…sowie Pfändungs- und Exekutionsgebühren, die vom Gericht bestimmt werden. Nach § 393a Abs. 1 StPO hat der Bund im Strafprozess - insbesondere im Falle eines Freispruches des Angeklagten - auf dessen Antrag, einen Beitrag zu den Kosten der Verteidigung zu leisten. Der Beitrag umfasst die nötig gewesenen und…
…nicht steuerbarer Schadenersatz. Zu den Prozesskosten zählten ua. die Rechtsanwaltskosten, die Gerichtsgebühren, die Stempelmarken, sowie die Pfändungs- und Exekutionsgebühren, die vom Gericht bestimmt würden. Eine Gutschrift könne nur dann als eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung anerkannt werden, wenn die im § 11 Abs. 8 UStG 1994…
…es keine Grundlage für die Vornahme von Pfändungen. Es werde daher beantragt, die gegenständlichen Bescheide ersatzlos aufzuheben. Seitens des Finanzamtes wurde diese Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 2. Mai 2012 als unbegründet abgewiesen. Das Finanzamt verwies auf eine Drittschuldnererklärung und eine bei der Bank durchgeführte Kontopfändung…
…der Pfändung zugrunde liegenden Abgabenforderungen, nämlich Umsatz- und Einkommensteuer 2008, Anspruchszinsen 2008 sowie diesbezügliche Säumniszuschläge und Exekutionsgebühren seien im Rückstandsausweis vom 3.2.2015 enthalten gewesen und hafteten im Gesamtbetrag von 12.926,40 € unberichtigt aus. Da ein ordnungsgemäßer Rückstandsausweis vorgelegen sei und die…
…verkennt der Berufungswerber, dass auch in der Teilentrichtung seiner Haftungsschuld und damit der teilweisen Tilgung rückständig gewesener Gesellschaftsabgaben durch ihn keine Umstände begründet liegen, die die Einhebung seiner restlichen zurzeit noch offenen Haftungsschuld bzw. die der Exekutionsgebühren als sachlich unbillig annehmen lassen. Der Berufungswerber wurde…
…zur Gänze weg. Der Antrag auf Aufhebung der Exekutionsgebühren in Höhe von 443,14 € war daher berechtigt und somit spruchgemäß zu entscheiden. Zu dem erst in der Eingabe vom 17.6.2011 gestellten Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung wird bemerkt, dass ein solcher…
…ändern. Es darf für den Wegfall der Pflicht zur Entrichtung der Exekutionsgebühren und Auslagenersätze nicht entscheidend sein, ob der Exekutionstitel, aufgrund dessen die Amtshandlung vorgenommen wurde, vor Beendigung der Exekution oder nach diesem Zeitpunkt weggefallen ist. Es wäre nicht einzusehen und eine höchst unsachliche Regelung…
…Einkommensteuervorauszahlungen nicht entrichtet hat. Erst nach erstmaliger Pfändung des inländischen Pensionsbezuges im Juni 2005 leistete die Bw. auf Grund einer internen Vereinbarung zwischen ihr und dem Finanzamt Feldkirch freiwillig Zahlungen in Höhe von 50,00 € bis 100,00 € monatlich. Nach Angaben der Bw…
…hat der Abgabenschuldner auch die durch die Vollstreckungsmaßnahme verursachten Barauslagen zu ersetzen. Aufgrund dieser Bestimmungen sind die Abgabenansprüche für die der KEG vorgeschriebenen Exekutionsgebühren (Pfändungsgebühr und Barauslagen) und gleichzeitig damit auch die diesbezüglichen Haftungsansprüche gemäß § 12 BAO am Tag der bei der KEG erfolglos vorgenommenen…
…2006, Stundungszinsen 2009 sowie Exekutionsgebühren 2009 und 2012-2014 zusammen und hafte unberichtigt aus. Gemäß § 226 BAO seien Abgabenschuldigkeiten, die nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet würden, in dem von der Abgabenbehörde festgesetzten Ausmaß vollstreckbar. Daher sei die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners mittels Pfändung gemäß …
