…die Eröffnung der Konkurse über die Vermögen der B und der X KEG erfolgte am 23. Oktober 2003, das diesbezügliche Urteil des Bezirksgerichtes Ried im Innkreis, mit welchem die Höhe der diesbezüglichen offenen Pachtzinsforderung konkretisiert wurde, erging am 28. Dezember 2003; siehe die Urteilsausfertigung). Gemäß …
…die Eröffnung der Konkurse über die Vermögen der B und der X KEG erfolgte am 23. Oktober 2003, das diesbezügliche Urteil des Bezirksgerichtes Ried im Innkreis, mit welchem die Höhe der diesbezüglichen offenen Pachtzinsforderung konkretisiert wurde, erging am 28. Dezember 2003; siehe die Urteilsausfertigung). Gemäß …
…die Eröffnung der Konkurse über die Vermögen der B und der X KEG erfolgte am 23. Oktober 2003, das diesbezügliche Urteil des Bezirksgerichtes Ried im Innkreis, mit welchem die Höhe der diesbezüglichen offenen Pachtzinsforderung konkretisiert wurde, erging am 28. Dezember 2003; siehe die Urteilsausfertigung). Gemäß …
…1988), innerhalb der Spekulationsfrist (§ 30 EStG 1988 idF vor dem 1. StabG 2012), bei (Mit)Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen nach § 28 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 und bei Veräußerungen vor dem 1.4.2012 in den Fällen der Nachversteuerung nach § 28 Abs. 7…
…fest. Ptk. IV des Pachtvertrages sieht zur Sicherstellung der Pachtzinsforderungen und sonstiger vertraglicher Ansprüche des Verpächters die Leistung einer in bestimmten Teilbeträgen zu entrichtenden Kaution vor, und zwar 3 mal 100.000,00 S im April 1997 sowie weitere Kautionszahlungen von monatlich 25.000,00…
…GesellschafterVeräußerung von Derivaten (§§ 27 Abs. 4 EStG 1988 27 Abs. 2 Z 4 EStG 1988), bei der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen (§§ 28 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 28 Abs. 1 Z 4 EStG 1988idF vor dem AbgÄG 2012), bei den besonderen Einkünften aus…
…Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes - der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. 4. Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen, und zwar auch dann, wenn diese Forderungen im Veräußerungserlös des Grundstückes mit abgegolten werden. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung…
…zur ganzen Höhe auf das Kreditkonto der GiroCredit Bank AG überwiesen wird (Bl. 32 Arbeitsbogen). Mit Schreiben der GiroCredit Bank vom 16.11.1993 wurde die Abtretung der Pachtzinsforderungen gegenüber JP vollinhaltlich angenommen (Bl. 25 Arbeitsbogen). Die Pachteinnahmen wurden in der Folge von BM erklärt…
…im Ausmaß von 10,87 ha zu einem jährlichen Pachtzins von 6.500,- Euro pro Jahr. Diese Einnahmen standen dem Beschwerdeführer aufgrund einer Zession der Pachtzinsforderung nicht zur Verfügung. Zudem erzielte der Beschwerdeführer in den Streitjahren im Rahmen seines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes Einnahmen aus…
…nicht vollständig nachkomme. Ein fremder Dritter hätte spätestens nach einigen Monaten den Pachtvertrag beendet. Sicherlich würde ein fremder Dritter nicht über 8 Jahre untätig bleiben, zumal bereits für einen Großteil der Pachtzinsforderung die Möglichkeit der zivilrechtlichen Durchsetzbarkeit nach § 1484 ABGB verloren gegangen sei. Den einzigen…
…werden, dass eine Betreibung der Abgabenschulden gegenüber der Hauptschuldnerin etwa durch Pfändung der Pachtzinsforderung und/oder durch Pfändung der den erklärten Umsätzen zugrunde liegenden Forderungen ohne Aussicht auf einen entsprechend Verwertungserlös gewesen wäre. Die Abgabenbehörde zweiter Instanz kann sich daher der Auffassung des Finanzamtes, aus…
…insbesondere aus -der Einräumung der Werknutzung (Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes -der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. 4.Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen, und zwar auch dann, wenn diese Forderungen im Veräußerungserlös des Grundstückes mit abgegolten…
…Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes - der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. 4. Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen, und zwar auch dann, wenn diese Forderungen im Veräußerungserlös des Grundstückes mit abgegolten werden. (2) Aufwendungen für - nicht regelmäßig jährlich…
…Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes - der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. 4. Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen, und zwar auch dann, wenn diese Forderungen im Veräußerungserlös des Grundstückes mit abgegolten werden. (2) Aufwendungen für - nicht regelmäßig jährlich…
…Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes - der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. 4. Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen, und zwar auch dann, wenn diese Forderungen im Veräußerungserlös des Grundstückes mit abgegolten werden. (2) Aufwendungen für - nicht regelmäßig jährlich…
…Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes - der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. 4. Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen, und zwar auch dann, wenn diese Forderungen im Veräußerungserlös des Grundstückes mit abgegolten werden. (2) Aufwendungen für - nicht regelmäßig jährlich…
…ins Treffen, dass: - die Verbindlichkeiten der Pächterin i.W. beglichen wurden; teilweise offen geblieben seien lediglich die Pachtzinsforderungen der Beschwerdeführer - die in der Bilanz 2013 aufscheinenden Bankverbindlichkeiten i.H.v. ca. € 9.000,00 bis Ende 2014 großteils beglichen worden seien - Unterlagen, die belegen…
…Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes - der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. 4. Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen, und zwar auch dann, wenn diese Forderungen im Veräußerungserlös des Grundstückes mit abgegolten werden." Fest steht im gegenständlichen Fall…
…der Werknutzung (Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes - der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. 4. Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen, und zwar auch dann, wenn diese Forderungen im Veräußerungserlös des Grundstückes mit abgegolten werden. § 107 EStG 1988…
…Werknutzung (Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes - der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. 4. Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen, und zwar auch dann, wenn diese Forderungen im Veräußerungserlös des Grundstückes mit abgegolten werden. Private Grundstücksveräußerungen sind gemäß §…