…in Höhe der nachgewiesenen EUR 125,28 zu berücksichtigen. Die nachgewiesenen Kosten für Büro- und Schreibmaterialien sind in Höhe von EUR 456,32 zu gewähren. Aufwendungen für einen Laptop und das entsprechende Zubehör sind als Arbeitsmittel abzugsfähig, soweit eine berufliche Veranlassung feststeht. Aufgrund der Erfahrung…
…Der Beschwerdeführer eigne sich dieses Wissen durch Lesen von Lektüren und durch seine durchgeführten Reisen an. Im Bescheid bleibe das Finanzamt den Beweis schuldig, weshalb die Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben anerkannt würden, da es keine gesonderte Form der Belegerteilung für beruflich veranlasste Reisen gebe und…
…Werbungskosten nur in Betracht, wenn der Steuerpflichtige den Nachweis für eine (zumindest beinahe) gänzliche betriebliche bzw. berufliche Veranlassung erbringt (VwGH 13.11.2019, Ra 2019/13/0070). Derjenige, der typische Aufwendungen der privaten Lebensführung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend macht, hat im Hinblick auf seine…
…in welcher er auf die Notwendigkeit in der Veranstaltungsbranche im Gespräch zu bleiben und "ein Know how über neue Trends" einzuholen, verweist. Eine derart allgemein gehaltene Aussage kann jedoch nicht als Nachweis einer nahezu ausschließlichen beruflichen Veranlassung gelten. Weiters bergründet er die von ihm geltend…
…Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern, die nicht typischerweise der privaten Bedürfnisbefriedung dienen, sind mit ihrem beruflichen Anteil zu berücksichtigen (AfA und laufende Aufwendungen bei z.B. Computer, Telefon, Fax). Selbst Aufwendungen für Fachliteratur sind als Werbungskosten nur dann abzugsfähig, wenn eine berufliche Veranlassung vorliegt. Diese Aufwendungen sind…
…für die Büromöbel in Höhe von 151,60 € einkommensteuerrechtlich unberücksichtigt. Den Begründungsausführungen der Berufungsvorentscheidung ist diesbezüglich zu entnehmen, dass der Bw. dem Ersuchen um Bekanntgabe und Nachweis der jeweiligen beruflichen Veranlassung der geltend gemachten Reisekosten in Bezug auf die als "Einzelfahrscheine" und "ÖBB Fahrten…
…nicht der Fall ist, aber der Steuerpflichtige den Nachweis für eine (zumindest beinahe) gänzliche betriebliche/berufliche Veranlassung erbringen kann (vgl. VwGH 24.4.2014, 2011/15/0187 und VwGH 7.9.1993, 90/14/0195). Bei bestimmten Berufsbildern wie zB Journalisten ist eine betriebliche/berufliche…
…Berücksichtigung von Werbungskosten (bzw. Betriebsausgaben) nur in Betracht, wenn der Steuerpflichtige den Nachweis für eine (zumindest beinahe) gänzliche berufliche (bzw. betriebliche) Veranlassung erbringt (siehe das - Aufwendungen für eine Digitalkamera betreffende - Erkenntnis des VwGH vom 26.04.2012, 2009/15/0088, unter Hinweis auf die in…
…wären, wenn einzelne Teile von einer auch private Bezüge aufweisenden Reise nachweislich beruflich veranlasst wären, wird gebeten, die eingangs geforderten Angaben und belegmäßigen Nachweise (berufliche Veranlassung, Ablauf von Reisebewegung und Aufenthalt, Beginn und Ende der Reise mit Datum und Uhrzeit, [Teil]strecken und verwendete Verkehrsmittel…
…höhere berufliche Nutzung nicht nachgewiesen hat, erscheint es dem Bundesfinanzgericht als angemessen, einen Privatanteil von 40 % zu berücksichtigen. 6. Unbeantwortet geblieben ist die Frage des Bundesfinanzgerichtes im Vorhalt vom 27. Juni 2023 nach der beruflichen Nutzung des Zirkels. Somit wurde ein Nachweis der beruflichen Nutzung…
