…Abs. 1 lit. b BAO wäre einem Wiederaufnahmeantrag stattzugeben, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel hervorgekommen wären, die im abgeschlossenen Verfahren ohne Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten. Da der Gesetzgeber erstmalig für das Kalenderjahr 2000 die Geltendmachung eines 12 %-igen Pauschalbetrages eingeräumt habe…
…Ltd. als Gesellschafter der Firma A_GmbH bewirkt werden. Wenige Monate nach dieser Abtretung der Gesellschaftsanteile und bevor die Bemühungen des neuen Gesellschafters um weiteres Eigenkapital abgeschlossen werden konnten, bekundete H_ PLC (= späterer Käufer) Interesse am Erwerb der Gesellschaftsanteile der Firma A_GmbH . Am…
…das sich alle für den Zeitraum 1999 - 2001 getroffenen Prüfungsfeststellungen mit Ausnahme Prüfungsfeststellungen laut Tz. 6 auf neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel stützen würden. Das Finanzamt habe zu einem anderen Steuerpflichtigen als dem Berufungswerber nämlich zur Firma H GmbH beim steuerlichen Vertreter des Berufungswerbers im…
…und Kapitaleinkünften betroffen sind, konform gehen, richtig abgefasst und gäbe es keine neue Tatsachen, welche bei richtiger rechtlicher Würdigung im Spruch anderslautender Einkommensteuerbescheide rechtfertigen würden. Anders sieht dies das Finanzamt fußend auf den Ergebnis der abgabenbehördlichen Außenprüfung und geht davon aus, dass der Berufungswerber mit…
…dem Finanzamt vorlagen und nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes spätestens zum Zeitpunkt der (Erst-)Bescheiderlassung dem Finanzamt der Inhalt bekannt gewesen ist. Aus der Einvernahme des Vorstandes der Zielgesellschaft sind für das Bundesfinanzgericht keine neuen rechtserheblichen Tatsachen, welche nicht schon aus den Unterlagen bekannt gewesen wären…
…dem Finanzamt vorlagen und nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes spätestens zum Zeitpunkt der (Erst-)Bescheiderlassung dem Finanzamt der Inhalt bekannt gewesen ist. Aus der Einvernahme des Vorstandes der Zielgesellschaft sind für das Bundesfinanzgericht keine neuen rechtserheblichen Tatsachen, welche nicht schon aus den Unterlagen bekannt gewesen wären…
…vom Bf mit den vorgelegten Unterlagen zweifelsfrei nachgewiesen und wurde die Höhe der anzusetzenden Pensionseinkünfte auch vom Finanzamt bereits in den Einkommensteuerbescheiden 2013 und 2014 berücksichtigt. Dass neue Tatsachen und Beweismittel dem zuständigen FA G erst nach Einkommensteuerbescheiderlassung 2013 am 21.1.2015 bekannt wurden…
Die deutschen und die niederländischen Renteneinkünfte sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 25 Abs 1 Z 3 lit. c EStG 1988 (Pensionen aus einer ausländischen gesetzlichen Sozialversicherung, die einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung entspricht). Nach Art. 18 Abs. 2 DBA-Deutschland steht Österreich kein…
…mittlerweile beinahe vollständig erklärt werden konnten (durch die Ermittlungen im „Parallelverfahren“). Der steuerliche Vertreter hat diesbezüglich auch darauf verwiesen, dass nunmehr keine neuen Tatsachen im Sinne des § 303 BAO mehr vorliegen und somit eine Wiederaufnahme der Verfahren nicht (mehr) zulässig ist. B) Rechtliche Würdigung samt…
…die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem anderen als den von den Bescheiden zum Ausdruck gebrachten Ergebnis geführt hätten, sodass der Bestand einer neuen Tatsache im Sinn des § 303 BAO aufgrund der Bankomat- und Kreditkartenerlöse und Bankomat- und Kreditkartenzahlungen zu verneinen ist. Betreffend die Ausführungen…
…Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer jeweils für die Jahre 2004 bis 2006 wiederaufgenommen, die Umsatzsteuer und die Körperschaftsteuer jeweils für die Jahre 2004 bis 2006 neu und die Kapitalertragsteuer für die Jahre 2004 bis 2006 erstmals festgesetzt wurden, I. zu Recht erkannt: Der Beschwerde gegen die Wiederaufnahmebescheide…
…Wiederaufnahmebescheide gemäß § 303 Abs. 4 BAO verwiesen wird und in dem betreffend die neuen Tatsachen im Sinn des § 303 BAO hinsichtlich der Umsatzsteuer für die Jahre 2004 bis 2006 auf Tz 2 PB ("Ziffernmäßige Darstellung der griffweisen Schätzung samt steuerlichen Auswirkungen") bzw. hinsichtlich der Körperschaftsteuer…
…einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn a) der Bescheid durch eine gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, oder c) der Bescheid von Vorfragen (§ 116) abhängig war und nachträglich…
…2011/15/0157; Ritz, BAO5, § 303 Tz 24). Die Wiederaufnahme auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel bietet die Möglichkeit, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen; sie dient aber nicht dazu, bloß die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung eines offengelegten Sachverhaltes zu beseitigen…
…vgl. VwGH 9.7.1997, Zl. 96/13/0185). Rechtsirrtümer und rechtliche Fehlbeurteilungen sind keine neuen Tatsachen, die Finanzbehörde kann durch rechtliche Neuqualifikation bekannter Sachverhalte keine Wiederaufnahme verfügen, dasselbe muss in Bezug auf einen Wiederaufnahmeantrag des Steuerpflichtigen gelten. So ist auch keine Wiederaufnahme möglich, wenn…
…gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO geltend gemacht wurde. Das Bundesfinanzgericht ist jedoch zur Auffassung gelangt, dass hier keine neuen Tatsachen oder Beweismittel im o.a. Sinne vorliegen; dies aus folgenden Gründen (vgl. Begründung des angefochtenen Bescheides und der Beschwerdevorentscheidung): Wie erwähnt, hat der…
…im Abgabenverfahren einvernommenen Frau EW vom 18. März 1997 wurde vom Antragsteller dem Wiederaufnahmeantrag als neue Tatsache zugrunde gelegt) irrigerweise - entgegen den in der Berufungsentscheidung getroffenen Feststellungen - "Ausgangspunkt für die abgabenbehördliche Schätzung und für die gegenständlichen Steuervorschreibung" Angaben seiner ehemaligen Lebensgefährtin, Frau EW gewesen seien…
…und Abgabenbescheid 2007), wird bezüglich der Wiederaufnahme des Verfahrens ausgeführt, dass die Verrechnung des Werbekostenbeitrages von € 50.000,00 im den Steuererklärungen 2007 beigeschlossenen Jahresabschluss 2007 offengelegt wurde, weshalb neue Tatsachen als Voraussetzung für eine Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 4 BAO nicht…
…werden. In der dagegen eingebrachten Berufung wandte sich der steuerliche Vertreter mit der Begründung gegen die Wiederaufnahme des Verfahrens, dass der Behindertenausweis bereits seit dem Jahr 2006 aktenkundig war und damit keine neuen Tatsachen oder Beweismittel hervorgekommen seien. Zum Gesundheitszustand von Frau Dr ergänzte er…
…4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen u.a. in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des…