Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der K.KEG, vertreten durch Dkfm. Franz Palkovits, Steuerberater, 1100 Wien, Angeligasse 118/10, vom 16. Jänner 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17, vertreten durch Herrn Mandl, vom 11. Dezember 2008 betreffend Haftungsbescheid…
…Bw., was die Geltendmachung der in der Tz 1 PB angeführten Vorsteuern betrifft, war dem geschäftsführenden Alleingesellschafter der Bw. insofern vorzuwerfen, als es diesem als Folge dessen Personenidentität mit dem angeblichen Afterbestandgeber auch zuzumuten gewesen wäre, sie tatsächlich aufzuwenden. Auf die von A.F. im…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 1 in der Finanzstrafsache gegen ED, geb. 6. November 1964, Adresse, vertreten durch Mag. H, Steuerberater, Adresse1, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes…
…K. G., einvernehmlich aus dem Mietverhältnis ausgeschieden. Personenidentität ist hier nicht gegeben, da im ursprünglichen Mietvertrag zwei Personen als Mieter aufscheinen und im weiteren Mietvertrag nur mehr eine Person als Mieterin auftritt. Auch aus diesem Grund liegt hier kein Zusatz oder Nachtrag im Sinne des …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Ernst & Young Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., 1220 Wien, Wagramer Straße 19, IZD-Tower,vom 16. März 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch RR ADir. Pfändtner, vom…
…wirtschaftliche Verfügungsmacht von ihrer Mutter durch den Schenkungsvertrag vom 18. November 2000 erworben und fehlt daher hinsichtlich des Erwerbes des Grund und Bodens die für die Anrechnung nach § 1 Abs. 4 GrEStG erforderliche Personenidentität (zur Personenidentität vgl. ua. VwGH 27.51999, 98/16/0304-0307…
…Person in Betracht, die vormals Vermögen unentgeltlich hingegeben hat, welches nun an diese Person zurückfällt. Dem gegenteiligen Berufungsvorbringen, es sei vollständige Personenidentität gegeben, weil laut Abmachung im Erbübereinkommen K wiederum die Liegenschaftshälfte in ihr Alleineigentum übernehme, ist darüber hinaus entgegen zu halten, dass nach obigen…
…insoweit besteuert worden, sodass als begünstigter Rückfall lediglich hievon der hälftige Betrag von € 489,33 anzuerkennen ist. Dem Berufungsvorbringen, es sei vollständige Personenidentität infolge der Abmachung im Erbübereinkommen (die Bw übernimmt die Liegenschaftshälfte in ihr Alleineigentum) gegeben, ist entgegen zu halten, dass nach obigen…
…sind die von der OECD überarbeiteten und ergänzten "Verrechnungspreisgrundsätze für multinationale Unternehmungen und Steuerverwaltungen" zu berücksichtigen (siehe dazu VPR 2021 Rz 1 ff). 6.13.2.4 Personenidentität Rz 2514: Werden Wirtschaftsgüter eines inländischen (ausländischen) Betriebes in einen anderen ausländischen (inländischen) Betrieb desselben Steuerpflichtigen überführt…
…eine Regelung für die Fälle getroffen in denen Haupt- und Ersatztatbestand nebeneinander verwirklicht werden. ... Die Steuer ist nur dann aus der Differenz zu berechnen, wenn der Erwerber beim vorausgegangenen und beim nachfolgenden Erwerbsvorgang die gleiche Person ist (Notwendigkeit der Personenidentität, vgl dazu UFS Wien 23…
…Die Judikatur hat diese Konstellation bereits behandelt: Der VwGH hat in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass bei Personenidentität zwischen dem Geschäftsführer der ausstellenden Gesellschaft und dem Empfänger der Urkunde von einer Aushändigung auszugehen ist, solange sich die Urkunde im Machtbereich der betreffenden Person befunden hat…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen M.H., (Bw.) wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Bertram Grass - Mag. Christoph Dorner, Rechtsanwälte in 6900 Bregenz, Bahnhofstraße 21, und LeitnerLeitner GmbH, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 4040 Linz, Ottensheimer Str. 3, vom 11. Februar 2010 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Z…
…einerseits als Geschäftsführer der Fa. S-GmbH und andererseits als Einzelunternehmer durch dieselbe Handlung den selben Straftatbestand verwirklicht. Es liege daher Personenidentität vor. Im Hinblick auf das Vorliegen der Tateinheit und das Verbot der Doppelverfolgung (ne bis in idem, Artikel 4 7. ZPMRK) werde daher…
…März 2006 (siehe vorgelegte Unterlagen vom 10. April 2007). S.O. ist Geschäftsführer sowohl beim die Leistung erbringenden Unternehmen als auch beim die Leistung empfangenden Unternehmen. Durch die Personenidentität des Geschäftsführers steht außer Streit, dass S.O. als Geschäftsführer des die Leistung empfangenden Unternehmens im…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr.S, vom 15. März 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 16. Februar 2005, Zl. 100/45127/2001-439, betreffend Eingangsabgaben entschieden: 1.) Der Spruch des Bescheides des Hauptzollamtes Wien vom…
…im 1. Rechtsvorgang von A (der zB Treugeber für den B ist) auf C und der späteren Übertragung des Eigentums von B auf C. In dieser Konstellation fehlt nach der ständigen Judikatur die für eine Differenzbesteuerung notwendige Personenidentität (vgl. Allram/Pinetz/Klokar aao, Rz 972…
…1 Z 4 EStG zu laufen beginnt, obgleich die Personenidentität des Gesellschafters (hier: die in Deutschland ansässig gewordene schweizerische Gesellschaft) nicht geändert wird, muss Sinn und Zweck der gesetzlichen Zweijahresfrist mitbedacht werden. Es soll hiedurch auf einfache Art und Weise eine zweckentfremdete Nutzung der Mutter…
…verschleiern und die Waren von Anfang an steuerfrei in den Wirtschaftskreislauf bringen wollten. Gleichfalls ist im Hinblick auf die Personenidentität zwischen Empfänger (Importeur) und Verbringer von einem Wissenmüssen um die Steuerhinterziehung auszugehen. Die Beförderungsnachweise vermögen aus den gleichen Gründen wie oben umschrieben nicht den sicheren…
…die Befreiung von lohnabhängigen Abgaben nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) würde nicht zustehen. Dies deshalb, da Personenidentität (Anm.: bei den Betriebsinhabern) gegeben wäre, der Ort der Geschäftsleitung überwiegend gegeben, und der Geschäftszweig nicht völlig anders wäre. Diese Begründung aus dem Prüfungsbericht dorthin übernehmend setzte das…