…als Betriebsausgabe ausgewiesen. Liegt diesen Aufwandspositionen ein und derselbe Sachverhalt zu Grunde? Um Aufklärung wird ersucht. Geben Sie bitte weiters bekannt, ob diese Bewirtungen der Werbung dienten (bitte um Beschreibung der Umstände und Begründung des Werbezweckes) aus welchen Gründen Sie der Ansicht sind, dass die…
…die Vortragstätigkeit ausgerichtet waren und die Ausgaben für die NLP-Trainerausbildung daher als Betriebsausgaben anzusehen seien. Das Kriterium der "Notwendigkeit" des vom Bw. im Zusammenhang mit der NLP-Ausbildung getragenen Aufwandes für dessen nichtselbständige Arbeit ist somit nicht erfüllt. Zusammenfassend ist daher fest zu halten…
…2017/13/0039-5, b) Einkommensteuerbescheide 2015 bis 2017], wären die Bescheide 2013 und 2014 im Punkt "Außergewöhnliche Belastung aufgrund Behinderung" von der Vorfrage, ob die medizinische Notwendigkeit des Aufwandes und damit auch die Zwangsläufigkeit im Sinne des § 34 Abs. 1 Z. 2 EStG 1988…
…Aufwand begründen, unter das Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988. Dies gilt auch dann, wenn die betriebliche oder berufliche Veranlassung einer Besprechung gegeben ist, da hieraus nicht zwingend die berufliche Veranlassung der bei einer solchen Besprechung angefallenen Bewirtungsspesen resultiert. Die betriebliche Notwendigkeit…
…betreffenden Aufwand erforderlich ist (in diesem Sinne auch Erkenntnis des VwGH v. 25.4.2002, 2000/15/0139, in dem der VwGH zum Nachweis der Zwangsläufigkeit eines Kuraufenthaltes die Vorlage eines vor Antritt der Kur ausgestellten ärztlichen Zeugnisses, aus dem die Notwendigkeit des Aufwandes hervorgeht…
…sich bei Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer um Aufwendungen handelt, bei denen die Schwierigkeit der Abgrenzung gegenüber den Kosten der privaten Lebensführung zur Erörterung von Gesichtspunkten der Notwendigkeit des Aufwands als Indiz für dessen berufliche Veranlassung führt (vgl. allgemein Zorn in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn…
…bei Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer um Aufwendungen handelt, bei denen die Schwierigkeit der Abgrenzung gegenüber den Kosten der privaten Lebensführung zur Erörterung von Gesichtspunkten der Notwendigkeit des Aufwands als Indiz für dessen berufliche Veranlassung führt (vgl allgemein Zorn in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG21…
…12. Februar 2011 wurde vorgelegt. Das Finanzamt schränkte mit Berufungsvorentscheidung den Abzug auf 60% des genannten Betrages ein und begründete dies mit einer privaten Verwendung. Die Notwendigkeit des Aufwandes stellt keine Voraussetzung für die Anerkennung als Werbungskosten dar, bietet allerdings in Fällen von Aufwendungen, die…
…aber auch die berufliche Notwendigkeit zu prüfen (vgl. Zorn in Hofstätter/ Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, § 4 Abs. 4 Z 7 EStG 1988, Tz 2) Laut Erkenntnis des VwGH vom 29. November 1994, 90/14/0231 ist dem Abgrenzungskriterium der Notwendigkeit eines Aufwandes nur dann keine…
…die Nichtzuerkennung des großen Pendlerpauschales. Laut Verwaltungsgerichtshof komme es bei typischerweise anfallenden Fahrtkosten bei der Abgrenzung des sogenannten kleinen Pauschales vom großen nach der Anordnung des Gesetzgebers unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels auch auf ein Element der Notwendigkeit des Aufwandes an…
