…auf die von der Zahlungserleichterung umfassten Abgabenschuldigkeiten verrechnet, eine Anrechnung auf die am 20. Juni 2003 zu leistende Rate konnte auf Grund des erfolgten Ausspruches der Nichtanrechnung von Gutschriften aber nicht stattfinden, sodass zur Entrichtung der am 16. Juni 2003 fälligen Umsatzsteuervorauszahlung für April 2003…
… 213), erstrecken. Gemäß § 214 Abs. 1 BAO sind in den Fällen einer zusammengefassten Verbuchung der Gebarung Zahlungen und sonstige Gutschriften, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen; an die Stelle des Fälligkeitstages hat der davon…
…Die weiteren Bestimmungen dieses Bescheides (Terminverlust; Nichtanrechnung von sonstigen Gutschriften auf die Raten und die nicht in die Zahlungserleichterung einbezogenen Abgaben) entsprachen jenen des Bescheides vom 10.6.2021. Auf diese Ratenbewilligung wurden keine Zahlungen geleistet. Über die aushaftenden Abgaben der ***A*** GmbH wurde erstmals…
…verminderte, weshalb auch nur dieser Betrag der Berechnung des Säumniszuschlages zugrunde lag. Auch ist die Nichtanrechnung von Gutschriften, die nicht unmittelbar Folge einer Zahlung sind, aus dem Bewilligungsbescheid betreffend Ratenzahlung ersichtlich, worin der Bf. ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass diese Gutschriften zwar den Rückstand vermindern…
…bestimmen, ob sonstige Gutschriften (§ 213 Abs. 1 BAO) auf die zu leistenden Raten anzurechnen sind. Der Vorzug ist einer Nichtanrechnung solcher Gutschriften auf Raten zu geben, zumal eine sonstige Gutschrift die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Abgabepflichtigen nicht beeinflusst. Rz 270: Die Bewilligung von Zahlungserleichterungen hat gemäß …
…3 BAO bei Anwendung des Abs. 1 nur dann maßgeblich, wenn im Zeitpunkt der Zahlung oder sonstigen Gutschrift diese Bewilligung wirksam ist oder ein Zahlungsaufschub im Sinn des § 212 Abs. 2 zweiter Satz für die den Gegenstand der Bewilligung bildenden Abgaben besteht. Zum Anderen würde…
…sind insbesondere bevorstehende Zahlungstermine und die bis dahin (seit der letzten Buchungsmitteilung) vorgefallenen Veränderungen auf dem Konto (Belastungen, Einzahlungen, sonstige Gutschriften) in chronologischer Reihenfolge vollständig ausgewiesen. Auch über die Einzahlung von Selbstbemessungsabgaben ergehen Buchungsmitteilungen. Eine Buchungsmitteilung (Lastschriftanzeige) ist eine schriftliche Verständigung des Abgabepflichtigen über Art…
…ist die Haftungsinanspruchnahme in voller Höhe daher nicht berechtigt. Hinsichtlich der Nichtanrechnung der Finanzamtguthaben vom 22.3.2017 kann der Argumentation der Behörde nicht gefolgt werden, da nach § 214 (1) BAO Zahlungen und sonstige Gutschriften mit den Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen sind…
…im Wirtschaftsjahr 1995 /5/1994 bis 4/1995) Umsätze in Höhe von ATS 4,4 Mill erzielt. Die Kapitalgesellschaft sei in dieser Zeit Verbindlichkeiten eingegangen und habe Löhne, Betriebskosten sowie sonstige Aufwendungen bezahlt. In der Zeit vom 15. September 1993 bis zur Konkurseröffnung am 21…
…alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH mit dem Betriebsgegenstand Luftbildaufnahmen (im Folgenden: GmbH), welche ihren Gewinn zum Bilanzstichtag 30. April ermittelt. Er bezog aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit iSd. § 22 Z 2 EStG 1988. Im Jahr 2008 trat er sämtliche Anteile ab…
…1 BAO zu einem Guthaben der Bf. am Abgabenkonto kam. Die von der Bf. angesprochene Bestimmung des § 214 Abs.5 BAO betrifft die Verrechnung von Zahlungen und sonstigen Gutschriften. § 214 Abs.5 BAO sieht vor, dass bei irrtümlicher Angabe einer unrichtigen Abgabenart oder eines unrichtigen…
…per Stichtag 3 eine Einmalzahlung auf die bei ihnen verbuchten Vermögenswerte der betroffenen Person. Nach Abs 6 gelten mit der vollständigen Gutschrift der Einmalzahlung auf dem bei der Schweizerischen Zahlstelle dafür eingerichteten Abwicklungskonto, die österreichischen Erbschaftsteuer- und Schenkungssteueransprüche und die Ansprüche auf die gemeinschaftlichen Bundesabgaben…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des…
…Kurzmitteilung des Vertragsverfassers samt Vertragsentwurf vom 3.3.2003 2.) Kaufvertrag vom 7.3.2003 3.) Vereinbarung vom 10.3.2003 4.) Gutschrift vom 7.3.2003 5.) Telefax der BBGmbH vom 13.10.2004 6.) Telefax des Vertragserrichters vom 13.10.2004 7.) Telefax…
…bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Einkommensteuerbescheid 2006 vom 26. Juli 2007 wies eine Gutschrift in Höhe von € 19,37 aus. Gegen diesen Bescheid wurde mit Schriftsatz vom 21.8.2007 Berufung erhoben und beantragt, das Einkommensteuerguthaben für das Jahr 2006 mit € 70,37 festzusetzen…
…Jänner 2007 fristgerecht berufen. Diese Berufung richtet sich gegen die Nichtanrechnung der ausländischen Quellensteuer in Höhe der festgesetzten Mindestkörperschaftsteuer sowie gegen die Unterlassung einer Gutschrift zur Verrechnung in den Folgejahren (Anrechnungsvortrag). Diese Berufung wurde wie folgt begründet: Nach den einzelnen DBA dürfen Zinsen und Dividenden…
…schließt sich den Ausführungen der Lehre insoweit an, als schon grundsätzliche Zweifel angebracht sind, ob die Nichtanrechnung von Quellensteuern in Verlustjahren, ohne dass ein Anrechnungsvortrag oder eine Gutschrift im Verlustjahr zugelassen werden, noch den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben entsprechen kann. Die im gegenständlichen Berufungsfall zu beurteilende Sachlage…
…Von den Einkünften wurden laut Bescheid „Sonstige Werbungskosten ohne Anrechnung auf den Pauschbetrag“ in Höhe von 2.348,73 € sowie der Pauschbetrag für Werbungskosten in Höhe von 132,00 € in Abzug gebracht und der Gesamtbetrag der Einkünfte mit 40.141,54 € errechnet…
…sei seit ihrem 16. Lebensjahr in Wien. Auch nach Beendigung ihrer Ausbildung werde ihr Lebensmittelpunkt weiterhin in Österreich sein. Sie müsse ihre Ausbildung selbst finanzieren und auch für ihre sonstigen Lebenshaltungskosten selbst aufkommen. Sie beziehe keinerlei finanzielle Unterstützung von ihren Eltern, weshalb die Bw. ersuchte…
… 15 Abs. 1 Z 21 ErbStG 1955 § 15 Abs. 1 Z 21 ErbStG 1955 betrifft die Übertragung von Gutschriften bei Kindererziehung nach § 14 des Allgemeinen Pensionsgesetzes. 4.3.10 Unter das Stiftungseingangssteuergesetz fallende Erwerbe Nach § 1 Abs. 1 Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG) unterliegen unentgeltliche Zuwendungen an eine…