…durch die Vollstreckungsmaßnahme verursachten Barauslagen zu ersetzen (Absatz 3 erster Satz). Aufgrund dieser Bestimmungen sind die Abgabenansprüche für die der KEG vorgeschriebenen Exekutionsgebühren (Pfändungsgebühr und Barauslagen) und gleichzeitig damit auch die diesbezüglichen Haftungsansprüche gemäß § 12 BAO am Tag der bei der KEG erfolglos vorgenommenen Vollstreckungsmaßnahme…
…daher, "den Bescheid der Pfändung mit den dafür ausgewiesenen Gebühren wieder aufzuheben". Das Finanzamt wies die gegenständliche Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 14.4.2010 ab. Durch den (bereits eingangs näher dargestellten) Terminverlust sei die Zahlungserleichterung nicht mehr aufrecht und der Rückstand wieder vollstreckbar gewesen. Das…
…der Vollstreckung gemäß § 13 AbgEO, Einstellung der Vollstreckung gemäß § 16 AbgEO und Aufschiebung der Vollstreckung gemäß § 18 AbgEO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 13. Februar 2007 erhob der Berufungswerber (Bw.) gemäß § 13 AbgEO Einwendungen…
…und die E gemeint war. Mit Anbringen vom 21.6. 2017 wurde der Antrag auf mündliche Verhandlung zurückgenommen. Rechtslage und Erwägungen Gemäß § 26 Abs. 1 lit. a AbgEO hat der Abgabenschuldner für Amtshandlungen des Vollstreckungsverfahrens nachstehende Gebühren zu entrichten: a) die Pfändungsgebühr anlässlich einer Pfändung…
…6. September 2006 und 2. November 2006 nicht angetroffen, sodass auch keine Vollstreckungsmaßnahmen gesetzt werden konnten. Auf Grund der vorliegenden Uneinbringlichkeit wurden laut Bericht des Vollstreckers auch keine Exekutionsgebühren vorgeschrieben. Die Rechtswirkung einer Einstellung besteht in der Beseitigung aller im eingestellten Verfahren gesetzten Exekutionsakte, insbesondere…
…Säumniszuschlägen und bis dahin angefallene Exekutionsgebühren umfassen, ausgewiesen. Im Pfändungsbescheid vom 26.6.2017, der an die ***2*** als Drittschuldnerin erging, wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer "Abgaben einschließlich Nebengebühren in Höhe von 56.312,00 €, dazu an Gebühren und Barauslagen für diese Pfändung 0…
…über FinanzOnline dagegen Vorlageanträge ein und verwies auf die Ausführungen in der (jeweiligen) Beschwerde. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Gemäß § 26 Abs. 1 lit. a Abgabenexekutionsordnung (AbgEO) hat der Abgabenschuldner für Amtshandlungen des Vollstreckungsverfahrens anlässlich einer Pfändung eine Pfändungsgebühr im Ausmaß von 1% vom einzubringenden Abgabenbetrag…
…Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Zum Zeitpunkt der Vornahme der Exekutionshandlung am 19. Mai 2011 habe auf dem Steuerkonto ein fälliger und vollstreckbarer Rückstand in Höhe von € 30.291,09 bestanden. Eine Berufung gegen die Vorschreibung von Exekutionsgebühren könne damit begründet werden…
…Eine Pfändung konnte nicht durchgeführt werden. Mit Bescheid vom 15. Oktober 2004 setzte das Finanzamt die Gebühren für die Amtshandlung am 28. Juli 2004 (im Bescheid fälschlicherweise: Amtshandlung vom 15. Oktober 2004) und die Auslagenersätze wie folgt festgesetzt: | Pfändungsgebühr | ein Prozent von 45…
…teilweise Folge gegeben. Die Haftungsinanspruchnahme wird auf den Betrag von 32.709,24 € eingeschränkt. Die Aufgliederung nach Abgabenarten und Zeiträumen ist der unten stehenden Berechnung zu entnehmen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht…