Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 6, Hofrat Dr. Georg Zarzi, in der Finanzstrafsache gegen Bf., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 29. Juni 2005 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 6, Hofrat Dr. Georg Zarzi, in der Finanzstrafsache gegen Bf., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 29. Juni 2005 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 6, Hofrat Dr. Georg Zarzi, in der Finanzstrafsache gegen Bf., wegen der Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung und des versuchten vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopolsgemäß §§ 33 Abs. 1 und 13, 44…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 5, Hofrat Dr. MMag. Roland Schönauer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., geb. X, wohnhaft in XX, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 3. Juni 2005 gegen den Bescheid des Zollamtes Wien…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 5, Hofrat Dr.MMag. Roland Schönauer, in der Finanzstrafsache gegen J.K. , geb. X. , whft. Y. , vertreten durch Mag. Dr. Ludwig Haberl, Wirtschaftsprüfer, 1035 Wien, Hetzgasse 34/5, über die Beschwerde…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 5, Hofrat Dr.MMag. Roland Schönauer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., Geschäftsmann, geb. xxx in K., whft. xx, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 31. Jänner 2007 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Binder in der Finanzstrafsache gegen BF, geb. am 19XX, whft. in WS, wegen der Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhehlerei gemäß § 37 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und der vorsätzlichen Monopolhehlerei gemäß § 46…
…a FinStrG | § 38 Abs. 1 lit. a (13.872,56 x 3) | € 41.617,68 | | Kleinverkaufspreis Zigaretten | € 12.868,00 | Monopoleingriff § 46 Abs. 1 lit. a FinStrG | | € 54.485,68 | gesamt Die im…
…Dann würde aber das Handeln des Bf. nicht gegen tabakmonopolrechtliche, sondern gegen tabaksteuerrechtliche Bestimmungen verstoßen. Dann steht aber nicht das Delikt eines versuchten Monopoleingriffs zur Beurteilung an, sondern es könnte sich für die Finanzstrafbehörde I. Instanz allenfalls die Frage eines Verdachts der vorsätzlichen oder fahrlässigen…
…Dann würde aber das Handeln der Bf. nicht gegen tabakmonopolrechtliche, sondern gegen tabaksteuerrechtliche Bestimmungen verstoßen. Dann steht aber nicht das Delikt eines versuchten Monopoleingriffs zur Beurteilung an, sondern es könnte sich für die Finanzstrafbehörde I. Instanz allenfalls die Frage eines Verdachts der vorsätzlichen oder fahrlässigen…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien in der Finanzstrafsache gegen den Bf. wegen Schmuggels und vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols gemäß §§ 11, 35 Abs. 1 lit. a und 44 Abs. 1 lit. b des…
…betreten wurde, worüber ein Strafverfahren beim Landesgericht für Strafsachen Wien anhängig wurde. Es sind gegen ihn wegen der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen vorsätzlichen Abgabenhehlerei und des vorsätzlichen Monopoleingriffs 2 Urteile am 25.11.2008 und 27.1.2010 ergangen. Bei den Amtshandlungen wurden bei J. mehrere…
…die Buchhaltung andere Rechnungen über Tabakwaren zu besorgen, damit es keine Probleme gibt. Zusammengefasst ist bei diesem Kenntnisstand des Beschuldigten und vor allem auch aus den erwähnten E-Mails auch die für die Abgabenhinterziehung und den Monopoleingriff geforderte subjektive Tatseite gegeben, allerdings mit der Einschränkung…
…Modems usw.) einzuziehen bzw. zu beschlagnahmen." Dabei kommt es gar nicht darauf an, dass das technische Hilfsmittel (welches für den Monopoleingriff verwendet wurde, hier: der "E-Kiosk", von welchem laut Beschreibung der Finanzpolizei geldwerte M-Cards nach Geldeingabe ausgedruckt wurden und mit welchen dann auf…
…Modems usw.) einzuziehen bzw. zu beschlagnahmen." Dabei kommt es gar nicht darauf an, dass das technische Hilfsmittel (welches für den Monopoleingriff verwendet wurde, hier: der "E-Kiosk", von welchem laut Beschreibung der Finanzpolizei geldwerte UUUUs nach Geldeingabe ausgedruckt wurden und mit welchen dann auf den…
…Modems usw.) einzuziehen bzw. zu beschlagnahmen." Dabei kommt es gar nicht darauf an, dass das technische Hilfsmittel (welches für den Monopoleingriff verwendet wurde, hier: der "E-Kiosk", von welchem laut Beschreibung der Finanzpolizei geldwerte QQQ nach Geldeingabe ausgedruckt wurden und mit welchen dann auf den…
…der vorsätzlichen Abgaben- und Monopolhehlerei mit den näher aufgezählten 59.190 Stück Zigaretten, hinsichtlich derer von bislang unbekannten Personen das Finanzvergehen des Schmuggels in Tateinheit mit dem vorsätzlichen Monopoleingriff begangen worden war, unter Anrechnung der Haftdauer eine Geldstrafe von 8000 € und im Nichteinbringungsfall 25…
…aufrechtzuhalten sei, und ebenso wurde es aufgrund der Aktenlage als glaubwürdig angesehen, dass die Zigaretten für Italien und nicht zum Verkauf in Österreich bestimmt waren und somit (in Österreich) kein versuchter Monopoleingriff stattgefunden habe. Daher erfolgte im Erkenntnis keine Bestrafung wegen vorsätzlicher Abgabenhehlerei nach § 37…
…FinStrG (idF bis 31.12.2010 = alte Fassung a.F.) unbekannte Personen ausführten. Die Zigaretten kamen dann über den "Zwischenhändler" B an den Bw., sodass B einen Monopoleingriff im Sinne von § 44 Abs.1 lit.a FinStrG (a.F.), aber auch im Sinne von …
…Der Vollständigkeit halber ist festzuhalten, dass der Verfall und damit auch ein möglicher Wertersatz sowohl für das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung im § 33 Abs. 6 FinStrG als auch für das Finanzvergehen des vorsätzlichen Monopoleingriffes im § 44 Abs. 2 FinStrG angedroht ist. Der Senat hat zugunsten des…