…davon seien € 75.754,55 tatsächlich entrichtet worden. Somit seien die Abgaben nur zu ca. 21% befriedigt worden. Der Nachweis der Gleichbehandlung obliege dem Vertreter. Die bloße Behauptung, Abgabenverbindlichkeiten nicht schlechter gestellt zu haben sei unzureichend. Nach den eingereichten Umsatzsteuervoranmeldungen seien im Zeitraum September…
…dass er diese Mittel anteilig für die Begleichung der Verbindlichkeiten verwendet hat (VwGH 27.9.2000, Zl. 95/14/0056), er die Abgabenschulden daher im Verhältnis nicht schlechter behandelt hat als andere Verbindlichkeiten. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen…
…dass er diese Mittel anteilig für die Begleichung der Verbindlichkeiten verwendet hat (VwGH 27.9.2000, Zl. 95/14/0056), er die Abgabenschulden daher im Verhältnis nicht schlechter behandelt hat als andere Verbindlichkeiten. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen…
…nur auf den Betrag, um den der Abgabengläubiger bei gleichmäßiger Befriedigung aller Forderungen mehr erlangt hätte, als er infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des Vertreters tatsächlich erhalten hat. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt allerdings dem…
…des Geschäftsbetriebes erforderlich sind. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter. Auf diesem, nicht aber auf der Behörde, lastet auch die Verpflichtung…
…Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter. Vermag er nachzuweisen, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen…
…daran gehindert hätten, seinen ihm obliegenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, sowie dazu einen Gleichbehandlungsstatus beizubringen. Dieser Aufforderung zum Nachweis bzw. zur Glaubhaftmachung seines Vorbringens kam der Bw. jedoch nicht nach. In der am 15. Oktober 2003 durchgeführten mündlichen Verhandlung gab der Bw. bekannt, dass er nunmehr…
…Behauptet der Vertreter, dass die Mittel unzureichend waren, um sämtliche Gläubiger zur Gänze zu befriedigen, obliegt ihm der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre (VwGH…
…des Nachweises der Gleichbehandlung eine periodengerechte Aufgliederung der geschuldeten Beträge zu erfolgen hat, andernfalls die Abgabe im Zuge des Ermessens nicht festzusetzen ist (VwGH 27.09.2012, 2009/16/0184, 22.04.2015, 2003/16/0208). Diese Abgabenbeträge wären daher, auch wenn die Gleichbehandlung nicht…
…wenn sie nachweise, dass diese Mittel gleichermaßen anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden seien. Dies sei im gegenständlichen Fall offensichtlich nicht geschehen und seien die € 60.000,00 aus der Bankgarantie nur von den Vertragsgesellschaften zur Begleichung derer Forderungen vereinnahmt worden. Da…
…Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl Erkenntnise zlen. 84/13/0198, 89/14/0043, 89/14/0044 ua) hafte der Geschäftsführer bzw Vorstand für die in Haftung gezogene Abgabe zur Gänze, wenn er dem Gleichbehandlungsgebot zuwider handle bzw keinen entsprechenden Nachweis der Gleichbehandlung erbringe…
…er die Abgabenschulden im Verhältnis nicht schlechter behandelt hat als bei anteiliger Verwendung der vorhandenen Mittel für die Begleichung aller Verbindlichkeiten (VwGH 21.1.2004, 2002/13/0218, mwN). Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das…
…nicht entrichtet werden konnten. Der Bw. bringt im Berufungsverfahren vor, dass die die Buchhaltungsunterlagen im Februar 2006 an den Masseverwalter übergeben worden und diese betreffend die Jahre 2002 bis 2004 entsprechend den Aufbewahrungsfristen entsorgt worden seien. Ein Nachweis der Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger könne daher nicht…
…keinen Nachweis über eine Gläubigergleichbehandlung geben kann. Mit Beschluss vom 7. Februar 2023 forderte das Bundesfinanzgericht den Bf. auf, einen Gleichbehandlungsnachweis zu erstellen und vorzulegen. Einen Gleichbehandlungsnachweis hat der Bf. trotz dieser Aufforderung und mehreren Fristverlängerungen nicht vorgelegt. Da der Bf. den Nachweis der Gleichbehandlung…
…Im Rahmen der von ihm vorgenommenen Gesamtbetrachtung geht hervor, dass von ca. € 388.000 offenen Verbindlichkeiten am 31.12.2016 nur mehr ca. € 344.000 aufscheinen und somit ca. € 44.000 bezahlt wurden. Ein Nachweis der Gleichbehandlung ist damit allerdings noch dargetan…
…der GmbH & Co KG der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre. Da er trotz Aufforderung vom 19.04.2016 keine rechnerische Darstellung der quotenmäßigen Gleichbehandlung…
…den Gleichbehandlungsgrundsatz eingehalten und die Abgabenverbindlichkeiten ohne Bevorzugung anderer Gläubiger bedient zu haben. Tatsache sei jedoch, dass – aus Gründen, die nicht in der Sphäre des Bf. liegen – die Buchhaltungsunterlagen betreffend die GmbH seien nicht verfügbar, womit ihm der Nachweis der Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes verwehrt gewesen…
…trotz Ankündigung in dem Vorlageantrag, nicht nachgekommen. Ein Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits- an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter (VwGH 24.1.2000, 95/14/0090). Zum…
…trotz Ankündigung in dem Vorlageantrag, nicht nachgekommen. Ein Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits- an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter (VwGH 24.1.2000, 95/14/0090). Zum…
…Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter. Vermag er nachzuweisen, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen…