6.1.10 Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung Rz 406a: 15% der Bemessungsgrundlage, mindestens 438 Euro jährlich, höchstens 2.628 Euro jährlich. Der Mindestbetrag kann nicht zu negativen Einkünften führen. Die Werbungskostenpauschalierung gilt nur für Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung; für andere politische…
…ebenfalls als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit behandelt wurden. Im Zuge seiner am 9. September 2008 am Finanzamt eingelangten Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2007 machte er ua. den Werbungskostenpauschbetrag als Mitglied einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung gemäß § 1 Z 10 VO BGBl. II Nr…
…Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBl. II Nr. 382/2001, werden für Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung nach den jeweiligen Erfahrungen der Praxis anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß § 16 Abs. 3 EStG 1988 Werbungskosten auf die Dauer des aufrechten Dienstverhältnisses mit 15% der Bemessungsgrundlage, mindestens 438,00…
… 184 BAO die der Bw. entstandenen Werbungskosten als Gemeindevorstandsmitglied in Höhe des Werbungskostenpauschales für Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung geschätzt (15% von 3.932,76 € = 589,91 €). Mangels belegmäßigen Nachweises kommt die Anerkennung der im einzelnen geltend gemachten Aufwendungen im vorliegenden…
…2010 bis 31.12.2010 und ein Lohnzettel vom Amt der Stadt A für den Bezugszeitraum 1.5.2010 bis 31.12.2010 erfasst. In der über FinanzOnline eingereichten Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2010 hat der Beschwerdeführer das Werbungskostenpauschale für Mitglieder einer Stadt-…
…aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 141,60 Euro erklärt und das Werbungskostenpauschale für Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung geltend gemacht. Im Einkommensteuerbescheid 2010 vom 19. Mai 2011 wurde das Werbungskostenpauschale mit einem Betrag in Höhe von 2.628 Euro berücksichtigt. Nachdem betreffend das…
…werden. Gemäß § 1 Ziffer 10 der Durchschnittsverordnung für Werbungskosten (BGBl II 2001/382), in weiterer Folge kurz VO, wurde für die steuerpflichtige Gruppe der Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung nach den jeweiligen Erfahrungen der Praxis anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß § 16 Abs. 3 EStG 1988…
…hinaus mit, dass betreffend die Aufteilung der Aufwendungen als Stadträtin und als Landtagsabgeordnete in Anbetracht des beantragten Pauschales für Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung (Politikerpauschale) die Aufwendungen der Gemeindevertretung in diesem Bereich überhaupt nicht erfasst worden seien. Des Weiteren ersuchte die Bw. um Berücksichtigung…
…2008 der Einkommenssteuerbescheid für das Jahr 2007 wie folgt geändert: 1. Der beantragte Pauschalabsetzbetrag für die Tätigkeit als Gemeinderätin während des gesamten Jahres 2007, Berufsgruppenpauschale für Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung iHv 438,-- € sowie 2. der Kirchenbeitragssteuerabsetzbetrag iHv 100,-- € wurden entsprechend berücksichtigt…
…allgemeine Steuerabsetzbetrag nicht berücksichtigt wurde. Das Finanzamt erließ daraufhin eine Berufungsvorentscheidung und berücksichtigte Werbungskosten in dem in der Verordnung des BMF über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBl II Nr. 382/2001, für Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung vorgesehenen…
…ab 1.1.2001 geltenden Fassung sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit u.a. auch die Bezüge, Auslagenersätze und Ruhe-(Versorgungs-)Bezüge, die Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung aufgrund gesetzlicher Regelungen erhalten. Nach § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ist der Steuerpflichtige zu veranlagen…
…Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung 15% der Bemessungsgrundlage, mindestens 438 Euro jährlich, höchstens 2 628 Euro jährlich. Der Mindestbetrag kann nicht zu negativen Einkünften führen. 11. Expatriates 20% der Bemessungsgrundlage, höchstens 10 000 Euro jährlich. Expatriates sind Arbeitnehmer, a) die im Auftrag eines ausländischen…
…werden nach den jeweiligen Erfahrungen der Praxis anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß § 16 Abs. 3 EStG 1988 folgende Werbungskosten auf die Dauer des aufrechten Dienstverhältnisses festgelegt: 1.... ... 10. Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung 15 % der Bemessungsgrundlage, mindestens 438 € jährlich, höchstens 2.628 € jährlich…
…bzw. amtsführende Gemeinderäte auf Grund einer gesetzlichen Regelung erhalten, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Da die Bw. keine amtsführende Gemeinderätin war, fallen die an sie ausbezahlten Aufwandsentschädigungen nicht unter diese Bestimmung. Anzumerken ist, dass nunmehr die Bezüge sämtlicher Mitglieder einer Gemeindevertretung unter die Einkünfte aus nichtselbständiger…
…Journalisten, Musiker, Forstarbeiter, Förster im Revierdienst, Berufsjäger im Revierdienst, Heimarbeiter, Vertreter und Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung. Die für den Bestand und Umfang der Abgabepflicht für die Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen bedeutsamen Umstände sind gemäß § 119 Abs. 1 BAO (Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961) vom…
…Vizebürgermeister (Bürgermeister-Stellvertreter), Stadträte und Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung sowie deren Hinterbliebene auf Grund gesetzlicher Regelung erhalten, sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Aus dieser Bestimmung geht hervor, dass Auslagenersätze von Mitgliedern einer Gemeindevertretung zu den Einkünften aus nicht selbständiger Tätigkeit zählen. Die Bf…
…2004) geltend zu machen bzw. zu beantragen. Bezüglich der Jahre 2005 bis 2007 wies er dabei darauf hin, dass er seit Mai 2005 eine Entschädigung aus seiner Funktion als Vizebürgermeister erhalte. Er ersuche, die im Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit stehenden, nach der Verordnung des…
…unterstützen haben, aber mit Mitgliedern einer Stadt- oder Gemeindevertretung wenig zu tun haben. So wird in den Gesetzesmaterialien zum Budgetbegleitgesetz 2001 zu Art 7 Z 9 ausgeführt: "§ 25 Abs. 1 Z 4 lit. b wurde um jene Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung (Gemeinderäte, Ortsvorsteher…
…die Mitglieder einer Stadt -, Gemeinde- oder Ortsvertretung augrund gesetzlicher Regelung erhalten ,Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar . Gemäß § 16 Abs. 3 EStG 1988 steht das allgemeine Werbungskostenpauschale zu. Absetzbeträge: Gemäß § 33 Abs. 5 EStG 1988 stehen "bei Einkünften aus einem Dienstverhältnis "folgende Absetzbeträge zu: Z 1…
…ist der von der belangten Behörde amtswegig berücksichtigte Werbungskostenpauschbetrag gemäß § 1 Z. 10 der Verordnung BGBl II Nr. 382/2001 für Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung i.H.v. € 701,46 nunmehr auszuscheiden, da konkrete Werbungskosten und Pauschbeträge nicht nebeneinander geltend gemacht werden…