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UFSZ3K ZRV/0313-Z3K/02Zuständigkeit zur Abgabenerhebung bei Zuwiderhandlungen im gemeinschaftlichen Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)12.01.2004

…in Großbritannien übernommen wurde. Am 6. Dezember 1999 teilte das Hauptzollamt Wien der britischen Zollverwaltung mit, dass der Ort der Zuwiderhandlung gemäß Art. 378 ZK-DVO offensichtlich in ihrem Bereich liege und ersuchte gleichzeitig um Erledigung des gegenständlichen Versandverfahrens verbunden mit einem Bericht über den…

UFSZ3K ZRV/0337-Z3K/02Zuständigkeit zur Abgabenerhebung bei Zuwiderhandlungen im gemeinsamen Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)02.10.2003

…weder die ungarische Abgangsstelle noch das in der Folge tätig gewordene Hauptzollamt Wien die Bf. darauf hingewiesen, dass sie über eine Frist von drei Monaten verfügt, um den Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung des Versandverfahrens oder den Nachweis über den tatsächlichen Ort der Zuwiderhandlung i.S…

UFSZ3K ZRV/0262-Z3K/02Zuständigkeit zur Abgabenerhebung bei Zuwiderhandlungen im gemeinschaftlichen Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.05.2003

…Ort der Zuwiderhandlung Duisburg sei. Somit sei nach Art. 378 ZK die für Duisburg zuständige Zentralstelle Such- und Mahnverfahren des Hauptzollamtes Emmerich zur Abgabenerhebung zuständig. Am 23. Juli 1999 richtete das Hauptzollamt Wien eine Suchanzeige bezüglich des gegenständlichen Versandscheines an das Hauptzollamt Emmerich. Laut der…

UFSZ3K ZRV/0266-Z3K/02Zuständigkeit zur Abgabenerhebung bei Zuwiderhandlungen im gemeinschaftlichen Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.05.2003

…Ort der Zuwiderhandlung Duisburg sei. Somit sei nach Art. 378 ZK die für Duisburg zuständige Zentralstelle Such- und Mahnverfahren des Hauptzollamtes Emmerich zur Abgabenerhebung zuständig. Am 23. Juli 1999 richtete das Hauptzollamt Wien eine Suchanzeige bezüglich des gegenständlichen Versandscheines an das Hauptzollamt Emmerich. Laut der…

UFSZ3K ZRV/0268-Z3K/02Zuständigkeit zur Abgabenerhebung bei Zuwiderhandlungen im gemeinschaftlichen Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.05.2003

…Ort der Zuwiderhandlung Duisburg sei. Somit sei nach Art. 378 ZK die für Duisburg zuständige Zentralstelle Such- und Mahnverfahren des Hauptzollamtes Emmerich zur Abgabenerhebung zuständig. Am 23. Juli 1999 richtete das Hauptzollamt Wien eine Suchanzeige bezüglich des gegenständlichen Versandscheines an das Hauptzollamt Emmerich. Laut der…

UFSZ3K ZRV/0270-Z3K/02Zuständigkeit zur Abgabenerhebung bei Zuwiderhandlungen im gemeinschaftlichen Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.05.2003

…Ort der Zuwiderhandlung Duisburg sei. Somit sei nach Art. 378 ZK die für Duisburg zuständige Zentralstelle Such- und Mahnverfahren des Hauptzollamtes Emmerich zur Abgabenerhebung zuständig. Am 23. Juli 1999 richtete das Hauptzollamt Wien eine Suchanzeige bezüglich des gegenständlichen Versandscheines an das Hauptzollamt Emmerich. Laut der…

UFSZ3K ZRV/0272-Z3K/02Zuständigkeit zur Abgabenerhebung bei Zuwiderhandlungen im gemeinschaftlichen Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.05.2003

…Ort der Zuwiderhandlung Duisburg sei. Somit sei nach Art. 378 ZK die für Duisburg zuständige Zentralstelle Such- und Mahnverfahren des Hauptzollamtes Emmerich zur Abgabenerhebung zuständig. Am 23. Juli 1999 richtete das Hauptzollamt Wien eine Suchanzeige bezüglich des gegenständlichen Versandscheines an das Hauptzollamt Emmerich. Laut der…

