…ergangen sei, lasse sich die in Österreich zum Teil praktizierte Vorgangsweise der Finanzverwaltung und der belangten Behörde, wonach es als zulässig erachtet wurde, die Originalbelege in bestimmten Fällen auch noch nach der Ausschlussfrist des 30. Juni des Folgejahres vorzulegen, nicht mehr aufrecht erhalten. Mit dem…
…der Rechnung der Hinweis, dass die Ware für den Export nach Tschechien bestimmt ist. Das Finanzamt erstattete den Betrag aus der Rechnung A nicht mit der Begründung, dass eine Vorsteuererstattung grundsätzlich nur bei Vorlage der Originalbelege möglich sei (§ 3 Abs. 1 der Verordnung BGBl. Nr…
…Tankstellen, wie Zeitungen, alkoholfreie Getränke, Bier und Lebensmittel. Mit Erstbescheiden vom 20.9.2002 wurde die Erstattung nur teilweise gewährt. Begründend wurde ausgeführt, dass die Erstattung der Vorsteuer grundsätzlich nur bei Vorlage der Originalbelege möglich sei. (§ 3 Abs. 1 der VO BGBl. 279/1995). Weiters…
… 3 Abs. 2 der VO BGBl. 279/1995 idF BGBl. II 384/2003 normierte Betrag und daher könne keine Erstattung erfolgen. Weiters sei eine Erstattung der Vorsteuer nur bei Vorlage der Originalbelege möglich (§ 3 Abs. 1 der oa. VO). Die Berücksichtigung von neu ausgestellten Rechnungen…
…(geb. 2002) im Zeitraum 2004 € 2.951,22 (auszahlende Stelle war die Wr. Gebietskrankenkasse). Einsichtnahme in die Originalbelege kann dem Bw. schon deshalb nicht gewährt werden, weil über diese nur die Kindesmutter sowie der zuständige Krankenversicherungsträger verfügen, und diese nicht dazu verhalten werden können…
…Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (in der Folge: Bw.) brachte drei Anträge auf Vorsteuererstattung für 2006 ein, welche abgewiesen wurden mit der Begründung, dass eine Erstattung der Vorsteuer grundsätzlich nur bei Vorlage der Originalbelege möglich sei (§ 3 Abs. 1 der Verordnung BGBl…
…10.2009 seitens der Bw. vorgebracht: Aufgrund der Tatsache, dass die Bw. nicht im Besitz der Originalbelege gewesen sei, seien Duplikate und im zweiten Schritt erst Originale beigelegt worden. Laut dem Bundesministerium für Finanzen würden auf der Internetseite die Unterlagen, die für ein Vorsteuererstattungsverfahren benötigt…
…2008 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Eine gültige Unternehmerbescheinigung wurde nicht vorgelegt. Das Finanzamt wies den Antrag des Bw. ab mit der Begründung, dass die Erstattung der Vorsteuer grundsätzlich nur bei Vorlage der Originalbelege möglich sei (unter Hinweis auf § 3 Abs. 1 der Verordnung BGBl. Nr…
…angebracht bzw. übersehen wird. Eine nicht verlängerbare Einreichfrist für die Originalbelege in allen Fällen schließt Missbrauchsfälle durch Mehrfachverwendung von Belegen jedenfalls weitestgehend aus. Diese Sichtweise ist auch durch die Erwägungen des VwGH zum NeuFöG (Neugründungs-Förderungsgesetz) begründbar. In seinem Erkenntnis vom 29.3.2007, 2006…
…der Originalrechnungen nach der 13. MwSt-Richtlinie spätestens sechs Monate nach Ende des Kalenderjahres zu erfolgen habe. Die Vorlage von Originalbelegen im Rechtsmittelverfahren nach Ablauf der Sechsmonatsfrist könne somit nicht zu einer positiven Erledigung führen. In der Folge stellte die Bw. den Antrag auf Entscheidung…
