Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Mag. Eva Woracsek und die weiteren Mitglieder Mag. Andreas Stanek, Stefanie Toifl und Michael Fiala im Beisein der Schriftführerin Christina Seper über die Berufungen des Bw., Zimmereiunternehmen, OrtBw., AdrBw., vertreten durch VertreterBw., Wirtschaftsprüfer, VertreterAdr., gegen die…
…TP 5 Abs. 4 Z 2 GebG vor (VwGH 27.6.1994, 92/16/0165). Rz 1367: Unter einem Muster iSd Musterschutzgesetzes 1990 ist das Vorbild für das Aussehen eines gewerblichen Erzeugnisses zu verstehen. Der Musterschutz berechtigt den Musterinhaber, andere davon auszuschließen, Erzeugnisse betriebsmäßig herzustellen…
…Begehung, Tatbestand des § 68h Abs. 1 Markenschutzgesetz 1970 bei gewerbsmäßiger Begehung, Tatbestand des § 35 Abs. 1 Musterschutzgesetz 1990 bei gewerbsmäßiger Begehung, Tatbestand des § 159 Abs. 1 Patentgesetz 1970 bei gewerbsmäßiger Begehung. Die Liste ist nicht abschließend. Im Hinblick darauf, dass derzeit kein Register über Verwaltungsübertretungen…
…ein Protokollaufgenommen, welches der Hinterleger zu unterfertigen hat. C. Es findet keine Vorprüfungstatt (und wäre im Fall der "geheimen" Hinterlegung auch gar nicht möglich). Ob durch die Hinterlegung gültiger Musterschutz erworben wurde, ergibt sich erst im Anfechtungs- oder Verletzungsstreit durch die Entscheidung der Verwaltungsbehörde (Neuheitsprüfung;…
…Einräumung der Werknutzung (Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht) iSd Urheberrechtsgesetzes sowie der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten (Patente iSd Patentgesetzes, Marken iSd Markenschutzgesetzes, Muster und Modelle iSd Musterschutzgesetzes), von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen (zB Konzession), wenn die Verwertung in einer inländischen Betriebsstätte erfolgt. Die Steuerpflicht besteht unabhängig davon…
…Produktpiraterie-Verordnung 2014 enthält keine materiellrechtlichen Vorschriften (oder Auslegungen materiellrechtlicher Vorschriften) zur Festlegung von Bedingungen, unter denen Transitwaren (oder andere Waren) Rechte geistigen Eigentums verletzen. Sie verweisen diesbezüglich auf die einschlägigen materiellrechtlichen Rechtsvorschriften zum geistigen Eigentum (Markenschutzgesetz 1970, Musterschutzgesetz 1990, Patentgesetz 1970, udgl.). Ob bzw…
…I Nr. 9/2006, Patentgesetz 1970, BGBl. Nr. 259/1970, Markenschutzgesetz 1970, BGBl. Nr. 260/1970, Musterschutzgesetz 1990, BGBl. Nr. 497/1990. Hinsichtlich der Leistungen auf dem Gebiet des Urheberrechts vgl. Rz 640r. Die Überlassung von Fernsehübertragungsrechten ist ebenfalls nach § 3a Abs. 14 Z 1…
…eingebracht mittels Fax am 23.6.2015 um 10:41 Uhr - Beschwerde und beantragte, den Mietaufwand der Garagen (2011 bis 2013) und die Aufwendungen für Marken- und Musterschutzrechte (2012 und 2013) anzuerkennen; auf die näheren Ausführungen in der Beschwerdeschrift wird verwiesen. In einem ebenfalls mit…
…2015 – eingebracht mittels Fax am 23.6.2015 um 10:41 Uhr – Beschwerde und beantragte, den Mietaufwand der Garagen (2011 bis 2013) und die Aufwendungen für Marken- und Musterschutzrechte (2012 und 2013) der T GmbH anzuerkennen, verdeckte Ausschüttungen nicht anzunehmen und dementsprechend keine Kapitalertragsteuer festzusetzen…
…2015 – eingebracht mittels Fax am 23.6.2015 um 10:41 Uhr – Beschwerde und beantragte, den Mietaufwand der Garagen (2011 bis 2013) und die Aufwendungen für Marken- und Musterschutzrechte (2012 und 2013) der T GmbH anzuerkennen, verdeckte Ausschüttungen nicht anzunehmen und dementsprechend keine Kapitalertragsteuer festzusetzen…
