…Lehrverpflichtung umsetzen. Mangels ausdrücklicher gesetzlicher Normierung der Höhe der (gesamten) wöchentlichen Normalarbeitszeit für Lehrer, blieb dem Gesetzgeber somit nichts anderes übrig, als die für alle Beamte gewollte Arbeitszeitverkürzung von 42 auf 40 Wochenstunden im Bereich der Bundeslehrkräfte über die Verringerung der Lehrverpflichtung umzusetzen. Dies konnte…
…weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Eine derartige Rechtsfrage liegt im Gegenstand nicht vor: Zur Frage, ob über die Normalarbeitszeit hinausgehend Überstunden geleistet…
…Lehrverpflichtung umsetzen. Mangels ausdrücklicher gesetzlicher Normierung der Höhe der (gesamten) wöchentlichen Normalarbeitszeit für Lehrer, blieb dem Gesetzgeber somit nichts anderes übrig, als die für alle Beamte gewollte Arbeitszeitverkürzung von 42 auf 40 Wochenstunden im Bereich der Bundeslehrkräfte über die Verringerung der Lehrverpflichtung umzusetzen. Dies konnte…
…Die im § 2 Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz (idF BGBl. I Nr. 153/2020, in der Folge kurz: BLVG) festgeschriebene Lehrverpflichtung von 20 Wochenstunden sei nämlich nach der Intention des Gesetzgebers nicht als Normalarbeitszeit der Bundeslehrer im Sinne des EStG anzusehen. Die Nachversteuerung erfolge auch unter Berücksichtigung der…
…Normalarbeitszeit gemäß § 68 Abs. 4 EStG 1988 die Begünstigung des § 68 Abs. 2 leg.cit. zu Unrecht berücksichtigt worden und deshalb zur Nachversteuerung zu bringen sei. Die im § 2 Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz (idF BGBl. I Nr. 153/2020, in der Folge kurz: BLVG) festgeschriebene Lehrverpflichtung von…
…Feststellungen im angefochtenen Erkenntnis zum Ausmaß der Normalarbeitszeit, allfälliger Überstunden und Überstundenzuschläge nicht die Abweisung der Beschwerde. Diese Feststellungen werden vom Bundesfinanzgericht im fortgesetzten Verfahren zu treffen sein." Nun erging dieses Erkenntnis zwar im Zusammenhang mit der steuerfreien Behandlung von Zuschlägen für Mehrdienstleistungen von Bundeslehrern…
…LVG 1966 de facto ident ist. Ein weiteres gewichtiges Argument für die festgestellte Normalarbeitszeit ist die auch von der Bf. ins Treffen geführte Novelle des BLVG mit dem BGBl. 399/1975. Nun ist dieses Gesetz zwar nur auf Bundeslehrer anzuwenden, gibt aber dennoch einen tiefen…
…Raum als jenen einnehmen, der während der laufenden Berufsausübung als Freizeit regelmäßig zu anderen als beruflichen Betätigungen verwendet wird. Dabei ist auf eine Normalarbeitszeit von durchschnittlich acht Stunden abzustellen, wobei eine pauschale Angabe über Arbeitszeiten die geforderten konkreten Angaben nicht ersetzt. Anhand des Reiseprogramms muss…
…einnehmen, der während der laufenden Berufsausübung als Freizeit regelmäßig zu anderen als beruflichen Tätigkeiten verwendet wird. Dabei ist von einer durchschnittlichen Normalarbeitszeit von acht Stunden täglich auszugehen (VwGH 24.4.1997, 93/15/0069). Um die Überprüfung der Erfüllung der angeführten Voraussetzungen zu ermöglichen, wurde…
…einnehmen, der während der laufenden Berufsausübung als Freizeit regelmäßig zu anderen als beruflichen Tätigkeiten verwendet wird. Dabei ist von einer durchschnittlichen Normalarbeitszeit von acht Stunden täglich auszugehen. In ihrer Begründung führen Sie an, dass es sich um eine "reine" Studienreise handelte und weisen darauf hin…
