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32 Treffer1594 msnur geltende Fassungen
UFSF RV/0011-F/10Lohnzahlungszeitraum bei durchgehender, freilich nur zum Teil im Inland erfolgender Beschäftigung von beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.02.2010

…Prüfer Folgendes fest: Im Prüfungszeitraum waren in Deutschland ansässige Dienstnehmer durchgehend bei der Bw beschäftigt und sowohl in Deutschland als auch in Österreich tätig. Die Lohnsteuerberechnung für die Arbeitstage in Österreich erfolgte unter Anwendung des Monatstarifs. Die Arbeitstage in Deutschland wurden von der Lohnsteuer freigestellt…

UFSL RV/0594-L/03Pflichtveranlagungstatbestand bei Ersatzleistungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2004

…der Zahlung. Werden diese in einem Monat neben laufenden Bezügen gezahlt, seien sie gemeinsam mit diesen nach dem Monatstarif (unter Berücksichtigung eines monatlichen Lohnzahlungszeitraumes) zu versteuern. In diesem Fall sei am Lohnzettel als Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses nicht die tatsächliche Beendigung des Dienstverhältnisses, sondern…

LStR 2002 Rz 109019.6.4 Überschreiten der Begünstigungsgrenzen
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

…ausgezahlt, sind diese Bezüge den laufenden Bezügen des Kalendermonats zuzurechnen und gemeinsam nach dem Monatstarif (unter Berücksichtigung eines monatlichen Lohnzahlungszeitraumes) zu versteuern. In diesem Fall ist am Lohnzettel als Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses der Tag der tatsächlichen Beendigung des Dienstverhältnisses (arbeitsrechtliches Ende) anzuführen. Beispiel…

LStR 2002 Rz 110819.9 Besteuerung von Ersatzleistungen (sowie freiwillige Abfertigungen oder Abfindungen für diese Ansprüche) für nicht verbrauchten Urlaub und für nicht konsumierte Postensuchtage (§ 67 Abs. 8 lit. d EStG 1988).
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Werden sie in einem Kalendermonat neben laufenden Bezügen gezahlt, sind sie gemeinsam mit diesen nach dem Monatstarif (unter Berücksichtigung eines monatlichen Lohnzahlungszeitraumes) zu versteuern. Auch in diesem Fall ist aber am Lohnzettel als Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses der Tag der tatsächlichen Beendigung des Dienstverhältnisses…

UFSG RV/0481-G/09Vergleich oder freiwillige Abfertigung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2009

…Monatstarif in Höhe von € 16.475,78 wurde daraufhin um den von der Berufungswerberin errechneten Betrag (6% von 43.000) in Höhe von € 2.580,00 vermindert. Nach den Ausführungen des Prüfers im Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung liege der wahre wirtschaftliche…

LStR 2002 Rz 108319.5 Bauarbeiterurlaubsentgelt, -ersatzleistung, -abfindung, Überbrückungsabgeltung und Jahreszwölftel (§ 67 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…gemäß § 13l BUAG ausbezahlt, ist der laufende Bezug der Überbrückungsabgeltung gemeinsam mit dem letzten laufenden Bezug des Überbrückungsgeldes nach dem Monatstarif (unter Berücksichtigung eines monatlichen Lohnzahlungszeitraumes) zu versteuern. Am Lohnzettel ist in diesem Fall der Zeitraum des Bezuges von Überbrückungsgeld anzugeben. Rz 1083a: Gemäß § 67…

LStR 2002 Rz 1100–110219.8 Besteuerung von Vergleichssummen, Kündigungsentschädigungen und Nachzahlungen
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

…die zum Tarif zu versteuern sind, ausgezahlt, sind sie den laufenden Bezügen des Kalendermonats zuzurechnen und gemeinsam nach dem Monatstarif (unter Berücksichtigung eines monatlichen Lohnzahlungszeitraumes) zu versteuern. Erfolgt die Zahlung zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses, ist trotz der Unterstellung des monatlichen Lohnzahlungszeitraumes am Lohnzettel…

BFG RV/7103198/2024Anwendung der steuerlichen Begünstigung des § 67 Abs. 1 EStG 1988 iZm grenzüberschreitend überlassenen Arbeitnehmern trotz monatlich, neben dem laufenden Bezug ausbezahlter Sonderzahlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.03.2025

… 3 Abs. 3 Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) aliquot für die jeweilige Lohnzahlungsperiode zu leisten seien. Eine Besteuerung nach dem Monatstarif gemäß § 67 Abs. 10 EStG 1988 würde zu einer Ungleichbehandlung ausländischer Arbeitnehmer führen und sei daher unionsrechtswidrig. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 14.08.2024…

BFG RV/7102224/2021Keine Anwendung der steuerlichen Begünstigung gemäß § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 bei freiwilliger monatlicher Auszahlung der Sonderzahlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.03.2025

… 7b Abs. 1 AVRAG aliquot für die jeweilige Lohnzahlungsperiode zu leisten seien. Eine Besteuerung nach dem Monatstarif gemäß § 67 Abs. 10 EStG 1988 würde zu einer Ungleichbehandlung ausländischer Arbeitnehmer führen und sei daher unionsrechtwidrig. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 07.06.2021 wies das Finanzamt die Beschwerde…

BFG RV/5100132/2020Dienstreise bei Baustellen- und Montagetätigkeit mit unterschiedlichen Tätigkeiten und Orten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.03.2022Teil 1/5

