…den angefochtenen Bescheid zu erlassen. Gemäß § 206 lit b BAO in der vor dem Abgabenänderungsgesetz 2003 BGBl I 2003/124 geltenden Fassung sind die Oberbehörden ermächtigt in Ausübung des Aufsichtsrechtes die nachgeordneten Abgabenbehörden anzuweisen, von der Festsetzung bestimmter Abgaben ganz oder teilweise Abstand zu nehmen…
…Haftung). Auch im Haftungsbescheid vom 12.3.2001 sei konkret diese Ausgangsrechnung angesprochen worden. Sie sei in der Folge auch der Oberbehörde mit Berufungsvorlage vom 30.5.2001 vorgelegt worden, sodass zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Umsatzsteuerbescheides 2000 am 19.2.2002 (ca. ein Jahr…
…dass gemäß § 5 Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 (AVOG), BGBl I 2010/9 idF. 2010/111 über Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen Abgabenbehörden die gemeinsame Oberbehörde entscheidet. Der Unabhängige Finanzsenat ist - ohne Oberbehörde der Finanzämter zu sein - Rechtsmittelbehörde betreffend Berufungen gegen deren Bescheide ( siehe dazu Ritz, BAO4, Tz.5 zu § 5…
…Gemäß § 26 Abs. 4 FLAG sind die Oberbehörden ermächtigt, in Ausübung des Aufsichtsrechtes die nachgeordneten Abgabenbehörden anzuweisen, von der Rückforderung des unrechtmäßigen Bezuges abzusehen, wenn die Rückforderung unbillig wäre. Diese Oberbehörde ist jedoch nicht der Unabhängige Finanzsenat, sondern das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend…
… 26 Abs. 4 leg. cit. sind die Oberbehörden ermächtigt, in Ausübung des Aufsichtsrechtes die nachgeordneten Abgabenbehörden anzuweisen, von der Rückforderung des unrechtmäßigen Bezuges abzusehen, wenn die Rückforderung unbillig wäre. Diese Bestimmung räumt der jeweiligen Partei des Verwaltungsverfahrens keinen Anspruch auf Ausübung dieses Aufsichtsrechtes ein (vgl…
…bei Nichterfüllung der Anspruchsvoraussetzungen keinen entsprechenden Antrag stellen würde. Ihr sei jedoch vom Finanzamt eine AntragsteIlung nahegelegt worden, weshalb eine Rückforderung jedenfalls unbillig wäre. Hierüber werde gegebenenfalls die Oberbehörde gemäß § 26 Abs. 4 FLAG zu entscheiden haben. Aus diesen Gründen stelle sie den Antrag auf…
…möchte ich noch auf eine andere, sich objektiv zum Nachteil meiner Mandantin auswirkende Verwaltungsübung hinweisen: In § 26 (4) FLAG wird normiert, "Die Oberbehörde ist ermächtigt, in Ausübung des Aufsichtsrechtes das zuständige Finanzamt anzuweisen, von der Rückforderung des unrechtmäßigen Bezuges abzusehen, wenn die Rückforderung unbillig wäre…
…sind, a) den betreffenden Abgabenbetrag zu berechnen und b) den Zollschuldner zu bestimmen. Im vorliegenden Fall hat das Hauptzollamt Wien, obwohl es bereits am 2. Jänner 2003 durch einen Bericht der Oberbehörde vom oben erwähnten Rechenfehler, der letztlich zur Nachforderung geführt hat, Kenntnis erlangt hat…
…ca 33% des Jahreseinkommens ausmache. Die gesamte rechtswidrig einbehaltene Steuer betrage unter Berücksichtigung der Einkommensteuerersparnis für 1999 und 2000 ca 34.000 öS. Rechtswidrige Bescheide seien von der Oberbehörde schon bei geringeren Beträgen aufgehoben worden, zB VwGH 6.10.1992, 92/14/0146 wegen 1…
…derzeitigen Fassung des § 299 Abs. 4 BAO können Bescheide von der Oberbehörde innerhalb der 5jährigen Verjährungsfrist aufgehoben werden, wenn sie mit zwischenstaatlichen abgabenrechtlichen Vereinbarungen im Widerspruch stehen. "Zwischenstaatliche Vereinbarungen" sind nach Auffassung des BM für Finanzen in diesem Zusammenhang alle Formen völkerrechtlicher Verträge. Ein "völkerrechtlicher…
