…2008 hinsichtlich des nunmehrigen Bf´s erging mit 30.10.2009 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Sonstige Einkünfte aus Leistungen). Mit Schreiben (eingelangt am 20.12.2012 beim zuständigen Finanzamt) machte er eine Offenlegung gemäß § 29 FinStrG hinsichtlich der Einkommensteuer 1965 bis 2011: Er habe Einkünfte aus…
…Dies deshalb, weil die vom Bw. verwendete Formulierung "Rechtsanwalt für Mandant" ein Tätigwerden für einen Anderen ausdrückt und weil ein Tätigwerden als Treuhänder auch ein Tätigwerden für einen Anderen ist.Die Offenlegung des Treuhandverhältnisses ist auch an keine bestimmten Firsten gebunden. Der Treuhänder trägt nur…
…erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben und der Spruch des angefochtenen Einleitungsbescheides wie folgt abgeändert: EE ist verdächtig, vorsätzlich als Abgabepflichtiger unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht, nämlich durch die Nichtoffenlegung seiner Einnahmen aus seiner Tätigkeit als Privatgeschäftevermittler, eine Verkürzung an Einkommensteuer…
…verwendet. In einem Begleitschreiben dazu verwies die Bw. darauf, dass die Offenlegung der Stiftungszusatzurkunde im Sinne des § 13 Abs. 1 KStG 1988 im Jahre 2003 erfolgt sei. Das Finanzamt wich bei der Körperschaftsteuerveranlagung für das Jahr 2002 von den Angaben der Bw. in der Körperschaftsteuererklärung…
…1988 nicht anzuwenden. Die Besteuerung habe somit unter Zugrundelegung des § 7 Abs. 3 KStG 1988 zu erfolgen. Die Offenlegung sämtlicher Urkunden im Sinne des § 13 Abs. 1 KStG 1988 sei erst im Dezember 2003 erfolgt. Somit liege erst für den Zeitraum ab 1. Jänner 2004…
…August 2014 zu entrichten. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass Versäumnisse in der Offenlegungspflicht nicht zu einer Erleichterung bei der Entrichtung führen könnten. Die selbst verursachte "besondere Härte" stelle somit keinen Grund für einen Zahlungsaufschub dar. Mit Bescheid vom 27. Juni 2014 pfändete die AbgabenbehördeForderungen der…
…Dezember 2004, SpS, wurde die Berufungswerberin (Bw.) der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG für schuldig erkannt, dass sie vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch Nichtabgabe von Umsatzsteuererklärungen bewirkt habe, dass Abgaben, die bescheidmäßig festzusetzen sind, nicht oder zu niedrig…
…2005 hat das Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen die Bf. ein Finanzstrafverfahren eingeleitet und ihr zur Last gelegt, vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch Einbringung einer unrichtigen Einkommensteuererklärung für 2003 zu bewirken versucht zu haben…
…gelegene Liegenschaft, aus der der Bf. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bezieht, stellen ebenso wenig wie der Hinweis auf "weiterhin bestehende wesentliche Einkünfte aus selbständiger Arbeit" die vom VwGH geforderte konkretisierte Offenlegung der Einkommens- und Vermögenslage des Bf. dar. Der Bf. bringt vor, in der…
…das gegen den Beschuldigten mit Bescheid vom 22.9.2016 zur genannten StrNr. wegen des Verdachtes, der Beschwerdeführer habe vorsätzlich als Abgabepflichtiger unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Abgabe unrichtiger Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2010 bis 2014, hinsichtlich bescheidmäßig festzusetzender Abgaben, u…
…dass es sich hier um eine unvollständige Offenlegung handeln würde und das Gutachten erst im Zuge der Nachschau vorgelegt worden und somit eine Berücksichtigung bei der Erlassung des Erstbescheides gar nicht möglich gewesen wäre. Am 28.8.2015 erhob die Bf Beschwerde und beantragte deren…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Linz 2 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Isolde Zellinger, sowie die Laienbeisitzer Dr. Wilhelm Kranzl und KR Manfred Grubauer als weitere Mitglieder des Senates…
…0117). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellt die Bewilligung von Zahlungserleichterungen eine Begünstigung dar. Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung in Anspruch Nehmende hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels…
…hat, stellt die Bewilligung der Zahlungserleichterung eine Begünstigung dar. Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung in Anspruch Nehmende hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen…
…dazu auch § 77 Abs. 2 BAO) in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119 BAO) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen bzw. glaubhaft zu machen. Der Berufungswerber hat es im gegenständlichen Verfahren trotz entsprechender Zweifel unterlassen…
…der Beschwerde. Da der im Zuge des Verfahrens vor dem BFG übermittelte Vorhalt vom 11. Juni 2025 dem Bf. ordnungsgemäß zugestellt und von diesem persönlich übernommen, jedoch nicht beantwortet wurde, ist der Bf. seiner Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht gem. § 115 Abs. 1 BAO bzw. § 119 Abs…
…Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang 1. Offenlegung vom 16.3.2016 Mit Schreiben vom 16.3.2016 teilte die Beschwerdeführerin dem Finanzamt ***3*** mit: [...] Stellungnahme Gemäß § 12 (10) UStG ist bei einer Änderung der Verhältnisse, wie ein Unternehmer einen Gegenstand verwendet bzw…
…Gründe, die dieses - hier eklatante - Missverhältnis rechtfertigen würden, nicht gegeben. Ganz im Gegenteil erfolgte gerade im Beschwerdefall bereits vor Veranlagung eine Offenlegung des Sachverhaltes durch die Beschwerdeführerin mit dem Schreiben vom 16.3.2016, in welchem die maßgeblichen Sachverhaltselemente hinsichtlich einer Vorsteuerberichtigung iSd § 12 Abs…
…Einkommens- und Vermögensverhältnisse vorbehaltlos offen zu legen. Da es sich auch bei einer Zahlungserleichterung im Finanzstrafverfahren um eine Begünstigung handelt, bei der die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund tritt, hat grundsätzlich der Antragsteller sowohl die erhebliche Härte, als auch…
…§ 115 Bundesabgabenordnung obliegenden Mitwirkungspflicht und § 119 Bundesabgabenordnung obliegenden Offenlegungs- und Wahrheitspflicht bis dato nur unzureichend nachgekommen. Eine Überprüfung Ihrer Berufungsbegehren in Bezug auf das Vorliegen von zusätzlichen Werbungskosten war daher nicht möglich. Insbesondere ist eine Prüfung der geltend gemachten Reisekosten auf ihre berufliche Veranlassung be…