…die VersicherungsnummerSozialversicherungsnummer, den geprüften Zeitraum und die Art der Tätigkeit zu enthalten. Die weiteren Ermittlungen sind sodann vom Krankenversicherungsträger und der SVS im Rahmen des jeweiligen Wirkungsbereiches durchzuführen und die Versicherungszuordnung festzustellen (in bestimmten Fällen mit Bescheid). Bescheide zur Versicherungszuordnung sind auch dem Finanzamt zuzustellen…
…ASVG das Prüfungsorgan des Krankenversicherungsträgers als Organ des für die Lohnsteuerprüfung zuständigen Finanzamtes tätig (siehe dazu Prüfungsauftrag vom 5.5.2015). Im gegenständlichen Fall bedeutete dies, dass die Prüferin der Wiener Gebietskrankenkasse als Organ des für die Bf. zuständigen Betriebsfinanzamtes, nämlich des FA Wien 3…
…Lohnsteuerprüfung (§ 86 EStG 1988) ist das Prüforgan des Krankenversicherungsträgers als Organ des für die Lohnsteuerprüfung zuständigen Finanzamtes tätig. Im verfahrensgegenständlichen Fall hat die Steiermärkische Gebietskrankenkasse die Lohnsteuerprüfung durchgeführt. Das diese Prüfung durchführende Prüforgan ist daher als Organ der belangten Behörde tätig geworden. Die Vorbringen der…
…ist“ vom Krankenversicherungsträger auch die Lohnsteuerprüfung nach § 86 EStG durchzuführen. Gemäß § 41a Abs. 4 ASVG würden für die Sozialversicherung die für Außenprüfungen (§ 147 BAO) maßgeblichen Vorschriften der BAO gelten. Bei der Durchführung der Lohnsteuerprüfung sei das Prüforgan des Krankenversicherungsträgers als Organ des für die Lohnsteuerprüfung…
…Den Prüfungsauftrag habe in diesem Fall jener Krankenversicherungsträger zu erteilen, der den Prüfungsauftrag für die die Sozialversicherungsprüfung zu erteilen habe. Bei der Durchführung der Kommunalsteuerprüfung sei daher das Prüfungsorgan des Krankenversicherungsträgers als Organ der jeweils berührten Gemeinde tätig. Dass im Hinblick auf die selbständige Tätigkeit…
…Bei der Durchführung der Sozialversicherungsprüfung ist das Prüfungsorgan des Finanzamtes als Organ des sachlich und örtlich zuständigen Krankenversicherungsträgers (§ 23 Abs. 1 und § 41a Abs. 2 ASVG) tätig. Der Krankenversicherungsträger ist von der Prüfung sowie vom Inhalt des Prüfungsberichtes zu verständigen. Ergibt sich bei einer Lohnsteuerprüfung…
…Das zur Entscheidung über die Haftung zuständige Organ ist aber nicht gehalten, sich über das diesbezügliche Vorbringen im Haftungsverfahren hinaus mit der Frage auseinander zu setzen, ob ein Abgabenanspruch im Umfang der geltend gemachten Haftung besteht oder nicht. Die Ausführungen des Berufungswerbers lassen nicht erkennen…
…Prüfungsorgan des Finanzamtes als Organ des sachlich und örtlich zuständigen Krankenversicherungsträgers (§ 23 Abs. 1 und § 41a Abs. 2 ASVG) tätig. Der Krankenversicherungsträger ist von der Prüfung sowie vom Inhalt des Prüfungsberichtes zu verständigen. Nach § 81 Abs. 1 EStG 1988 gilt als Betriebsstätte für Zwecke des…
…Bei der Durchführung der Sozialversicherungsprüfung ist das Prüfungsorgan des Finanzamtes als Organ des sachlich und örtlich zuständigen Krankenversicherungsträgers (§ 23 Abs. 1 und § 41a Abs. 2 ASVG) tätig. Der Krankenversicherungsträger ist von der Prüfung sowie vom Inhalt des Prüfungsberichtes zu verständigen. Ergibt sich bei einer Lohnsteuerprüfung…
…Abs. 1 BAO maßgeblichen Vorschriften der Bundesabgabenordnung. Bei der Durchführung der Kommunalsteuerprüfung ist das Prüfungsorgan des Finanzamtes oder des Krankenversicherungsträgers als Organ der jeweils berührten Gemeinde tätig. Die berührten Gemeinden sind von der Prüfung sowie vom Inhalt des Prüfungsberichtes zu verständigen. Die Gemeinden sind berechtigt…
