…1.360,00 UP vorsätzlich dazu bestimmt zu haben, das im § 5 Abs.3 TabMG normierte Verbot des Handels mit Tabakerzeugnissen durch das gewerbsmäßige Inverkehrbringen der Monopolgegenstände im Monopolgebiet zu verletzen, und hat dadurch die Finanzvergehen des Schmuggels gemäß § 35 Abs.1 lit.a) FinStrG…
…Gebote oder Verbote hinsichtlich der Erzeugung, Herstellung, Gewinnung, Bearbeitung, Verwendung, Verpfändung oder Veräußerung von Monopolgegenständen oder des Handels mit Monopolgegenständen verletzt; hievon ausgenommen ist der Handel mit Tabakerzeugnissen, für die Tabaksteuer entrichtet wurde oder die von der Tabaksteuer befreit sind; Gem. § 8 Abs.1 FinStrG…
…die Steuer zu berechnen (§ 12 TabStG) und zu entrichten (§ 27 Abs.5 TabStG), sowie c) in Tateinheit zu a) und b) zu seinem Vorteil vorsätzlich die in den Vorschriften über das Tabakmonopol enthaltenen Gebote über den Handel mit Monopolgegenständen zum gem. § 9 Tabakmonopolgesetz 1996 normierten…
…oder der zollamtlichen Überwachung entzieht Gem. § 44. Abs.1 lit.b) FinStrG macht sich des vorsätzlichen Eingriffes in Monopolrechte schuldig, wer zu seinem oder eines anderen Vorteil vorsätzlich Monopolgegenstände (§ 17 Abs. 4) einem monopolrechtlichen Einfuhr- oder Ausfuhrverbot zuwider einführt. Gem. § 8 Abs.1 FinStrG handelt…
…finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser im September 2009 im Amtsbereich des Zollamtes Wien vorsätzlich eingangsabgabepflichtige Waren, die zugleich Monopolgegenstände seien, nämlich 5.000 Stück Zigaretten der Marke Chesterfield Classic Blue, 4.000 Stück Zigaretten der Marke Chesterfield Classic Red, 6.000…
…weil der Verdacht bestehe, dass diese im Zeitraum September 2001 bis September 2002 im Amtsbereich des Zollamtes Graz eingangsabgabepflichtige Waren, die zugleich Monopolgegenstände seien, nämlich 54.000 Stück Zigaretten der Marke Memphis Classic, von KL und MA erworben und hiermit die Finanzvergehen der Abgabenhehlerei und…
…weil der Verdacht bestehe, dass diese im Zeitraum 2005 bis Anfang 2006 vorsätzlich eingangsabgabepflichtige Waren, die zugleich Monopolgegenstände sind, nämlich 7.000 Stück (35 Stangen) Zigaretten der Marke Marlboro und 1.000 Stück (5 Stangen) Zigaretten der Marke Memphis, hinsichtlich welcher zuvor von einem unbekannten…
…weil der Verdacht bestehe, dass er am 20. Juli 2007 im Amtsbereich des Zollamtes Wien vorsätzlich eingangsabgabepflichtige Waren, die zu gleich Monopolgegenstände seien, nämlich 1.400 Stück Zigaretten der Marke Memphis Air Blue, 2.240 Stück Zigaretten der Marke Memphis Blue, 2.200 Stück Zigaretten…
…weil der Verdacht bestehe, dass er in der Zeit von September 2005 bis Oktober 2006 im Amtsbereich des Zollamtes Wien vorsätzlich eingangsabgabepflichtige Waren, die zu gleich Monopolgegenstände seien, nämlich 4.000 Stück Zigaretten der Marke Memphis Classic, 4.800 Stück Zigaretten der Marke Memphis Blue…
…dass er am 25. April 2006 im Amtsbereich des Zollamtes Wien vorsätzlich eingangsabgabepflichtige Waren, die zugleich Monopolgegenstände seien, nämlich 4.000 Stück Zigaretten der Marke "Meine (Milde) Sorte", hinsichtlich welcher zuvor von unbekannten Tätern die Finanzvergehen des Schmuggels und des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte…
