…die Beschwerden vom 21.10.2014, vom 12.11.2014 und vom 2.12.2014 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See vom 14.10.2014, 1.) betreffend Pfändung einer Geldforderung (P und Z-GmbH); 2.) betreffend Zusammenrechnung gem. …
…Sk., vom 27. Jänner 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 19. Dezember 2001 betreffend Pfändung und Überweisung einer Geldforderung (§ 65 AbgEO, § 71 AbgEO) wie folgt entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 19…
…Brückenkopfgasse 1, vom 28. Dezember 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 19. Dezember 2001 betreffend Pfändung und Überweisung einer Geldforderung (§ 65 AbgEO, § 71 AbgEO) wie folgt entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 19.Dezember 2001 pfändete das…
…§ 65 AbgEO die Pfändung einer Geldforderung über den aushaftenden Rückstand bei den zwei Dienstgebern des Beschwerdeführers erlassen. Zu diesem Zeitpunkt haftete die Nachforderung am Abgabenkonto aus und war vom Rückstandsausweis vom 09.04.2024 umfasst. Mit Schreiben vom 04.04.2024 wurde Beschwerde gegen die…
…am 25.1.2023, sohin zeitlich nach dem Pfändungsbescheid vom 10.1.2023. Gegen den "Bescheid - Pfändung Geldforderung" vom 10.1.2023 sowie den "Bescheid Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens" ebenfalls vom 10.1.2023 wurde kein Rechtsmittel erhoben. Dass dem Beschwerdeführer die…
…Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 12. Mai 2026 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 21. April 2026 betreffend Pfändung einer Geldforderung 2026 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine…
…12, 1220 Wien, vom 14.11.2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 13.10.2025 betreffend Pfändung einer Geldforderung zu Recht erkannt: Die Bescheidbeschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4…
…lit. a Finanzstrafgesetz (FinStrG), über die Beschwerde des Bestraften vom 14. Dezember 2023 gegen den Bescheid des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 9. November 2023 betreffend die Pfändung einer Geldforderung gemäß § 65 Abgabenexekutionsordnung (AbgEO) zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 161 Abs. 1…
…Adr***, über die Beschwerde vom 8. März 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 12. Februar 2024 betreffend Pfändung einer Geldforderung 12.02.2024 sowie Pfändungsgebühren Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses…
…Adr***, über die Beschwerden vom 12. Februar 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes 4/5/10 (nunmehr Finanzamt Österreich) jeweils vom 13. Jänner 2020 betreffend Pfändungen von Geldforderungen zu Recht: I. Den Beschwerden wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. II…
…9020 Klagenfurt/Wörthersee, über die Beschwerde vom 17. Juli 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. Juni 2024 betreffend Pfändung einer Geldforderung 2024 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis…
…9020 Klagenfurt/Wörthersee, über die Beschwerde vom 29. September 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 1. September 2025 betreffend Pfändung einer Geldforderung 2025 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist…
…9020 Klagenfurt/Wörthersee, über die Beschwerde vom 11. Oktober 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 15. September 2023 betreffend Pfändung einer Geldforderung 15.09.2023 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses…
…R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf_Adr***, über die Beschwerde vom 26. November 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 24. November 2025 betreffend Pfändung einer Geldforderung, Steuernummer ***Bf_StNr***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II…
…***Bf1-Adr***, gegen den Bescheid des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 11. November 2025, betreffend die Pfändung einer Geldforderung zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 161 Abs 1 FinStrG als unbegründet abgewiesen. II. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…Richter Dr. Wolfgang Pagitsch in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über dessen Beschwerde vom 9. Oktober 2018 gegen den Bescheid über die Pfändung einer Geldforderung des Finanzamtes Österreich (vormals Finanzamtes Wien 8/16/17 ) vom 1. Oktober 2018, Steuernummer ***BF1StNr1***, nunmehr Steuernummer ***StNr2***, zu Recht…
…Beschwerde vom 9.12.2024 der J**** E****, [Adresse], StNr **-***/****, gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 26.11.2024 betreffend 1. die Pfändung einer Geldforderung, 2. ein Verfügungsverbot gemäß § 65 Abs 1 AbgEO sowie 3. die Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens 1…
… 49 Abs 1 lit a FinStrG über die Beschwerde der Beschuldigten vom 18. Februar 2025 gegen den Bescheid über die Pfändung einer Geldforderung des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 11. Februar 2025 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine ordentliche Revision…
… 51 Abs. 1 lit. c und d des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Bestraften vom 19. Februar 2025 gegen den Bescheid Pfändung einer Geldforderung gemäß § 65 Abs. 1 Abgabenexekutionsordnung - AbgEO des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 5. Februar 2025 zu Recht erkannt: Die…
…1010 Wien, über die Beschwerde vom 10. Mai 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. April 2021 betreffend Pfändung einer Geldforderung 2021 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine…