…am Ort des Beginns der Beförderung habe zur Folge, dass nicht das Zollamt Linz Wels, sondern die Zollbehörden dieses Mitgliedstaates (Schweden) zur buchmäßigen Erfassung und Mitteilung zuständig seien. Das Zollamt Linz Wels hat gegen diese Entscheidung Amtsbeschwerde erhoben. Aus Anlass des Beschwerdefalles hat der Verwaltungsgerichtshof…
…Die Vorschreibung der Zollschuld durch das Zollamt Linz Wels erweist sich jedoch aus folgenden Gründen als rechtswidrig. Gem. Art. 215 Abs. 1 erster Satz ZK entsteht die Zollschuld an dem Ort, an dem der Tatbestand eintritt, der die Zollschuld entstehen lässt. Liegt eine für den…
…wurde. Der Ort der Zollschuldentstehung hat Auswirkungen vor allem im Hinblick auf die örtliche Zuständigkeit für die Abgabenerhebung. Es geht dabei um die Zollbehörden des Mitgliedstaates, die die Abgabenerhebung vorzunehmen haben. Im Grunde des Art. 215 ZK entsteht die Zollschuld grundsätzlich dort, wo der Tatbestand…
…wurde. Der Ort der Zollschuldentstehung hat Auswirkungen vor allem im Hinblick auf die örtliche Zuständigkeit für die Abgabenerhebung. Es geht dabei um die Zollbehörden des Mitgliedstaates, die die Abgabenerhebung vorzunehmen haben. Im Grunde des Art. 215 ZK entsteht die Zollschuld grundsätzlich dort, wo der Tatbestand…
…wurde. Der Ort der Zollschuldentstehung hat Auswirkungen vor allem im Hinblick auf die örtliche Zuständigkeit für die Abgabenerhebung. Es geht dabei um die Zollbehörden des Mitgliedstaates, die die Abgabenerhebung vorzunehmen haben. Im Grunde des Art. 215 ZK entsteht die Zollschuld grundsätzlich dort, wo der Tatbestand…
…der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens einzuhalten hatte (vierter Anstrich). Gemäß Art. 213 ZK sind, wenn es für eine Zollschuld mehrere Zollschuldner gibt, diese gesamtschuldnerisch zur Erfüllung dieser Zollschuld verpflichtet. Gemäß Art. 215 Abs. 1 erster und zweiter Anstrich ZK entsteht die Zollschuld an dem Ort…
…der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens einzuhalten hatte (vierter Anstrich). Gemäß Art. 213 ZK sind, wenn es für eine Zollschuld mehrere Zollschuldner gibt, diese gesamtschuldnerisch zur Erfüllung dieser Zollschuld verpflichtet. Gemäß Art. 215 Abs. 1 erster und zweiter Anstrich ZK entsteht die Zollschuld an dem Ort…
…der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens einzuhalten hatte (vierter Anstrich). Gemäß Art. 213 ZK sind, wenn es für eine Zollschuld mehrere Zollschuldner gibt, diese gesamtschuldnerisch zur Erfüllung dieser Zollschuld verpflichtet. Gemäß Art. 215 Abs. 1 erster und zweiter Anstrich ZK entsteht die Zollschuld an dem Ort…
…dass nach einer zeitlich ersten Zollschuldentstehung eine weitere entstehen kann. Ergibt danach die den Gegenstand betreffende Gesamtbetrachtung, dass die wesentliche Tathandlung eines Beteiligten jene war, gerade die letzte Zollschuld zum Entstehen zu bringen, also mutatis mutandis bei einem Erfolgsdelikt das Aussteigen-Lassen der beförderten Personen…
…dass nach einer zeitlich ersten Zollschuldentstehung eine weitere entstehen kann. Ergibt danach die den Gegenstand betreffende Gesamtbetrachtung, dass die wesentliche Tathandlung eines Beteiligten jene war, gerade die letzte Zollschuld zum Entstehen zu bringen, also mutatis mutandis bei einem Erfolgsdelikt das Aussteigen Lassen der beförderten Personen…
