…besteht, ist gemäß § 17 Abs. 2 BewG mit den am Verbrauchsort üblichen Mittelwerten (Durchschnittswert) anzusetzen. Dabei ist der Betrag maßgebend, den ein Erwerber zur Erlangung desselben oder eines gleichwertigen Wirtschaftsgutes am Verbrauchsort durchschnittlich aufwenden müsste. Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 2. März 1972, 929…
…Wirklichkeit zeichne und somit sachlich nicht mehr begründbar sei. Die Rechts- und Verfassungswidrigkeit sei ebenso erreicht, wenn der Telos des zugrundeliegenden Gesetzes (Mittelwert am Verbraucherort) nicht mehr erreicht werden könne, weil die VO von einer nicht mehr zutreffenden Prämisse ausgehe (durchschnittliche Bruttomarge von mindestens 20%…
…Wirklichkeit zeichne und somit sachlich nicht mehr begründbar sei. Die Rechts- und Verfassungswidrigkeit sei ebenso erreicht, wenn der Telos des zugrundeliegenden Gesetzes (Mittelwert am Verbraucherort) nicht mehr erreicht werden könne, weil die VO von einer nicht mehr zutreffenden Prämisse ausgehe (durchschnittliche Bruttomarge von mindestens 20%)…
…Sachwerten besteht, ist gem. § 17 Abs. 2 BewG mit den am Verbrauchsort üblichen Mittelwerten (Durchschnittswert) anzusetzen. Der Wert dieser Nutzungen ist nach einem objektiven Maßtab zu ermitteln. Er muss also jenem Betrag entsprechen, den ein beliebiger Verbraucher an dem betreffenden Ort aufwenden müsste, um sich…
…solange als sie noch einigermaßen funktionstüchtig sind, einen gewissen Wert haben. Dies ist aber ein Wert der besonderen Vorliebe und nicht ein objektiv messbarer Marktwert am Verbrauchsort, sind doch solche Firmen äußerst selten, die berufungsgegenständliche Liegenschaft aber potentiell für viele Gewerbetreibende aufgrund der Lage und…
…Bild der Wirklichkeit zeichnet und somit sachlich nicht mehr begründbar ist. Die Rechtswidrigkeit ist ebenso erreicht, wenn der Telos des zugrundeliegenden Gesetzes (Mittelwert am Verbraucherort) nicht mehr erreicht werden kann, weil die Verordnung von einer nicht mehr zutreffenden Prämisse ausgeht (durchschnittliche Bruttomarge von mindestens 20%…
…geldwerten Vorteiles hat mit dem Mittelwert des Verbrauchsortes zu erfolgen. Notieren Beteiligungen (Aktien, Partizipationsscheine) an einer Börse, entspricht der Mittelpreis am Verbrauchsort dem Börsenkurs am Tag der Übertragung der Beteiligung. Notieren Beteiligungen nicht an einer Börse, ist der Mittelpreis am Verbrauchsort analog zum gemeinen Wert…
…bestritten. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist als üblicher Mittelpreis im Sinn der zitierten Gesetzesbestimmung jener Betrag anzunehmen, den der Steuerpflichtige hätte aufwenden müssen, um sich die geldwerten Güter am Verbrauchsort im freien Verkehr zu verschaffen (z.B. VwGH 19.9.1995, 91/14/0240)…
… 19 Anm. 210 dEStG). Die Bewertung dieses geldwerten Vorteils hat mit dem Mittelwert des Verbrauchsortes zu erfolgen. Notieren Beteiligungen (Aktien, Partizipationsscheine) an einer Börse, entspricht der Mittelpreis am Verbrauchsort dem Börsenkurs am Tag der Übertragung der Beteiligung. Eine vom Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer verfügte Behaltefrist…
… 19 Anm. 210 dEStG). Die Bewertung dieses geldwerten Vorteiles hat mit dem Mittelwert des Verbrauchsortes zu erfolgen. Notieren Beteiligungen (Aktien, Partizipationsscheine) an einer Börse, entspricht der Mittelpreis am Verbrauchsort dem Börsenkurs am Tag der Übertragung der Beteiligung. Eine vom Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer verfügte Behaltefrist…