Werden von Schulbehörden des Bundes Gastlehrer aus der Bundesrepublik Deutschland zu einer inländischen Unterrichtstätigkeit verpflichtet und werden diese Gastlehrer hiebei nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses, sondern freiberuflich tätig, so steht den in Deutschland ansässigen Gastlehrern gemäß Artikel 8 Abs. 2 DBA-Deutschland das Recht auf…
…eine bestimmte Stundenanzahl besteht. Musiklehrer, bei denen die Höhe der Einkünfte ausschließlich von der Anzahl der abgehaltenen Kursstunden abhängig ist und die für ihre Vertretung im Verhinderungsfall selbst Sorge zu tragen sowie für alle mit dieser Tätigkeit verbundenen Aufwendungen (zB Reisekosten, Vertretungskosten) selbst aufzukommen haben…
…Daher hätten sich die Normalarbeitszeiten der Bw. so gestaltet, dass sie mit dem Bus um 5:24 Uhr gefahren sei. Jede Ausnahme bestätige natürlich die Regel, arbeitsbedingt könnten Arbeitsbeginn sowie Arbeitsende variieren. Der firmeninterne Gleitzeitrahmen von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr habe es…
…der während der laufenden Berufsausübung als Freizeit regelmäßig zu anderen als beruflichen Betätigungen verwendet wird (der zur Gestaltung der Freizeit dienende Aufwand gehört keinesfalls zu den anzuerkennenden Betriebsausgaben); dabei ist auf eine Normalarbeitszeit von durchschnittlich acht Stunden abzustellen (VwGH 13.12.1988, 88/14/0002…
…Kurstage auch nachmittags Veranstaltungen statt gefunden, das Vormittagsprogramm habe um 9.00 Uhr begonnen. Die für die Anerkennung von Studienreisen als Werbungskosten geforderte Voraussetzung einer durchschnittlichen Normalarbeitszeit von acht Stunden täglich werde eindeutig nicht erreicht; gehe man davon aus, dass die Veranstaltung um 11.30…
…Unabhängig von der kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit ist in diesen Fällen von der gesetzlichen Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche (173 Stunden monatlich zuzüglich 20 Überstunden zuzüglich 10 Stunden für Überstundenzuschläge) auszugehen, wodurch sich ein Teiler von 203 ergibt. Rz 1162a: Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit…
…die Normalarbeitszeit von 38,5 Wochenstunden geleistet worden ist. Mangels geleisteter Überstunden sei daher der (steuerfrei belassene) Überstundenzuschlag in den betreffenden Monaten nachzuversteuern. 2) Tagesgelder JJ Im Jahre 1996 habe die Bw. an diesen Dienstnehmer ua. auch für jene Tage ein Taggeld in Höhe von…
…mit der Normalarbeitszeit gleichzusetzen sei. In weiterer Folge stellte die rechtsfreundliche Vertretung Überlegungen an, die Rückschlüsse auf die vom Gesetzgeber bei der Verfassung des Wortlautes des § 68 Abs. 6 EStG 1988 dahinterstehende Absicht geben könnten. Der Bf stelle zur (nachträglichen) Bestimmung der gesetzlichen Ratio von …
…einen allfällig kürzeren Weg in die andere Richtung ausgeglichen werden kann. Schließlich ist darauf zu verweisen, dass bei Vollzeitbeschäftigten zwar die Normalarbeitszeit 8 Stunden am Tag beträgt (§ 3 AZG), Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung aber eine tägliche Normalarbeitszeit von bis zu 10 Stunden vorsehen können (§ 4 AZG…
…im Ausmaß von insgesamt 21 Jahren seitens der GmbH angerechnet. Pkt. VI:Der der Geschäftsführerin zustehende monatliche Bruttobezug beträgt S 49.000,00, zahlbar vierzehnmal jährlich. Die Leistung von Überstunden über die Normalarbeitszeit von 40 Stunden hinaus ist nach Maßgabe geeigneter Nachweise gesondert zu entlohnen…