UFSZ3K ZRV/0274-Z3K/02Zuständigkeit zur Abgabenerhebung bei Zuwiderhandlungen im gemeinschaftlichen Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.05.2003

…Ort der Zuwiderhandlung Duisburg sei. Somit sei nach Art. 378 ZK die für Duisburg zuständige Zentralstelle Such- und Mahnverfahren des Hauptzollamtes Emmerich zur Abgabenerhebung zuständig. Am 23. Juli 1999 richtete das Hauptzollamt Wien eine Suchanzeige bezüglich des gegenständlichen Versandscheines an das Hauptzollamt Emmerich. Laut der…

UFSZ3K ZRV/0276-Z3K/02Zuständigkeit zur Abgabenerhebung bei Zuwiderhandlungen im gemeinschaftlichen Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.05.2003

…Ort der Zuwiderhandlung Duisburg sei. Somit sei nach Art. 378 ZK die für Duisburg zuständige Zentralstelle Such- und Mahnverfahren des Hauptzollamtes Emmerich zur Abgabenerhebung zuständig. Am 23. Juli 1999 richtete das Hauptzollamt Wien eine Suchanzeige bezüglich des gegenständlichen Versandscheines an das Hauptzollamt Emmerich. Laut der…

UFSZ3K ZRV/0264-Z3K/02Zuständigkeit zur Abgabenerhebung bei Zuwiderhandlungen im gemeinschaftlichen Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.05.2003

…Ort der Zuwiderhandlung Duisburg sei. Somit sei nach Art. 378 ZK die für Duisburg zuständige Zentralstelle Such- und Mahnverfahren des Hauptzollamtes Emmerich zur Abgabenerhebung zuständig. Am 23. Juli 1999 richtete das Hauptzollamt Wien eine Suchanzeige bezüglich des gegenständlichen Versandscheines an das Hauptzollamt Emmerich. Laut der…

UFSZ2L ZRV/0213-Z2L/02Zuständigkeit bei der Erhebung der Eingangsabgaben bei Zuwiderhandlungen im Versandverfahren; Anerkennung von Alternativnachweisen im Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.03.2004

…und kann der Ort der Zuwiderhandlung nicht ermittelt werden, so gilt diese Zuwiderhandlung unbeschadet des Artikels 215 des Zollkodex als in dem Mitgliedstaat begangen, zu dem die Abgangsstelle gehört, oder als in dem Mitgliedstaat begangen, zu dem die Eingangszollstelle der Gemeinschaft gehört, bei der ein…

UFSZ4I ZRV/0365-Z4I/02Zuständigkeit zur Erhebung der Eingangsabgaben bei Zuwiderhandlungen im Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)24.04.2003

…und kann der Ort der Zuwiderhandlung nicht ermittelt werden, so gilt diese Zuwiderhandlung unbeschadet des Artikels 215 des Zollkodex - als in dem Mitgliedstaat begangen, zu dem die Abgangsstelle gehört, oder - als in dem Mitgliedstaat begangen, zu dem die Eingangszollstelle der Gemeinschaft gehört, bei der ein…

UFSZ2L ZRV/0095-Z2L/02Zuständigkeit zur Abgabenerhebung bei Unregelmäßigkeiten im Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)16.02.2005

…ist dem Akt eine dem Art. 379 ZK-DVO der damaligen Fassung entsprechende Mitteilung der Abgangsstelle an den Hauptverpflichteten J.I., binnen 3 Monaten einen Nachweis für die ordnungsgemäße Durchführung des Versandverfahrens oder über den tatsächlichen Ort der Zuwiderhandlung zu erbringen, nicht zu entnehmen. Die…

UFSZ4I ZRV/0081-Z4I/02Frist des Art. 379 Abs. 2 ZK-DVO ist keine Ausschlussfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)18.06.2003

