…geäußert. Ein Nachweis einer tatsächlich überwiegend betrieblichen Nutzung liegt in Anbetracht des Umstandes, dass der Bw. nicht einmal behauptet, das gegenständliche Schwimmbecken sei weder von ihm selbst noch von seiner Gattin benützt worden, nach Ansicht der Berufungsbehörde nicht vor. Die behauptete überwiegend betriebliche Nutzung würde…
…ohne eindeutigen Nachweis über dessen überwiegende betriebliche Nutzung nicht als notwendiges Betriebsvermögen qualifiziert werden kann. Die steuerliche Vertretung wurde mit Vorhalt vom 12. April 2006 nachweislich aufgefordert, die betriebliche Veranlassung der geltend gemachten Aufwendungen für das strittige Kraftfahrzeug mittels geeigneter Unterlagen nachzuweisen. Derartige Nachweise wurden…
…2007 | 2008 | Kilometer | 51100 | 51100 | 53596 | 66076 | 66076 | 66076 Aufgrund der überwiegend betrieblichen Nutzung des KFZ müssten von der BP die tatsächlichen Kosten herangezogen werden. Bis auf den Nachweis der Leasingkosten im Jahr 2008 existierten keine Belege…
…der Einkommensteuererklärung angeführten Werbungskosten werden sie gebeten folgende Unterlagen nachzureichen bzw. folgende Fragen zu beantworten: | # | Kilometergeld für 17.805 dienstlich gefahrene Kilometer: Bei überwiegend betrieblicher Nutzung des Fahrzeuges können nur die tatsächlich angefallenen Kosten (Afa Pkw, Kraftstoffe, Reparaturen etc.) abzüglich Privatanteil berücksichtigt werden…
…konkrete Nachweise erbrachte. Lt. Aussage des Steuerpflichtigen (vgl. AV auf AS 34/2011/VA) werde das Kfz überwiegend für die Zeitungszustellung verwendet. Auch aufgrund der angegebenen betrieblichen Fahrten von 42 km/Tag ist davon auszugehen, dass das Kfz (Mazda 323) wegen überwiegender betrieblicher Nutzung im…
…Eignung als Fahrtenbuch fehlen außerdem notwendige Voraussetzungen: jeweilige Kilometerstände, Aufzeichnung auch der Privatfahrten. Da diese Unterlage daher nicht als Nachweis für Betriebsausgaben geeignet sein kann und aufgrund Ihrer Aussage von einer überwiegenden betrieblichen Nutzung des Fahrzeuges auszugehen ist, war Ihre Berufung abzuweisen." Im Aktenvermerk vom…
…maximal 30.000 km) gelte nur für die im Rahmen eines Dienstverhältnisses zurückgelegten beruflich bedingten Fahrten; bei einem in einem Betriebsvermögen befindlichen Fahrzeug werde nur auf die überwiegende betriebliche Nutzung abgestellt. In der hiergegen fristgerecht erhobenen Berufung vom 11. September 2006 führte der Berufungswerber aus…
…Ende der betrieblichen Fahrt, Zweck jeder einzelnen betrieblichen Fahrt und die Anzahl der gefahrenen Kilometer, aufgegliedert in betrieblich und privat gefahrene Kilometer wurden konkrete Nachweise erbrachte. Das Finanzamt geht bei der behaupteten betrieblichen Kilometerleistung von insgesamt 26.617 Kilometer von einer überwiegend betrieblichen Nutzung des…
…weitaus) überwiegende betriebliche Verwendung des Fahrzeuges, nämlich vom Betriebsstandort in S aus, für den Beschwerdezeitraum als nicht erwiesen angenommen werden kann, wurde seitens des Finanzamtes nicht dargelegt. 2.2. Anhaltspunkte für private Fahrten in einem Umfang, der Zweifel an der überwiegenden betrieblichen Nutzung aufkommen ließe…
…ihre Höhe gemäß § 184 BAO im Schätzungswege ermitteln. Bei überwiegend betrieblicher Nutzung eines KFZ sind die Fahrtaufwendungen stets in der tatsächlich angefallenen Höhe als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Die amtlichen Kilometergelder könnten - mangels Information über die exakte Höhe dieser Aufwendungen - (allenfalls) nur dann als Schätzungsmaßstab herangezogen…
