…der Novelle des InvFG durch BGBl I Nr.106/1999 begegnet worden, durch welche die Sonderregelungen für Nicht-OGAW-Fonds ab 2001 wieder beseitigt worden seien. Das FA bestätigte im Vorlageantrag die Bedenken des Bw. in Bezug auf die "normative Reichweite der Bestimmungen der Art…
…Rn. 126f). 10.3. Schließlich war auch aus dem Gedanken der Kohärenz des Steuersystems für die mit dem angefochtenen Bescheid festgesetzte "Sondersteuer" für Nicht-OGAW-Fonds nichts zu gewinnen. In der Rs. Santander hat der EUGH klargestellt, dass das Argument der Kohärenz einen unmittelbaren Zusammenhang…
…wenn ein OGAW, der in einem anderen Mitgliedstaat bewilligt worden ist, nicht in Form eines Sondervermögens, sondern in Trustform oder in Satzungsform gebildet worden ist (§ 140 InvFG 2011). Es handelt sich in solchen Fällen in steuerlicher und aufsichtsrechtlicher Hinsicht um ausländische Fonds (siehe Rz 91…
…Weise die Fondseinkünfte direkt den Anteilsinhabern zurechnet, führt zu demselben Ergebnis wie der rechtsformunabhängige Durchgriff bei ausländischen Investmentfonds. Ein ausländischer OGAW gemäß der OGAW-Richtlinie, ist daher unabhängig von seiner körperschaftlichen Organisationsform - aufgrund der näherliegenden Vergleichbarkeit der Situation - mit einem inländischen Investmentfonds und nicht mit…
…des Betreibens von OGAW-Fonds sind daher verfehlt. 2. Einkünftezurechnung Da die Bf. Plc nach dem eindeutigen Ergebnis des Typenvergleichs eine dem KStG unterliegende Körperschaft darstellt, ist im Rahmen der Zurechnung der Einkünfte zu untersuchen, ob dieser Körperschaft die gegenständlichen Kapitaleinkünfte zuzurechnen sind oder nicht…
…Dividenden - "Corporate funds" als entlastungsberechtigte Körperschaften, in Achatz/Aigner/Kofler/Tumpel, Praxisfragen der Unternehmensbesteuerung, Linde 2011, Seite 117ff mit überzeugenden Argumenten von Bayer). Eine niemals völlig ausschließbare, mögliche illegale Ausübung des Investmentgeschäfts in der Art eines OGAW durch eine inländische Kapitalgesellschaft kann aber nicht zur…
…gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) auch alternative Investmentfonds (AIF). Die Rz 542 bis 548 und 549 bis 552 gelten vollumfänglich im Hinblick auf AIF. Rz 570: Alternative Investmentfonds unterliegen im Gegensatz zu den klassischen Investmentfonds im Sinne von OGAW nicht der Limitierung auf Einkünfte aus…
…ab, von welcher Behörde die Bewilligung erfolgte und die primäre Aufsicht wahrgenommen wird. Ein ausländischer OGAW liegt daher nur dann vor, wenn dieser nicht von der FMA bewilligt wurde. Davon sind, unabhängig von der Rechtsform, alle OGAW erfasst, die von einem anderen Mitgliedstaat gemäß Art…
…in denen der Ansässigkeitsstaat der Anteilsinhaber (das sind nicht nur die USA) die ausgeschütteten Fondserträge nicht oder nur niedrig besteuert. Die Gleichbehandlung von Inlandsfonds und Auslandsfonds im Sinne eines OGAW hinsichtlich der Zurechnung von Einkünften direkt an die Anteilsinhaber ungeachtet der Rechtsform des Investmentfonds bewirkt…
…hin, dass grundsätzlich nur die reine Portefeuille-Verwaltung sowie die damit in enger Verbindung stehenden für eine Fondsverwaltung typischen Verwaltungsleistungen, die diese von anderen wirtschaftlichen Tätigkeiten unterscheiden, spezifisch wären. Somit wäre nicht jede in Anlage II der OGAW-Rl genannte Verwaltungsleistung von vornherein spezifisch, sondern…