…wären diese Beiträge vorzuschreiben. Weiters wäre 6% Lohnsteuer einbehalten worden - es wäre jedoch der laufende Monatstarif zu verwenden - die Differenz (6/36%) wird nachverrechnet Es ergab sich aus dieser Feststellung eine Nachforderung an Lohnsteuer für den Zeitraum 1.1.2010 bis 31.12.2011 in…

BFG RV/5100853/2016Versteuerung einer Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.07.2018

…2.2014 wurden Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume gemäß § 67 Abs 8 lit b EStG zu 1/5 steuerfrei und zu 4/5 nach dem Monatstarif besteuert. Aufgrund der Änderung der zitierten Gesetzesstelle durch das AbgÄG 2014 sind Abgangsentschädigungen ab dem…

UFSL RV/0180-L/08Dauernder Standort eines Kraftfahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2010

…abzüglich 24 kW, ergibt einen Monatstarif von 84,60 €) wie folgt fest: | August bis Dezember 2005 | 423,00 € | Jänner bis Dezember 2006 | 1.015,00 € | Jänner bis Juni 2007 | 507,00 € 4. In der gegen…

UFSI RV/0355-I/08Zeitpunkt des Zuflusses von Nachzahlungen im Insolvenzverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.09.2008

…damit, gemäß § 67 Abs. 10 EStG sind Kündigungsentschädigungen und Ersatzleistungen Urlaubsentgelt in einem Insolvenzverfahren den laufenden Bezügen des Kalendermonates zuzurechnen und gemeinsam nach dem Monatstarif zu versteuern. Da die laufenden Bezüge das Kalenderjahr 2006 betreffen würden, seien diese Bezüge dem Kalenderjahr 2006 zuzurechnen. Die Abrechnung…

UFSG RV/0216-G/06Pflichtveranlagung bei Bezügen von der Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse neben laufenden Bezügen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2008

…gezahlt werden würden, die gem. § 67 Abs. 8 lit. d EStG 1988 teilweise mit dem laufenden Bezug nach dem Monatstarif zu versteuern seien. Der Berufungswerber hätte vom 19.09.2005 - 20.09.2005 neben seinem Dienstverhältnis bei der Fa. R I GmbH gem. § 67 Abs…

UFSW RV/1695-W/02Nachversteuerung sonstiger (beendigungskausaler) Bezüge (Urlaubsentschädigung, Abfertigung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.01.2008

…6 erster Satz EStG 1988 bereits mit der ausbezahlten Urlaubsentschädigung überschritten worden sei, sei die freiwillige Abfertigung (= 1 Monatsgehalt) gemeinsam mit dem Viertelüberhang der Urlaubsentschädigung nach einem gesonderten Monatstarif zu versteueren. Daraus resultiere eine Nachforderung an Lohnsteuer in Höhe von ATS 74.566,00…

UFSW RV/3650-W/02Nachversteuerung einer freiwilligen Abfertigung mangels Nachweis von Vordienstzeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2004

…dem Steuersatz des § 67 Abs. 1 EStG 1988 versteuert werden. Vom übersteigenden Abfertigungsbetrag, S 186.174,00, sei die Lohnsteuer nach dem Monatstarif zu berechnen (§ 67 Abs. 6 letzter Satz EStG 1988). Die Lohnsteuer nach dem Tarif betrage S 83.604,00, abzüglich der bereits…

2021-0.087.587Fragen und Antworten zum Kontrollsechstel gemäß § 67 Abs. 2 iVm § 77 Abs. 4a EStG 1988 gültig für Lohnzahlungszeiträume nach dem 31.12.2020
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2021-0.087.58709.02.2021

…6) 24. Kontrollsechstel bei fallweiser Beschäftigung und Urlaubsersatzleistung? Wird einem fallweise Beschäftigten eine Urlaubserstatzleistung gewährt, gilt für das Kontrollsechstel übersteigende Sonderzahlungen die "Tagestabelle" oder der Monatstarif? Sofern kein Wiedereintritt (neuerliche fallweise Beschäftigung) bei demselben Arbeitgeber oder einem mit diesem verbundenen Konzernunternehmen erfolgt, besteht nach § 77…

BFG RV/7103093/2020Kein Abzugsverbot gemäß § 20 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 für Abgangsentschädigungen und Vergleichszahlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.12.2020

…Auszahlung dieser Bezüge erfolgte in Zeiträumen nach dem 1. März 2014 und stand nicht iZm freiwilligen Abfertigungen oder dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung in Form eines Sozialplans. Die Bezüge wurden nach dem laufenden Monatstarif iSd Bestimmung des § 67 Abs. 10 EStG 1988 versteuert. Bei den Abgangsentschädigungen…

BFG RV/2100229/2009Übermittlung von unrichtigen Lohnzetteln?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.03.2016Teil 1/2

…die zum Tarif zu versteuern sind, ausgezahlt, sind sie den laufenden Bezügen des Kalendermonats zuzurechnen und gemeinsam nach dem Monatstarif (unter Berücksichtigung eines monatlichen Lohnzahlungszeitraumes) zu versteuern. Erfolgt die Zahlung zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses, ist trotz der Unterstellung des monatlichen Lohnzahlungszeitraumes am Lohnzettel…

BFG RV/7101451/2015Steuerliche Begünstigung betreffend Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume gemäß § 67 Abs. 8 lit b EStG 1988 idF BGBl I Nr 22/2012
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.02.2017

…für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzah­lungszeiträume gemäß § 67 Absatz 8 lit b EStG 1988 zu einem Fünftel steuerfrei und zu vier Fünfteln nach dem Monatstarif zu besteuern. Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume sind Zahlungen, die der Arbeitgeber freiwillig leistet…