… 28 Tz 68, stelle aber sowohl die Verwertung von Patenten im Sinne des PatentG als auch jene von Marken im Sinn des Musterschutzgesetzes eine Überlassung von Schutzrechten dar, die unter die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung falle. In der am 7.12.2011 abgehaltenen mündlichen…
…Der Erwerb, die Ausnützung und die Verwertung von Patenten, Lizenzen, Konzessionen, Marken- und Musterschutzrechten oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten im In- und Ausland. 2.6. Die Gründung von Tochtergesellschaften und die Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland; 2.7. Alle zum Geschäftszweck erforderlichen oder nützlichen…
…zu, dass durch die Herstellung und den Vertrieb der vertragsgegenständlichen Produkte keine Patent-, Musterschutz-, Markenschutz- (Warenzeichen) und Urheberrechte Dritter verletzt werden. 5.2 Der Unternehmer verpflichtet sich, den Agenten hinsichtlich aller möglichen Verletzungen von Patent-, Musterschutz-, Markenschutz- (Warenzeichen) und Urheberrechten schadlos und klaglos zu halten…
…und Verpachtung: Sachverhalt und Prüferfeststellung Bei den vom Steuerpflichtigen erklärten Lizenzeinnahmen handelt es sich um Vergütungen im Sinne des Markenschutzgesetzes (jährlich ATS 60.000) und im Sinne des Musterschutzgesetzes (1997 und 1998 je ATS 200.000 und 1999 ATS 266.667). Diese Einkünfte zählen gem…
…2 obliegenden Verpflichtungen. Nach Punkt 7 der Vereinbarung verbleiben die von der Firma A geleisteten Entwicklungen deren geistiges Eigentum. Patente, Musterschutz-, Marken- und Urheberrechte, die die Firma A im Zusammenhang mit der Entwicklung von Vertragsprodukten selbst erlange oder von dritter Seite erwerbe, würden von der…
…beschrieben - der Lizenzgeber ebenfalls zur Auflösung dieses Vertrages berechtigt. Im Falle eines Ausfalls des Patentschutzes bzw. bei Umwandlung in einen Musterschutz oder im Rahmen einer bloßen Designkomponente werden die Lizenzen um 50 % reduziert. Dies gilt auch für die Zeit nach Ablauf des Patentschutzes. XI. Gesellschaftervertrag:…
…Gesellschaft beschäftigt. 5) Die Vertragsparteien erklären, dass vom vertragsgegenständlichen Verschmelzungsvorgang keine Rechte nach dem Patentgesetz, Markenschutzgesetz oder Musterschutzgesetz betroffen sind. 6) Die Vertragsparteien sind über die Bestimmungen des Paragraph 11 Absatz 4, 5 und 6 Gewerbeordnung, betreffend den Übergang der ursprünglichen Berechtigung zur Gewerbeausübung auf…
…Vertreter mit Schriftsatz vom 23. Juni 2015 Beschwerde und beantragte, den Mietaufwand der Garagen (2011 bis 2013) und die Aufwendungen für Marken- und Musterschutzrechte (2012 und 2013) der ***Firma*** GmbH anzuerkennen, verdeckte Ausschüttungen nicht anzunehmen und dementsprechend keine Kapitalertragsteuer festzusetzen. Im Zuge des Beschwerdeverfahrens wurde…
…Der Verein gibt seine ausdrückliche Einwilligung, dass diese Nutzungsrechte in öffentliche Register, wie z.B. Markenregister, Musterschutzregister usw. eingetragen werden und verpflichtet sich, über Aufforderung jederzeit die entsprechenden zur Eintragung notwendigen Urkunden in beglaubigter Form abzugeben und zu unterzeichnen. III. Finanzierungspflichten der ....Bw...., Wertsicherung Die .…
…Der Verein gibt seine ausdrückliche Einwilligung, dass diese Nutzungsrechte in öffentliche Register, wie z.B. Markenregister, Musterschutzregister usw. eingetragen werden und verpflichtet sich, über Aufforderung jederzeit die entsprechenden zur Eintragung notwendigen Urkunden in beglaubigter Form abzugeben und zu unterzeichnen. III. Finanzierungspflichten der ....Bw...., Wertsicherung Die .…