…von Sondervermögen, das nicht unter die OGAW-Richtlinie falle, steuerfrei sein müsse, wenn es sich um vergleichbare Anlageformen handle. Nach diesen vom EuGH aufgestellten Grundsätzen dürfe ein Investor einer fondsgebundenen Lebensversicherung mit gemanagtem Portfolio nicht schlechter gestellt werden als ein Investor eines Dachfonds, ohne dass…
… 2 Abs. 1 Z 1 lit. a AIFMG). Das AIFMG setzt damit die AIFM-RL um, deren Fokus die Schaffung einheitlicher Standards für die Manager (AIFM) nicht bereits regulierter bzw. harmonisierter Fonds (vgl. § 2 Abs. 1 Z 1 lit. b AIFMG) ist. Ein AIFM (Verwalter…
…das nicht unter die OGAW Richtlinie falle, steuerfrei sein müsse, wenn es sich um vergleichbare Anlageformen handle. Nach Ansicht der Bw. könne unter Beachtung dieser vom EuGH aufgestellten Grundsätze ein Investor einer fondsgebundenen Lebensversicherung mit gemanagtem Portfolio nicht schlechter gestellt werden als ein Investor eines…
…das nicht unter die OGAW Richtlinie falle, steuerfrei sein müsse, wenn es sich um vergleichbare Anlageformen handle. Nach Ansicht der Bw. könne unter Beachtung dieser vom EuGH aufgestellten Grundsätze ein Investor einer fondsgebundenen Lebensversicherung mit gemanagtem Portfolio nicht schlechter gestellt werden als ein Investor eines…
…aufgezeigten Prüfungsanordnung und aufgrund der offensichtlich auch nach Schweizer und Deutschen Normen erstellten Steuerrechnungen müsste auch hinsichtlich dieser Normen eine Prüfung iSd Rn 60 vorgenommen werden. Ebenso sei nicht ausgeschlossen, dass Steuerrechnungen auch bezüglich Fonds erbracht wurden, die kein Sondervermögen iSd UStG 1994 darstellen würden…
…gesetzlichen Pflichten. Für andere Anlageformen gelten diese Verpflichtungen in dieser Form nicht. Der EuGH führte dazu in seinem Urteil vom 17.6.2021 zusammengefasst aus: Dienstleistungen wie steuerliche Arbeiten, die die Besteuerung der Fondseinkünfte der Anteilinhaber gemäß dem nationalen Recht sicherstellen, ……fallen unter…
…1.3. Alternativer Investmentfonds iSd § 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011 Rz 52: Das InvFG 2011 enthält auch Regelungen für Fonds, die nicht den Anforderungen der geltenden OGAW-RL entsprechen. Diese Fonds iSd § 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011 sind im 3. Teil…
…AIF in Immobilien unter die Bestimmungen des AIFMG fällt (siehe Rz 87 ff). Umgekehrt liegt nicht bei jedem AIF in Immobilien automatisch ein Immobilienfonds im Sinne des § 1 Abs. 1 ImmoInvFG vor. Rz 85: Immobilienspezialfonds sind keine OGAW im Sinne der Richtlinie 2009/65/EG…
…eine KESt-Auszahlung vorzunehmen, besteht nicht für ausländische Investmentfonds und AIF gemäß AIFMG, weil § 58 Abs. 2 InvFG 2011 nur auf inländische Investmentfonds (OGAW und AIF iSd § 3 InvFG 2011) anwendbar ist. Rz 170: Die Basis für die Auszahlung der Kapitalertragsteuer setzt sich somit zusammen…
…Bereich werden nunmehr auch auf Fondsebene nicht realisierte Wertsteigerungen/Wertverluste steuerlich erfasst. Auch die Auszahlung auf Verlangen des Anteilinhabers unter Rückgabe des Anteilscheines gemäß § 55 Abs. 2 InvFG 2011 ist als Veräußerung zu werten und steuerbar. Die sich ergebende Wertsteigerung bei Abwicklung eines OGAW gemäß …