… 45 Abs. 3 EStG 1988 nur die Finanzämter bindet, sodass aus berechtigtem Grund seitens der Oberbehörde ein Vorauszahlungsbescheid betreffend Einkommensteuer auch nach dem 30. September aufgehoben werden kann. 28.5.4.1 Frist Rz 7570: Nach dem 30. September darf das Finanzamt von Amts wegen…
…Entscheidung durch die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde (Devolutionsantrag), da über meine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2023 binnen der gesetzlichen Frist von sechs Monaten keine Entscheidung ergangen ist. Ich beantrage daher die Durchführung des Verfahrens durch die zuständige Oberbehörde sowie die Erlassung einer Entscheidung über…
…Daher ergeht dieses Schreiben sowohl an das Bundesfinanzgericht als auch an das Bundesverwaltungsgericht als eventuelle Oberbehörde in Sachen Bescheiden zu COFAG-Förderungen. Gemäß FKZ-Richtlinien hat sich das Verfahren grundlegend an die Verfahrensnormen der BAO zu orientieren und ist daher in dem Verfahren auf das…
…zulässig. Entscheidungsgründe Mit Schriftsatz vom 14. Jänner 2019 erstattete der Beschwerdeführer an das Bundesverwaltungsgericht die "Aufsichts- und Säumnisbeschwerde" und zugleich einen "Fristsetzungsantrag als Eventualantrag an die zuständige Oberbehörde" und begründete dies wie folgt: "Mittels ausgefüllter Formulare begehrte ich sog. Steuerausgleiche für umseits genannte Jahre via…
… 26 Abs. 4 leg. cit. sind die Oberbehörden ermächtigt, in Ausübung des Aufsichtsrechtes die nachgeordneten Abgabenbehörden anzuweisen, von der Rückforderung des unrechtmäßigen Bezuges abzusehen, wenn die Rückforderung unbillig wäre. Diese Bestimmung räumt der jeweiligen Partei des Verwaltungsverfahrens keinen Anspruch auf Ausübung dieses Aufsichtsrechtes ein (vgl…
…Antragsteller die Säumigkeit des Finanzamtes Linz in der Erledigung des Aussetzungsantrages vom 25. Mai 2010 geltend und beantragte "gem. § 73 Abs. 2 AVG": "der unabhängige Verwaltungssenat möge als sachlich in Betracht kommende Oberbehörde über ... den Antrag auf Einsetzung der Einhebung gem. § 212a BAO... entscheiden und ..…
…§ 73 Abs. 2 AVG": "der unabhängige Verwaltungssenat möge als sachlich in Betracht kommende Oberbehörde über die Berufung ... entscheiden und der Berufung ... vollinhaltlich stattgeben." Über den Antrag wurde erwogen: Entgegen der Auffassung des einschreitenden Rechtsanwaltes ist in Zusammenhang mit der Erhebung von Bundesabgaben nicht das Allgemeine…
…Geld haben will, so soll sie dieses Geld selber eintreiben und nicht das Finanzamt einspannen. Dieses Gesetz kann nach natürlichem Rechtsempfinden nicht verfassungskonform sein von einer EU Konformität abgesehen. ... Die Oberbehörde möge die Forderung auf Null stellen und feststellen dass der § 57/1 HG keine…
…zu können, einer näheren Konkretisierung. Diesen Umstand hatte auch das Finanzamt W erkannt, welches (über Weisung der Finanzlandesdirektion für Kärnten als damalige sachlich in Betracht kommende Oberbehörde) mit Datum 30. Oktober 2002 eine Berufungsvorentscheidung erließ, mit welcher der genannte Zweitwiederaufnahmegrund näher determiniert wurde. In der…
…Abs. 1 letzter Satz BAO idF UFSG-Novelle 2006 (ab 12. August 2006) ist für Bescheidaufhebungen gemäß § 299 BAO idF vor dem AbgRmRefG 2002 durch die Oberbehörde nicht anwendbar. Die vorläufige Abgabenfestsetzung vom 31. Juli 1996 ist daher wegen Eintritts der Verjährung nicht mehr abänderbar…