IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch ECOVIS Scholler & Partner Wirtschaftstreuhand GmbH, Schmalzhofgasse 4, 1060 Wien, über die Beschwerde vom 11.4.2008 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg…
…99/16/0398; VwGH 29.07.2004, 2003/16/0134). Beispiele: Geschäftseröffnung eines Handelsbetriebes, Produktionsbeginn eines Erzeugungsbetriebes, Kanzleieröffnung eines Rechtsanwaltes, Ordinationseröffnung eines Arztes, Aufnahme der Tätigkeit als Buchhalter. Rz 90: Der gesetzliche Ausdruck "werbend" ist nicht mit "Werbung" gleichzusetzen. Es ist darauf abzustellen, ab wann…
…Kanzleieröffnung eines Rechtsanwaltes, Ordinationseröffnung eines Arztes, Aufnahme der Tätigkeit als gewerblicher Buchhalter. Nicht maßgebend sind der Zeitpunkt des Beginns der internen Vorbereitungsmaßnahmen sowie der Zeitpunkt der Ankündigung der geplanten und erst später der "Öffentlichkeit" gegenüber begonnenen Betätigung. Keine Buchführungspflicht und keine freiwillige Buchführung in den…
…Sphäre (insbesondere Geburtsanzeigen, Hochzeitsanzeigen, Todesanzeigen, nicht hingegen zB die Anzeige einer Kanzlei- oder Ordinationseröffnung, Stellenanzeigen jeglicher Art). 2.3 Als Werbeleistung ist die Besorgung von Leistungen zu verstehen, die eine im Sinne der Tz 2.2 gestaltete Werbewirkung in der Öffentlichkeit verbreiten. Die steuerpflichtigen Werbeleistungen…
…2005 einen Mietzins von monatlich 1.500,00 €, in der zweiten Phase nach Ordinationseröffnung und Nutzung der Räumlichkeiten im Erdgeschoß von Oktober 2005 bis Dezember 2006 einen Mietzins in Höhe von monatlich 2.200,00 €, in der dritten Phase der Vollnutzung des Erdgeschosses…
…2005 einen Mietzins von monatlich 1.500,00 €, in der zweiten Phase nach Ordinationseröffnung und Nutzung der Räumlichkeiten im Erdgeschoß von Oktober 2005 bis Dezember 2006 einen Mietzins in Höhe von monatlich 2.200,00 €, in der dritten Phase der Vollnutzung des Erdgeschosses…
…beantragte erklärungsgemäße Veranlagung zur Einkommensteuer und führte zum (nunmehr modifizierten) Antrag auf Berücksichtigung der Ordinationseröffnung mit 1.Jänner 2006 sowie der Sanierungsaufwendungen als sofort abzugsfähige Instandsetzungskosten begründungshalber Folgendes aus: Inbetriebnahme der Ordination Der Prüfer habe am 31.03.2009 Fragen zur Inbetriebnahme der (neuen) Ordination…
…wenn ein ausreichender Zusammenhang mit Betriebseinnahmen bestehe. Die Absicht einer zukünftigen Ordinationseröffnung könne nicht die Behandlung der mit der gegenständlichen Wohnung zusammenhängenden Aufwendungen als betrieblich veranlasst nach sich ziehen. Der Bw. stellte im Juni 2004 den Antrag auf Entscheidung über seine Berufungen betreffend die Einkommensteuer…
…Geht man davon aus, dass die Bareinzahlung aus nicht erklärten Einnahmen aus Privathonoraren stammt, so müsste [der Bw.] seit seiner Ordinationseröffnung Ende Jänner 2004 diese Einnahmen lukriert haben. Das durchschnittliche Honorar je Patient liegt bei rund € 100. Demnach müsste [der Bw.] 300 Privatpatienten behandelt…
…sein. Der UFS ist zu der Ansicht gelangt, dass nunmehr aufgrund der Aktenlage der Schaden aus o.a. Gründen aufwandserhöhend als Schadensfall im Zuge der Anlaufkosten im Hinblick auf die Ordinationseröffnung anzuerkennen ist. Die Schadenshöhe, die anzuerkennen ist, setzt sich nunmehr wie folgt zusammen (Beträge…
…nicht hingegen z. B. die Anzeige einer Kanzlei- oder Ordinationseröffnung)." Den Musterexemplaren sei ein räumlicher und / oder geschäftlicher Nahebezug der Inserenten zu den jeweiligen Körperschaften des öffentlichen Rechtes als Herausgeber entnehmbar. Es würden auch keine Leistungen oder Produkte angepriesen, teilweise seien auch Eigeninserate des Bw…
…gegeben sei. Ad 3.) Bei der Ordination in H habe es sich um eine reine Wahlarztpraxis ohne Kassenvertrag gehandelt, welche zwar weiterhin betrieben werde, die dort erzielten Einnahmen seien jedoch seit der Ordinationseröffnung in W. vernachlässigbar gering. Genaue Zahlen lägen dem steuerlichen Vertreter nicht vor…
…als fehlgeschlagen zu betrachten. Innerhalb des nunmehr vorliegenden abgeschlossenen Beobachtungszeitraumes könne seitens des Finanzamtes nicht länger vom Vorliegen einer Einkunftsquelle ausgegangen werden. Ausgenommen die ersten drei Jahre ab Ordinationseröffnung (Anlaufverluste) qualifiziere das Finanzamt die Tätigkeit als Liebhaberei gemäß § 1 Abs 1 LVO. Die Verluste aus…
…dem Billrothpreis der Ärztekammer für Wien in der Folge höhere Einkünften aus selbständiger Tätigkeit erzielt worden seien, dass sich die Bezüge aus selbständiger Tätigkeit seit der Ordinationseröffnung nahezu verfünffacht hätten und dass er ausschließlich auf Grund seiner Spezialkenntnisse Operationen zugewiesen bekommen hätte, wird darauf hingewiesen…
…um Veröffentlichungen in der höchstpersönlichen Sphäre (insbesondere Geburtsanzeigen, Hochzeitsanzeigen, Todesanzeigen, nicht hingegen zB die Anzeige einer Kanzlei- oder Ordinationseröffnung, Stellenanzeigen jeglicher Art). Tz.2.3 Als Werbeleistung ist die Besorgung von Leistungen zu verstehen, die eine im Sinne der Tz 2.2 gestaltete Werbewirkung in…
…erwogen: Im vorliegenden Fall ist für die Jahre 1994 bis 1996 strittig die Nutzungsdauer bzw. Höhe der Absetzung für Abnutzung folgender im Rahmen der Ordinationseröffnung im Jahr 1993 vorgenommenen Adaptierungen, welche von der Betriebsprüfung zum Gebäude aktiviert wurden und für die in TZ 14 eine…
…1995 erfolgt. Die Fertigstellungsarbeiten im Ordinationstrakt seien ab Dezember 1995 erfolgt, wobei sechs Gewerke ihre Arbeiten im ersten Quartal 1996 abgeschlossen hätten und die übrigen Arbeiten sukzessive bis zur Ordinationseröffnung Ende 1997 erfolgt seien. Aufgrund dieses Vorbringens hielt das Finanzamt dem Bw. entgegen, dass der…
…Hotelkosten von mtl. S 30.000,-). Die bereits früher als akzeptabel genannte Abzugsfähigkeit von 40 % betreffend A würde durchschnittlich 4 Nächtigungen pro Monat entsprechen. Die Ausführungen der Ärztekammer hinsichtlich Ordinationseröffnung seien auf die Bw nicht anwendbar, da diese keine niedergelassene Ärztin sei. Die Bw absolviere…