…eine Bewilligung vorgelegen hat oder diese nur bei der Fa. D. in Krems versehentlich liegengelassen worden ist, eingegangen werden muss. Gem. Art. 215 Abs. 1 erster Anstrich ZK entsteht die Zollschuld an dem Ort, an dem der Tatbestand eintritt, der die Zollschuld entstehen lässt. Im…
…geben. Persönliche Anwesenheit beim Schmuggel ist nicht erforderlich. Weil es auf die Art der Beteiligung nicht ankommt, ist jede Beteiligung, die das Verbringen veranlasst, unterstützt, begünstigt, bewirkt und dergleichen erfasst. Der Ort der Zollschuldenstehung hat wesentliche rechtliche Auswirkungen in mehrfacher Hinsicht. Einerseits wird in Art…
…geben. Persönliche Anwesenheit beim Schmuggel ist nicht erforderlich. Weil es auf die Art der Beteiligung nicht ankommt, ist jede Beteiligung, die das Verbringen veranlasst, unterstützt, begünstigt, bewirkt und dergleichen erfasst. Der Ort der Zollschuldenstehung hat wesentliche rechtliche Auswirkungen in mehrfacher Hinsicht. Einerseits wird in Art…
…ist, weil diese Personen ordnungsgemäß verbringen müssen. Aber auch jede andere sich im Fahrzeug befindliche Person wird Zollschuldner, wenn sie nachweislich hinsichtlich der Verbringung die Verantwortung trägt. Der Ort der Zollschuldenstehung hat wesentliche rechtliche Auswirkungen in mehrfacher Hinsicht. Einerseits wird in Art. 215 Abs. 3…
…J der Ankauf dieser Zigaretten im Jahre 2001 schlüssig ergibt. Für die Abgabenerhöhung war daher der 31. Dezember 2001 als spätest möglicher Einbringungszeitpunkt und damit als Zollschuldentstehungszeitpunkt anzunehmen. Eine Abgabenerhöhung war gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG idgF zu erheben. Wegen des Erfordernisses der Sachidentität…
…ergibt. Für die Abgabenerhöhung war daher der 31. Dezember 2001 als spätest möglicher Einbringungszeitpunkt und damit als Zollschuldentstehungszeitpunkt anzunehmen. Eine Abgabenerhöhung war gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG idgF zu erheben. Wegen des Erfordernisses der Sachidentität durfte sich der Unabhängigen Finanzsenat mit der Frage, ob…
…ergibt. Für die Abgabenerhöhung war daher der 31. Dezember 2001 als spätest möglicher Einbringungszeitpunkt und damit als Zollschuldentstehungszeitpunkt anzunehmen. Eine Abgabenerhöhung war gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG idgF zu erheben. Wegen des Erfordernisses der Sachidentität durfte sich der Unabhängigen Finanzsenat mit der Frage, ob…
…vereinnahmten anderen Abgaben oder stellen das Erhebungsverfahren gemäß den einschlägigen Bestimmungen ein." Im vorliegendem Fall konnte der Ort an dem der Tatbestand der Zollschuldentstehung eingetreten ist innerhalb von zehn Monaten nach Annahme der Versandanmeldung weder nach dem ersten noch nach dem zweiten Gedankenstrich des Art…
…der durch sein Tun oder Unterlassen den Erfolg herbeiführt, dass zollamtliche Überwachungsmaßnahmen nicht mehr möglich sind. Dabei ist es unbedeutend ob demjenigen ein Verschulden daran zuzurechnen ist. Gemäß Art. 215 Abs. 1 ZK entsteht die Zollschuld an dem Ort, an dem der Tatbestand, der die…
…Ortes der Zollschuldentstehung beizubringen. In einem Telefonat vom 29. Mai 2002 sei jedoch von diesem dem HZA Salzburg mitgeteilt worden, dass die Nachreichung weiterer Dokumente nicht möglich sei. Aus diesem Grund, so führte das HZA Salzburg weiter aus, habe sich der Ort der Zollschuldentstehung nach…