…unentgeltlich zur Verfügung gestellt und steht dieses Fahrzeug überwiegend in betrieblicher Nutzung, können nur die tatsächlich anfallenden Aufwendungen des Abgabepflichtigen (Treibstoff, anteilige Fixkosten, usw.), nicht jedoch das amtliche Kilometergeld geltend gemacht werden. Im vorliegenden Sachverhalt hat der Bf. die tatsächlichen Kosten ohne entsprechende Nachweise (Belege…
…eindeutig widerlegt. Der Hinweis der Abgabenbehörde in der Beschwerdevorentescheidung auf Nutzflächenberechnungen einer Betriebsprüfung im Jahr 2006 ist als Nachweis für die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse im Beschwerdejahr nicht ausreichend. 3. Dass für den betrieblich genutzten PKW ein Privatanteil von 40% angesetzt wurde (Punkt II.3.1.), ist…
…dass er "rückwirkend" keine Nachweise über die tatsächlichen Kosten vorlegen könne. Allerdings möchte er "sagen, dass das amtliche Kilometergeld sehr den tatsächlichen Kosten entspricht, wenn es auch in meinem Fall eher zu gering ist. Die Nutzung meiner Fahrzeuge ist extrem". Über die Berufung wurde erwogen…
…daß jedoch seine Tochter in Wien studiert und dort lebt klar überwiegend ist. Die geltend gemachten Kosten und Vorsteuern können daher mangels Nachweis (zur Zeit) der betrieblichen Nutzung steuerlich nicht anerkannt werden. Im Berufungsschreiben bringt der steuerliche Vertreter dagegen vor: Im Jahr 2006 wurde von…
…der BP S 20.000,00 anerkannt. Ebenso wurden die Geräte für Praxisklimatisierung und Fernruf von der BP als betrieblich anerkannt und im Wege der AfA als Betriebsausgaben abgesetzt. 3. Kfz-Kosten: Der Bw konnte nicht nachweisen, dass der Kleinbus überwiegend betrieblich genutzt wird. Lt…
…privaten Gründen angeschafft hat. Eine überwiegend betriebliche Nutzung sei somit nicht gegeben. Es könnten daher weder die Kosten als Betriebsausgaben noch die Vorsteuer abgezogen werden. Dem Umstand, dass vereinzelt Krankentransporte durchgeführt worden seien, werde durch Ansatz von 3.000 betrieblich gefahrenen Kilometern Rechnung getragen. Einkünfte…
…auf das Überwiegen abzustellen. Mit Vorhalt vom 18. März 2002 übermittelte das Finanzamt die Stellungnahme der Betriebsprüfung dem steuerlichen Berater zur Gegenäußerung und ersuchte, Herr P.W. möge eine Aufstellung der Tage mit tatsächlicher betrieblicher Nutzung in den streitgegenständlichen Jahren zu übermitteln. Als Nachweis werde…
…behauptet, ausschließlich betriebliche Nutzung nicht festgestellt werden, da dieser zum Zeitpunkt der Besichtigung zur Lagerung diverser, vorwiegend privater Gegenstände verwendet wurde. Aufgrund des dargestellten Sachverhalts und den Feststellungen der Bp. wurde der Neubau (Keller, Erdgeschoß, Galerie, Terrasse) im Prüfungszeitraum nicht überwiegend betrieblich genutzt. Der mit…
…jeweils 70 Quadratmetern Nutzfläche. Das Finanzamt hat daher der Bw mangels betrieblicher Nutzung der beiden Wohnungen zu Recht den damit zusammenhängenden Ausgaben (Aufwendungen) die steuerliche Abzugsfähigkeit als Betriebsausgaben versagt. Ebenso rechtmäßig war mangels unternehmerischer Nutzung der beiden Wohnungen die Versagung des Vorsteuerabzugs. Was das Vorbringen…
…lit.a EStG (Kilometergeldansatz) kommt im betrieblichen Bereich nicht zum Tragen (der Verweis auf § 26 Z.4 in § 4 Abs.5 EStG betrifft nur die Reisediäten). Der Ansatz von Kilometergeld als Betriebsausgabe für ein (wegen überwiegender betrieblicher Nutzung) im Betriebsvermögen befindliches Kfz ist jedenfalls unzulässig…