…Nachweises der beruflichen Veranlassung derselben verneint (siehe oben Punkt f) der Berufungsentscheidung). Da die Berufungsvorentscheidung als Vorhalt anzusehen ist (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, S 2713; VwGH 24.3.1994, 93/16/0163; siehe oben), wäre es am Bw. gelegen gewesen, im weiteren Verfahren die berufliche…
…die Darstellung des beruflichen Zusammenhanges mit dem Auftrag der Kontrolle, wie er sich aus dem vorliegenden Werkvertrag ergibt, in sich nicht schlüssig. Die gesamte Darstellung vermag daher eine berufliche Veranlassung der Reisen nicht glaubhaft zu machen. Belege als Nachweis dieser Reisen konnte der Bw nicht…
…4.12.1997 mangels Nachweises einer betrieblichen oder beruflichen Veranlassung gemäß § 20 Abs. 1 Z 3 EStG nicht abzugsfähig. Ausgaben für Zahnarzt oder Schulnachhilfe wurden zum einen nicht nachgewiesen und würden zum anderen den gesetzlichen Selbstbehalt nicht übersteigen. 4. Zusammenfassung Der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid…
…wenn ihre berufliche Veranlassung eindeutig erwiesen oder zumindest glaubhaft gemacht wird. Dies schon im Hinblick darauf, dass gleichartige Aufwendungen häufig auch im Bereich der privaten Lebensführung anfallen, was eine klare Abgrenzung erforderlich macht (vgl. VwGH v. 20.11.1996, 89/13/0259). Der Nachweis von…
…mitgeteilt, dass Fahrtkosten als Werbungskosten steuerlich nur anerkannt werden könnten, wenn ihre berufliche Veranlassung eindeutig erwiesen oder zumindest glaubhaft gemacht wird. Der Nachweis von Fahrtkosten (Kilometergelder) wäre grundsätzlich an Hand eines zeitnah geführten Fahrtenbuches zu erbringen gewesen. Ein als taugliches Beweismittel in Frage kommendes, ordnungsgemäß…
…Vorhalt, den Nachweis für die berufliche Veranlassung der Reisen zu erbringen, die gefahrenen Fahrtstrecken bekanntzugeben, die Notwendigkeit der Fahrten nachzuweisen und den Dienstvertrag vorzulegen. Mit Schreiben vom 12.04.2018 beantwortete der Beschwerdeführer die Ersuchen des Bundesfinanzgerichts wie folgt: "Beim Großteil meiner beruflich veranlassten Fahrten…
…finden. Weiters liegen für Aufwendungen in der Höhe von 47,45 Euro keine oder teilweise nicht lesbare Belege vor. Ohne Beleg fehlt der Nachweis, dass tatsächlich Aufwendungen getätigt wurden bzw. ohne lesbaren Beleg ist die berufliche Veranlassung und die zeitliche Zuordnung zum Besteuerungszeitraum nicht überprüfbar…
…vorliegenden Fall hat der Bf einen Ausdruck einer mittels eines Computerprogramms erzeugten Datei betreffend die durchgeführten Fahrten vorgelegt. Wie den Ausführungen entnommen werden kann, erfüllt dieser Ausdruck schon von seinem Wesen her nicht die Anforderungen an ein Fahrtenbuch. Ein Nachweis der beruflich veranlassten Fahrten gelingt…
…wenn eine klar abgegrenzte berufliche Veranlassung neben der privaten Veranlassung gegeben ist. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes dürfen Aufwendungen oder Ausgaben jedoch nicht schon deshalb als Werbungskosten berücksichtigt werden, weil die im konkreten Fall gegebene Veranlassung nicht feststellbar ist. Bei Nachweis der beruflichen Veranlassung - die…
…dass der Familienwohnsitz sich 2010 in G. befunden hat bzw. eine berufliche Veranlassung für die Verlegung des Familienwohnsitzes vorgelegen war. Dies auch deshalb, weil eine schriftlich Vereinbarung über einen Homeofficetag im Dienstvertrag vom 10.6.2007 fehlt und weitere Nachweise diesbezüglich nicht vorgelegt wurden. Ein…