…Abs. 1 BAO maßgeblichen Vorschriften der Bundesabgabenordnung. Bei der Durchführung der Kommunalsteuerprüfung ist das Prüfungsorgan des Finanzamtes oder des Krankenversicherungsträgers als Organ der jeweils berührten Gemeinde tätig. Die berührten Gemeinden sind von der Prüfung sowie vom Inhalt des Prüfungsberichtes zu verständigen. Die Gemeinden sind berechtigt…
…Prüfung durchführen wird. Bei der Durchführung der Sozialversicherungsprüfung ist das Prüfungsorgan des Finanzamtes als Organ des sachlich und örtlich zuständigen Krankenversicherungsträgers (§ 23 Abs. 1 und § 41a Abs. 2 ASVG) tätig. Der Krankenversicherungsträger ist von der Prüfung sowie vom Inhalt des Prüfungsberichtes zu verständigen. Gemäß § 147…
…Bei der Durchführung der Sozialversicherungsprüfung ist das Prüfungsorgan des Finanzamtes als Organ des sachlich und örtlich zuständigen Krankenversicherungsträgers (§ 23 Abs. 1 und § 41a Abs. 2 ASVG) tätig. Der Krankenversicherungsträger ist von der Prüfung sowie vom Inhalt des Prüfungsberichtes zu verständigen. Ergibt sich bei einer Lohnsteuerprüfung…
…Prüfung durchführen wird. Bei der Durchführung der Sozialversicherungsprüfung ist das Prüfungsorgan des Finanzamtes als Organ des sachlich und örtlich zuständigen Krankenversicherungsträgers (§ 23 Abs. 1 und § 41a Abs. 2 ASVG) tätig. Der Krankenversicherungsträger ist von der Prüfung sowie vom Inhalt des Prüfungsberichtes zu verständigen. Gemäß § 147…
…Damit seien die Voraussetzungen für eine bescheidmäßige Festsetzung gegeben gewesen. Die Bemessungsgrundlagen seien im Zuge der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben durch Organe des Krankenversicherungsträgers erhoben worden. Im Bescheid wurden die Abgaben für den gesamten Zeitraum 2014 bis 2016 in einem Bescheid festgesetzt. Gegen diesen…
…fünf Tagen einer Beschäftigung eines Arbeitnehmers sollte allerdings nach Ansicht des Berufungssenates ein solches Lohnkonto eingerichtet sein. Jedenfalls hat aber ein solches zu existieren, wenn Zahlungsvorgänge zu dokumentieren sind. Eine ähnliche Rechtslage hat im Ergebnis auch hinsichtlich der Anmeldung von Arbeitnehmern beim zuständigen Krankenversicherungsträger bestanden…
…des Unternehmens gewährten Arbeitslöhne nicht vollständig erklärt, weshalb die Voraussetzungen für die bescheidmäßige Festsetzung der Abgabe vorgelegen seien. Die Bemessungsgrundlagen seien im Zuge einer Gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (bzw. ab 1.1.2021 Prüfung Lohnabgaben und Beiträge) durch Organe der Bundesfinanz oder eines Krankenversicherungsträgers…
…wenn die Prüfung durch einen Krankenversicherungsträger durchgeführt wird. Weiters dürfen sie im Beschwerdeverfahren betreffend von ihnen erlassene Bescheide tätig werden.“ Die mit der Durchführung von gemeinsamen Prüfungen lohnabhängiger Abgaben betrauten Organe (nachfolgend Lohnsteuerprüfer genannt) des Finanzamtes Graz-Stadt können somit in mit der Lohnsteuerprüfung zusammenhängenden…
…wenn die Prüfung durch einen Krankenversicherungsträger durchgeführt wird. Weiters dürfen sie im Beschwerdeverfahren betreffend von ihnen erlassene Bescheide tätig werden.“ Die mit der Durchführung von gemeinsamen Prüfungen lohnabhängiger Abgaben betrauten Organe (nachfolgend Lohnsteuerprüfer genannt) des Finanzamtes Innsbruck können somit in mit der Lohnsteuerprüfung zusammenhängenden Angelegenheiten…
…Der Arbeitsbeginn zu Beginn des Monats unmittelbar nach Schulbeginn erscheint auch plausibel. Aus diesem Grund wird davon ausgegangen, dass der Berufungswerber verpflichtet war, sie bereits vor Arbeitsantritt am 04.09.2009 als Arbeitgeber beim zuständigen Krankenversicherungsträger anzumelden und diese Anmeldung erst am 18.09.2009…