…Wert eines Wohnrechtes ist ein Wert anzusetzen, der auch unter Fremden im Fall einer Vermietung zu erzielen ist. Maßstab für die Bewertung des Wohnrechtes ist sohin der ortsübliche Mietzins am Verbrauchsort, den der Begünstigte als Miete aufwenden müsste, um in der gegenständlichen Wohnung wohnen zu…
…ist gem. § 17 Abs. 2 BewG mit den am Verbrauchsort üblichen Mittelwerten (Durchschnittswert) anzusetzen. Dabei ist der Betrag maßgebend, den ein Erwerber zur Erlangung desselben oder eines gleichwertigen Wirtschaftsgutes am Verbrauchsort durchschnittlich aufwenden müsste. Auch der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 2. März 1972, 929…
…den am Verbrauchsort üblichen Mittelpreisen. Es ist der Betrag maßgebend, den ein Erwerber zur Erlangung desselben oder eines gleichwertigen Wirtschaftsgutes am Verbrauchsort durchschnittlich aufwenden müsste. Wohnungsrecht und Fruchtgenuss stellen Nutzungen dar, die nicht in Geld bestehen und somit mit den üblichen Mittelpreisen des Verbraucherortes anzusetzen…
…vor: "In der Abhandlung wurde entsprechend der Verfügung das Wohnrecht am gesamten Haus (und Inventar) eingeräumt. Eine Einschränkung auf bestimmte Teile ist nicht gegeben. Der Bemessung ist daher gem. § 17 Abs 2 BewG der übliche Mittelwert des Verbrauchsortes und damit der Wert zugrunde zu legen…
…Bei genauerer wirtschaftlicher Würdigung kommt der erkennende Senat zum Ergebnis, dass am angefochtenen Bescheid auf Grund nachfolgender Berechnung im Wesentlichen festzuhalten ist: A. Kapitalisierungsmethode: | | | | | EURO | Schilling | WG | Anschaffungskosten (EURO) | ND | Zinssatz | fiktive Miete/Rate…
…der Verkaufsfälle am Abgabeort für die konkrete Ware zahlen würden, wobei für Kfz der günstigste Preis am Markt maßgeblich sei. Privatpersonen werde beim Kauf von Neufahrzeugen in Österreich im Durchschnitt ein Nachlass von etwa 19% auf den Listenpreis gewährt. Der Mittelwert des Verbrauchspreises solcher Fahrzeuge…
…des Verbraucherortes den Richtwert nach der Sachbezugsverordnung nicht um mehr als das Zweifache übersteige. Ebenso wäre gemäß der Stellungnahme des allgemein beeideten und zertifizierten Sachverständigen für Immobilienwesen Herrn Dr. RG (Beilage 5) ein Mietzins von € 5,00 bis € 7,00 pro m² am…
…wahren wirtschaftlichen Verhältnissen und somit dem "üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes" (eher) entsprechen würde, stehe der erhöhte Verwaltungsaufwand (im Rahmen der Lohnverrechnung) gegenüber, wenn monatlich ein neuer Zinssatz angewendet würde (Der Salzburger Steuerdialog 2009, ÖStZ Spezial, 38). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 29…
…objektiven Maßstab zu ermitteln ist. Der übliche Mittelpreis des Verbrauchsortes ist jener Wert, den der Steuerpflichtige aufwenden müsste, um das, was ihm als Sachbezug zukommt, käuflich zu erwerben. Bei Gebrauchtfahrzeugen ist der ortsübliche Mittelpreis mit dem Mittelwert der Verkaufs- und Einkaufsliste It. Eurotaxbewertung anzusetzen. Es…
…ErbStG. Bei der Entscheidung des vorliegenden Berufungsfalles war unbedenklich davon auszugehen, dass durch die vom Bw. am 6. Februar 2006 erfolgte Annahme des Vorausvermächtnisses der Tatbestand des § 2 Abs. 1 Z 2 ErbStG jedenfalls erfüllt und damit ein Erwerb von Todes verwirklicht worden war. Daran…