…zu je drei Stunden an. Auch hier liegt keine Bestätigung des Arbeitgebers zur beruflichen Notwendigkeit eines privaten Computers vor. Es besteht weder ein Auftrag seitens der Schischule diese Filme zu erstellen noch wird dem Bw der dafür notwendige Aufwand ersetzt. Aus dem Berufsbild eines im…
…Notwendigkeit des Aufwandes stellt keine Voraussetzung für die Anerkennung als Werbungskosten dar, bietet allerdings in Fällen von Aufwendungen, die ihrer Art nach eine private Veranlassung nahe legen, das verlässlichste Indiz der betrieblichen bzw. beruflichen Veranlassung (VwGH 28.9.2004, 2001/14/0178). Auf die Notwendigkeit…
…Werbungskosten seien Aufwendungen, die beruflich veranlasst seien. Die Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit des Aufwandes sei nicht erforderlich. Allerdings werde die Notwendigkeit des Aufwandes als "verlässliches Indiz" für die berufliche Veranlassung angesehen, wenn es sich um Aufwendungen handle, die ihrer Art nach eine private Veranlassung nahe legten…
…Seminaren geltend machte. Daraus ergibt sich, dass dem Abgrenzungskriterium der Notwendigkeit des Aufwandes dann keine entscheidende Bedeutung beizumessen ist, wenn der Aufwand seiner Art nach nur eine berufliche Veranlassung erkennen lässt. Im gegenständlichen Fall begann die Bw. laut eigenen Angaben bereits im Jahr 2004 im…
…bzw. -interessen. Steuerlich gesehen liegt bei der hier vorliegenden Ausbildung zur dipl. Vital-Trainerin ein zwischen dem privaten und beruflichen Bereich gemischter Aufwand vor, sodass hier die berufliche Notwendigkeit des Aufwandes geprüft werden muss. Lassen sich Aufwendungen, die nicht ausschließlich auf die berufliche Sphäre entfallen…
…und da es sich um Aufwendungen im Zusammenhang mit den Betriebsanlagen (Kühlhäusern) handelt, ist die Rückstellung jedoch nicht in Form einer Einmalrückstellung im Jahr des wirtschaftlichen Entstehens des Aufwandes zu bilden. Die Verpflichtung steht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den laufend durch das Betriebsobjekt erzielten Erträgen…
…Unterricht waren. Weiters übermittle ich eine Bestätigung meines Dienstgebers über die Notwendigkeit der Sprachausbildung. Ebenfalls ein Zertifikat über den Kurs von 40 Unterrichtstunden und das Programm der Konversation. Da in der Rechnung des Reisebüros nur Flug und Hotel mit Frühstück enthalten sind beantrage ich zusätzlich…
…da eine fünfstündige (bzw. bei schwierigen Verhältnissen noch längere) durchgehende Fahrt wohl kaum regelmäßig in Kauf genommen hätte werden können. Insgesamt wird man dem Bf daher infolge der verkürzten Anreise zu seinem deutschen Entsendungsort eine wesentliche Verminderung des Aufwandes an Zeit, Fahrtkosten und Strapazen zugestehen…
…11. Juni 2008 wieder beim Finanzamt ein. In einem weiteren Ergänzungsersuchen (24. Juni 2008) wurde der Bw aufgefordert, die berufliche Notwendigkeit des Zweitwohnsitzes in O nachzuweisen, bekannt zu geben, welche Tätigkeit im Büro in O ausgeübt worden sei (welche Einnahmen von dort aus erwirtschaftet wurden…
…die berufliche Veranlassung dieser Aufwendungen. Werbungskosten müssen demnach durch die auf die Erzielung außerbetrieblicher Einkünfte gerichtete Tätigkeit verursacht sein ("kausaler Werbungskostenbegriff"). Die Notwendigkeit des Aufwandes ist keine Voraussetzung für die Anerkennung als Werbungskosten, sondern ein Indiz für die berufliche Veranlassung bzw. für das Fehlen einer…