgelegt worden seien. Dieser Vorhalt blieb unbeantwortet. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1…
…Rechtsanwalt und verfasste der selbe Notar; der den vorhin erwähnten Übergabsvertrag errichtet hatte, für jede Schwester einen Pflichtteilsergänzungsbetrag in der Höhe von 300.000,- bzw. 220.000,- Schilling. Ich stimmte damals diesem Übereinkommen zu und war der festen Überzeugung, dass meine beiden Schwestern nunmehr keinerlei…
…Berufung wurde eingewendet, der Erhalt der Versicherung sei nicht nachvollziehbar. Die Bw habe auch keinen Pflichtteil erhalten, es sei lediglich der Pflichtteilsergänzungsanspruch rechnerisch dargestellt worden. Der vereinbarte Entfertigungsbetrag könne nicht besteuert werden, da er der Bw nicht von der Erblasserin zugedacht worden sei. Das zwischen…
…eines pflichtteilsberechtigten Kindes oder des pflichtteilsberechtigten Ehegatten bei der Berechnung des Nachlasses Schenkungen des Erblassers in Anschlag zu bringen. Sowohl in der Verhandlungsschrift zur Verlassenschaftsabhandlung, als auch in diversen Schriftsätzen der Berufungswerberin wurde auf das Pflichtteilsergänzungsverfahren gemäß § 785 ABGB verweisen. Nach Rummel, Kommentar zum ABGB…
…Von dieser Exekution wurde auch die Universalerbin (die o.a. Schwester des Bw.) als Drittschuldnerin verständigt. Die Schwester des Bw. hat jeglichen Pflichtteilsergänzungsanspruch, sowohl der Enkelkinder als auch gegenüber Frau NN. (für den Bw.) bestritten. In der damaligen Situation drohten unmittelbar mehrere Klagen gegen die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Adresse, vertreten durch Ernst Josef Huber, Steuerberater, 4840 Vöcklabruck, Bahnhofstraße 4, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz, vertreten durch RR AD Renate Pfändtner, vom 7. April 1998 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die…
…da hierüber der Erblasser noch zu Lebzeiten verfügt habe. Der Plichtteilsergänzungsanspruch bewege sich in etwa in Höhe von € 108.500,-. Mit Berufungsvorentscheidung vom 20. Jänner 2005 gab das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien dem Berufungsbegehren insoweit statt als es den Bescheid für…
…Dieser erachtete sich durch die gegenständlichen Schenkungen in seinem Pflichtteil verkürzt und machte Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend. Das Berufungsgericht (Oberlandesgericht) gab der Berufung des Klägers teilweise Folge und verpflichtete die Beklagten zur Zahlung von je 87.379,76 € samt 4% Zinsen aus 86.613,81 €…
…Dieser erachtete sich durch die gegenständlichen Schenkungen in seinem Pflichtteil verkürzt und machte Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend. Das Berufungsgericht (Oberlandesgericht) gab der Berufung des Klägers teilweise Folge und verpflichtete die Beklagten zur Zahlung von je 87.379,76 € samt 4% Zinsen aus 86.613,81 €…
…8.953.083 € die Schenkungssteuer nunmehr endgültig in Höhe von 447.654,15 € festgesetzt. 3. Klage auf Pflichtteilsergänzung In der Folge ist es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen der Witwe und dem Stiftungsvorstand gekommen, welche zunächst außergerichtlich bereinigt werden sollten (Korrespondenz hierüber seit dem 10…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern, Wien betreffend Erbschaftssteuer vom 10. Jänner 2001 entschieden: | Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid abgeändert wie folgt: | Die Erbschaftssteuer…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Alois Strasser, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Erbschaftsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und die Schenkungssteuer gemäß § 8 Abs. 4 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG), BGBl. 1955/141 idgF, mit 4…
…den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2016 getätigten Zuwendungen, die insbesondere zwecks Abgeltung der Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche der Noterben geleistet wurden. Die Abgabenbehörde kam in ihrer Beurteilung zum Schluss, dass die damals bekannten Beträge der Kapitalertragsteuer zu unterziehen seien. Es lägen Zuwendungen iSd § 27 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des G, Adr, vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 15. Juli 2009 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und die Erbschaftssteuer gemäß § 8 Abs. 1…
…sein. Dies vor allem, wenn es durch die Überschuldung der Verlassenschaft zu einer Geltendmachung einer Pflichtteilsergänzung kommt und der Anwachsungsberechtigte über den gesetzlichen Übernahmspreis hinaus in Anspruch genommen wird. In einem solchen Falle stellt die Pflichtteilsergänzung eine zusätzliche Gegenleistung dar. Dies ist im gegenständlichen Fall…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A, Adr, vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 18. Jänner 2007 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und die Erbschaftssteuer wird gemäß § 8 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des SS, geb. X, Adresse, vertreten durch Stockinger & Torreiter Steuerberatungs- und Buchprüfungs OG, 4020 Linz, Südtirolerstraße 9, vom 27. Juli 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 27. Mai 2004 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des N, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 18. Jänner 2007 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und die Erbschaftssteuer wird gemäß § 8 Abs…