…dass dieser am 1. Mai 2004 im Amtsbereich des Zollamtes Wien vorsätzlich Sachen, die zugleich Monopolgegenstände sind, nämlich 1.200 Stück Zigaretten der Marke Marlboro, hinsichtlich welcher von bislang unbekannt gebliebenen Tätern ein Schmuggel in Tateinheit mit dem vorsätzlichen Eingriff in die Rechte des Tabakmonopols…
…hinsichtlich welcher von einer unbekannten Person unter Verletzung des im § 5 Abs. 3 Tabakmonopolgesetz 1996 (TabMG 1996) normierten Verbotes des Handels mit Tabakerzeugnissen durch das Inverkehrbringen der Monopolgegenstände der Monopolgegenstände im Monopolgebiet in die Rechte des Tabakmonopols gemäß § 44 Abs. 1 FinStrG eingegriffen worden war…
…im Zeitraum 1. November 2015 bis 17. Jänner 2016 vorsätzlich eingangsabgabenpflichtige Waren die zugleich Monopolgegenstände sind, nämlich 584 Stangen Zigaretten verschiedener Marken vorschriftswidrig in das Gemeinschaftsgebiet der Europäischen Union verbracht, sowie diese teilweise im Monopolgebiet der Republik Österreich in Verkehr gebracht zu haben oder dieses…
…zwar nicht den Eigentümer des Gegenstands, aber eine Person trifft, die für den Eigentümer über den Gegenstand verfügen kann. Gemäß § 17 Abs 4 erster Satz FinStrG unterliegen Monopolgegenstände dem Verfall ohne Rücksicht darauf, wem sie gehören. Unter den Monopolbegriff des § 2 Abs 3 FinStrG fallen…
…zwar nicht den Eigentümer des Gegenstands, aber eine Person trifft, die für den Eigentümer über den Gegenstand verfügen kann. Gemäß § 17 Abs 4 erster Satz FinStrG unterliegen Monopolgegenstände dem Verfall ohne Rücksicht darauf, wem sie gehören. Unter den Monopolbegriff des § 2 Abs 3 FinStrG fallen…
…mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen der Bemessungsgrundlage geahndet. Die Bemessungsgrundlage ist für Monopolgegenstände, für die ein Kleinverkaufspreis festgesetzt ist, nach diesem, für andere Monopolgegenstände nach dem Kleinverkaufspreis der nach Beschaffenheit und Qualität am nächsten kommenden Monopolgegenstände und, wenn ein solcher Vergleich nicht möglich ist…
…über die Grenzkontrollstelle Berg vorsätzlich vorschriftswidrig unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht in das Steuergebiet der Republik Österreich verbracht und die in den Vorschriften über das Tabakmonopol enthaltenen Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen verletzt. Er habe dadurch das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß §…
…mündlichen Verhandlung samt umfangreicher Beweisaufnahme für schuldig erkannt, er habe 1.) zumindest im Zeitraum vom 5. Mai 2011 bis zum 28. Juli 2011 vorsätzlich in mehreren Tathandlungen gewerbsmäßig Monopolgegenstände, hinsichtlich derer die Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG und des vorsätzlichen Eingriffs in…
…den Kauf erforderlichen restlichen Geldbetrages von € 1.000,00 den T. J. und den Z. N. beim Weiterverhandeln von Monopolgegenständen, nämlich 40.000 Stück (200 Stangen) Zigaretten drittländischer Herkunft, hinsichtlich welcher zuvor von unbekannten Tätern das Finanzvergehen des Schmuggels nach § 35 Abs. 1 lit…
…Nach der Bestimmung des § 46 Abs. 2 FinStrG wird die Monopolhehlerei mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen der Bemessungsgrundlage geahndet, die sich nach dem Kleinverkaufspreis der Monopolgegenstände errechnet. § 46 Abs. 2 FinStrG: Die Monopolhehlerei wird mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen der Bemessungsgrundlage (§ 44 Abs…