…weder einen Nachweis aus welchem Tabakautomaten der Erlös stamme, noch Aufzeichnungen über Anfangsbestand und Endbestand des Bargeldes dieser einzelnen Automaten, die ja jeweils als eigene Nebenkasse angesehen werden müssten. In diesem Zusammenhang werde nochmals darauf verwiesen, dass bei zwei Inventuren gerade der Bestand an Tabakwaren…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über folgende Berufungen der Bw, vertreten durch Möstl & Pfeiffer Steuerberatungs GmbH, 8010 Graz, Villefortgasse 11, entschieden: 1) Berufung vom 19. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg-Liezen vom 21. Oktober 2008 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer 2003 bis 2007…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über folgende Berufungen der Bw, entschieden: 1) Berufung vom 22. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 22. Oktober 2008 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer 2003 bis 2007, gegen die Bescheide des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 23. Oktober…
…getrennt nach Steuersätzen, und auf steuerfreie Umsätze verteilen. (...) Diese Regelungen betreffen den gesamten Bargeldbestand eines Betriebes unabhängig von seiner räumlichen Aufbewahrung (zB getrennte Kassen, Nebenkassen) und gelten auch für Spielautomatenkassen. Bareingänge und Barausgänge, die nicht laufend mit der "betrieblichen" Kasse verrechnet werden können, sind tagesbezogen…
…keine Ausgaben getätigt. Es würde einen unnnötigen Verwaltungsaufwand bedeuten, die Losung täglich in die Hauptkasse zu übertragen und abzuliefern. Die Nebenkasse werde aus Vereinfachungsgründen geführt, vergleichbar mit einem Zigarettenautomaten, den täglich zu entleeren ebenso unzumutbar wäre. Da von der Betriebsprüfung keine Kalkulationsdifferenzen, keine einzige fehlende…
…Privateinlagen und Privatentnahmen sowie Bewegungen zwischen "Bank" und "Kassa" einzutragen. Unter "Kassa" wird der gesamte Bargeldbestand eines Betriebes unabhängig von seiner räumlichen Aufbewahrung (zB getrennte Kassen, Nebenkassen, Reisekostenvorschüsse) verstanden. Es obliegt dem Abgabepflichtigen, in allen Fällen den tatsächlichen Bargeldbestand nachzuweisen. 4.1.2 Bargeldbewegungen bei…
…der gesamte Bargeldbestand eines Betriebes, unabhängig von seiner räumlichen Aufbewahrung zu verstehen ist, obliegt der Nachweis des tatsächlichen Bargeldbestandes dem Abgabepflichtigen. Die Notwendigkeit der Abrechnung jedes einzelnen Automaten ergibt sich aus der Natur als Nebenkassa bzw. Abrechnungseinheit. Dies dürfte auch der Bf. so verstanden haben…
…der Buchhaltungstätigkeit bekannt ist, die Buchhaltungsdateien befinden sich unter den Prüfungsunterlagen. Der Umfang der Arbeiten ist mit einem Kassenvertrag nicht vergleichbar. Kassenvertragsärzte erhalten im wesentlichen vierteljährliche Honorarzahlungen durch die Gebietskrankenkassen und wenigen Nebenkassen; Wahlärzte müssen einzelne Behandlungen durch Honorarnoten abrechnen, einzeln verbuchen, Zahlungen einzeln erfassen…
…getrennt nach Steuersätzen, und auf steuerfreie Umsätze verteilen. (...) Diese Regelungen betreffen den gesamten Bargeldbestand eines Betriebes unabhängig von seiner räumlichen Aufbewahrung (zB getrennte Kassen, Nebenkassen) und gelten auch für Spielautomatenkassen. Bareingänge und Barausgänge, die nicht laufend mit der "betrieblichen" Kasse verrechnet werden können, sind tagesbezogen…
…15. Juli 1995, Seite 447 verwiesen: In jedem in Betrieb stehenden Automaten befinde sich ein Teil des Bargeldbestandes, der einen Teil der Kassa (Nebenkassa) darstelle. Für die eindeutige Zuordnung der Kasseninhalte zu den einzelnen Geräten bedürfe es entsprechender Aufzeichnungen. Es mangle im Betrieb an Unterlagen…
5.5.1.4.8 Alterszuschlag Rz 1260: Die Betriebsausgabenbegrenzung des § 4 Abs. 4 Z 1 lit. b EStG 1988 hat den Zweck, "überhöhte" Pflichtbeiträge vom Steuerabzug auszuschließen. Derart überhöhte Pflichtbeiträge können insbesondere dann vorliegen, wenn im Rahmen von Versorgungseinrichtungen der Kammern der selbstständig Erwerbstätigen…
Begründet eine österreichische Bau-GmbH in Deutschland eine Baubetriebstätte, an der durchwegs in Österreich ansässige Arbeitnehmer beschäftigt werden, dann unterliegen die Lohnbezüge der Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes steuerlich zu berücksichtigen. Die in Österreich von der Besteuerung freizustellenden…
5.5 Einzelne Betriebsausgaben 5.5.1 Beiträge zu betrieblichen Versicherungen 5.5.1.1 Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherungen; Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung 5.5.1.1.1 Pflichtversicherungsbeiträge iSd § 4 Abs. 4 Z 1 lit. a EStG 1988 im engeren Sinn…
Die deutsche Bundesknappschaft ist ein Träger der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung und erbringt ausschließlich Leistungen im Rahmen einer gesetzlichen Rentenversicherung. Für Zeiten einer kriegsbedingten Verschleppung, Verfolgung oder Vertreibung kann eine soganannte Ersatzzeit rentensteigernd berücksichtigt werden. Außerdem ist für den Kreis der vom Fremdrentengesetz erfassten Personen (Vertriebene…
5.5.2.2 Zuwendungen an betriebliche Unterstützungskassen und sonstige Hilfskassen (§ 4 Abs. 4 Z 2 lit. b EStG 1988) 5.5.2.2.1 Allgemeines Rz 1290: Auf Leistungen derartiger Versorgungseinrichtungen besteht kein Rechtsanspruch. Für den Betriebsausgabenabzug ist die Körperschaftsteuerbefreiung dieser Kassen nicht erforderlich…
9.4.2 Bezüge und Vorteile aus inländischen Pensionskassen Rz 680: Bezüge und Vorteile aus Pensionskassen und aus betrieblichen Kollektivversicherungen sind grundsätzlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 25 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988). Soweit diese Bezüge und Vorteile nicht zur Gänze steuerbefreit sind…
5.3.2 Art der Berücksichtigung Rz 247: Der Abzug von Pflichtbeiträgen und Pensionskassenbeiträgen im obigen Sinne ist der Höhe nach nicht begrenzt. Der Abzug von Pflichtbeiträgen im Sinne der Rz 243 erfolgt idR durch den Arbeitgeber, ohne dass es eines Freibetragsbescheides bedarf (§ 62 Z…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch August Proßegger, Fichtenweg 3, 5122 Hochburg-Ach, über die Beschwerde vom 7. November 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 6. November 2023 betreffend Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. Jänner 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 11. Dezember 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu…
10.8 Beiträge an Pensionskassen, ausländische Einrichtungen im Sinne des § 5 Z 4 des Pensionskassengesetzes, Unterstützungskassen, betriebliche Kollektivversicherungen oder Arbeitsstiftungen (§ 26 Z 7 und 8 EStG 1988) 10.8.1 Allgemeines Rz 756: Folgende Beiträge des Arbeitgebers im Sinne des § 26 Z 7 EStG 1988…