…der Ort der Zuwiderhandlung nicht ermittelt werden, so gilt diese Zuwiderhandlung gemäß Artikel 378 Abs. 1 ZK-DVO unbeschadet des Artikels 215 des Zollkodex als in dem Mitgliedstaat begangen, zu dem die Abgangsstelle gehört, oder als in dem Mitgliedstaat begangen, zu dem die Eingangszollstelle der…

UFSZ4I ZRV/0364-Z4I/02Zuständigkeit zur Erhebung der Eingangsabgaben bei Zuwiderhandlungen im Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.05.2003

…ein Telefax der "Independent Shipping Services" über das damals erfolgte Sendungsaviso vorgelegt. Die Berufung wurde vom Hauptzollamt Wien mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Mai 2002, Zahl 100/58851/2001-1, zugestellt am 3. Juli 2002, unter Hinweis darauf, dass der tatsächliche Ort der Zuwiderhandlung nicht ermittelt…

UFSZ2L ZRV/0211-Z2L/02Zuständigkeit zur Erhebung der Eingangsabgaben bei Zuwiderhandlungen im Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.12.2003

…vom französischen Zollamt Chambery, Übernahmevermerk der niederländischen Warenempfängerin auf dem Versandschein, Warenübernahmebestätigung auf CMR-Frachtbrief) gehe hervor, dass der Ort einer Zuwiderhandlung in den Niederlanden gelegen sei. Zusätzlich werde auf die bereits anlässlich der eingebrachten Berufung dem Hauptzollamt Wien übermittelten Unterlagen verwiesen, aus denen ebenfalls…

UFSZ4I ZRV/0060-Z4I/03Zuständigkeit zur Erhebung der Eingangsabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)27.06.2003

…Pirna jedoch mitgeteilt worden, dass aufgrund der vorgelegten Unterlagen eine Vorschreibung der deutschen Abgaben nicht möglich sei. Aufgrund der Aktenlage - Abgabe des Grenzübergangsscheines beim ZA Höchst - befinde sich der Ort der Zuwiderhandlung zweifelsfrei in Österreich. Dagegen richtet sich die nunmehrige Beschwerde vom 24. März 2003…

UFSZ2L ZRV/0184-Z2L/02Zuständigkeit für die Abgabenerhebung im gemeinsamen Versandverfahren bei Nichtgestellung der Versandscheinware
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.03.2004

…dass in einem bestimmten Land Zuwiderhandlungen begangen worden sind, sind gemäß Artikel 34 Abs. 1, Anlage I, Kapitel 4 des Übereinkommens daher von dem Land, in dem die Zuwiderhandlung begangen worden sind die Eingangsabgaben zu erheben. Als Ort der Zuwiderhandlung ergibt sich zum gegenständlichen Versandschein…

UFSZ2L ZRV/0004-Z2L/02Zollschuldner im gemeinschaftlichen Versandverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)27.05.2003

…Ort der Zuwiderhandlung nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte. Als Ort der Entstehung der Zollschuld ist daher nach Artikel 215 Abs. 1 ZK dritter Gedankenstrich jener anzusehen, an dem die Ware in das betreffend Verfahren übergeführt wurde. Somit ergeben sich für den Unabhängigen Finanzsenat an der…

UFSZ1W ZRV/0069-Z1W/03Nichterledigung von externen gemeinschaftlichen Versandverfahren in Hamburg und nachträgliche Vorlage von Alternativnachweisen zum Beweis für die Überführung der Waren in ein Zollverfahren im Drittland. Vorschreibung der Verwaltungsabgaben wegen Verletzung der Gestellungspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.09.2003

…kann der Ort der Zuwiderhandlung nicht ermittelt werden, so gilt diese Zuwiderhandlung unbeschadet des Artikels 215 ZK des Zollkodex - als in dem Mitgliedstaat begangen, zu dem die Abgangsstelle gehört, oder - als in dem Mitgliedstaat begangen, zu dem die Eingangszollstelle der Gemeinschaft gehört, bei der ein…