…die Rechnung mit der laufenden Nummer 359 nicht dem § 11 UStG 1994 entspreche und dass die Rechnungen mit den laufenden Nummern 1 - 314 nicht vorgelegt worden seien. Eine Erstattung der Vorsteuer sei grundsätzlich nur bei Vorlage der Originalbelege möglich (§ 3 Abs. 1 der Verordnung BGBl…
…werde auf eine Mängelbehebung bzgl. der fehlenden Unternehmerbescheinigung im Original verzichtet. Dagegen wurde mit 23. Oktober 2007 das Rechtsmittel der Berufung erhoben und wurden die Originalbelege vorgelegt. Begründend wurde ausgeführt, dass die Originale mit den Kopien vertauscht worden seien und fälschlicherweise die Kopien an das…
…3 Abs. 2 der 13. MwSt-RL). Dagegen brachte die Bw. das Rechtsmittel der Berufung ein und übersendete in der Anlage die fehlenden Originalbelege. Leider sei sie trotz fristgemäßen Eingangs des Antrages nicht auf ihren Fehler aufmerksam gemacht worden. Da die Bw. erst mit Posteingang…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Transportunternehmen, Serbien, vertreten durch VERAG Spedition AG, Spedition, 4975 Suben, Suben 14/15, vom 28. April 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 30. März 2005 betreffend Abweisung des Antrages auf Vorsteuererstattung…
…aus denen sich die Bemessungsgrundlage, die Einfuhrumsatzsteuer und der Zeitpunkt der Entrichtung ergibt. Rz 1864: Der Nachweis der Höhe der Bemessungsgrundlage und der festgesetzten Einfuhrumsatzsteuer muss mittels eines zollamtlichen Originalbeleges (zB Abgabenbescheid, Beschwerdevorentscheidung udgl.) erfolgen. Rz 1865: Hinsichtlich des Nachweises des Entrichtungstages kommen zB ein…
…Einlage vom 3. Juni 1989 in Fotokopie abgelegt hat, im Stadium der Betriebsprüfung angeblich vorgelegte Originalbelege über zeitlich unterschiedliche Kaufpreiszahlungen von insgesamt S 2,614.000,00 aktenmäßig aber nicht festgehalten oder auch nur erwähnt hat, erklärt sich im Gesamtbild wiederum daraus, dass der Prüfer…
…Hinweise auf die Transaktion T und Tr und auf die Tätigkeit des OF für die T zu entnehmen seien. Leider habe aber keine der beteiligten Personen dem Wunsch des Bw. auf Rückgabe der Originalbelege entsprechen können, da die Unterlagen, wie dem beiliegenden Schreiben des L…
…Damit begründet die Feststellung, wonach bei zum Teil die betreffenden Belege fehlten, bereits die Schätzungsbefugnis der belangten Behörde. Dem Einwand, dass die Originalbelege in einem Zivilprozess benötigt würden oder noch vorgelegt werden, kommt keine Relevanz zu, hatte die Bf. doch genügend Gelegenheit, die von der…
…einem österreichischen Forschungsinstitut, das in der Rechtsform einer GmbH betrieben wird, zur Abhaltung wissenschaftlicher Fachvorträge eingeladen, wobei kein Vortragshonorar zur Auszahlung gelangt, sondern lediglich ein Kostenersatz gegen Vorlage der Originalbelege geleistet wird, so unterliegt die Gewährung dieses Kostenersatzes der Abzugssteuerpflicht nach § 99 EStG. Der Umstand…
Die belangte Behörde hat laut Aktenvermerk vom 20.1.1997 den Beschwerdeführer ersucht, alternativ zur Vorlage der Originalbelege im Sinne einer Glaubhaftmachung, den Zahlungsfluss betreffend Anschaffung der Softwareprogramme aus dem Jahr 1988 nachzuweisen. Diesem Ersuchen ist der Beschwerdeführer laut Aktenlage nicht nachgekommen. Der Beschwerdeführer wendet…