IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers, über die Beschwerde vom 09.04.2018 gegen den Bescheid der belangten Finanzamt vom 04.04.2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als…
…des § 42 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 als Pflichterklärungsfall - mit der bescheidmäßigen Feststellung, dass die Körperschaftsteuerveranlagung unterbleibe bzw. dass die Körperschaftsteuer nicht festgesetzt werde (Nichtveranlagungsbescheid), hätte verbinden müssen. Die (einem solchen Verfahrensabschluss vorgelagerte) bloße Feststellung, dass bei der Beschwerdeführerin keine Einkunftsquellen vorliegen, war rechtlich…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Erwin Luggauer und die weiteren Mitglieder HR Mag. Gerhard Verderber, KR Franz Schrimpl und Katharina Walch über die Berufung der Bw, Ort, Adresse, vom 16. Jänner 2007 gegen die Erledigungen des Finanzamtes FA vom 19…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache NameBf, AdresseBf, über die Beschwerde vom 09.04.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 04.04.2018, betreffend Einkommensteuer 2017…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 18. November 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2023 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279…
…gemäß § 184 BAO wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen im Schätzungswege ermittelt worden wären. Als Anhaltspunkt hiefür hatten die Verhältnisse des Vorjahres 1988 gedient. Auch in diesem Jahr war der Pflichtige nicht zur Einkommensteuer veranlagt worden (Nichtveranlagungsbescheid vom 12. Februar 1990 - Endgültigerklärung am 4. April 1991), da…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a CP über die Beschwerde des Bf., Adresse, vom 28.11.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 17.11.2016, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung 2015) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. A in der Beschwerdesache VN NN, Str. 18, PlZl B, über die Beschwerde vom 1.7.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes C betreffend Einkommensteuer 2013 mit Ausfertigungsdatum 28.5.2014 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Radschek in der Beschwerdesache Bf., [Adresse], über die Beschwerde vom 02.05.2014 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 07.04.2014, [Abgabenkontonummer], betreffend Einkommensteuer 2012…
…erlassen werden: Abgabenbescheide (§ 198 BAO), Bescheide, mit denen festgestellt wird, dass eine Veranlagung unterbleibt (zB Nichtveranlagungsbescheide bei der Einkommensteuer), Bescheide über die Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO), Bescheide des Inhaltes, dass eine Feststellung von Einkünften zu unterbleiben hat. Nicht vorläufig dürfen beispielsweise Haftungsbescheide (§ 224 BAO)…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senat_X in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Keber & Keber Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-GmbH, Börsegasse 9 Tür 2, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 25.6.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19…
…28.9.2018, G 261/2017; BFG 4.3.2021, RV/5100506/2013). Es ist mit "Nichtveranlagungsbescheid" abzusprechen (vgl. BFG 24.8.2017, RV/4100140/2017 sowie BFG 23.3.2017, RV/4100128/2017). Bei der Arbeitnehmerveranlagung erfolgt eine Neuberechnung der Lohnsteuer. Da die Bf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Ri in der Beschwerdesache Bf , über die Beschwerde vom 05.03.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes FFF vom 05.02.2014 betreffend Einkommensteuer für 2013 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Einkommensteuerbescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Azd in der Beschwerdesache des Herrn Dietmar Bf , EH , vertreten durch Frau Mag. Ingrid Huber, Wirtschaftsprüferin in Wernberg , gegen den Einkommensteuerbescheid 2010 des Finanzamtes FA vom 30.11.2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Richter in der Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 4. März 2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem als…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 16. März 2023 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 15. März 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde…
…nur zur (Rück-)Erstattung von Beträgen nach § 33 Abs 8 EStG 1988, da diese bei einem bestehenden Anspruch auf Alleinverdienerabsetzbetrag oder auf den Alleinerzieherabsetzbetrag die Erstattung dieses Absetzbetrages beantragen können. In allen anderen Fällen ist mit "Nichtveranlagungsbescheid" abzusprechen (Jakom/Peyerl EStG, 2024, § 39 Rz 6). …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr Wolfgang Pagitsch in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über deren Beschwerde vom 13. August 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 3. August 2021 betreffend Nichtdurchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2019, Steuernummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Susanne Haim in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 11. März 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 4. März 2025 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2024 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Dr. N Bw vom 19.2.2008gegen den Bescheid des Finanzamtes FA Dorf vom 21.1.2008 an die FZahl K2 Immobilien Handel KG und an Dr. N Bw betreffend das Unterbleiben der Feststellung der Einkünfte…