IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache Bf, gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 21.03.2014 (St.Nr.: xxx), betreffend Einkommensteuer 2012 und 2013 zu Recht erkannt: Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und…
…beruflichen Betätigungen verwendet wird; jedoch führt der nur zur Gestaltung der Freizeit dienende Aufwand keinesfalls zu einer steuerlichen Berücksichtigung. Der Verwaltungsgerichtshof hat dementsprechend die Kosten von Reisen, bei denen ein typisches Mischprogramm absolviert wird, in den Bereich der privaten Lebensführung verwiesen (vgl. VwGH 24.4…
…Gastland" organisierter, weil sonst undurchführbarer ,,Besuch" in SOWETO stattgefunden haben, was aber die Frage eines ,,Mischprogrammes" schon deshalb nicht relevieren kann, weil auch dort dem offiziellen Anstrich der Reise entsprechend deren Teilnehmer als "Gäste der Republik Österreich" in Erscheinung zu treten hatten. Die Tatsache, dass…
…aus, aus den beigelegten Programmen sei eindeutig zu entnehmen, dass es sich bei den Reisen nach Kampanien, in die Steiermark und nach Griechenland/Italien nicht um ein Mischprogramm gehandelt habe. Die Aufstellung der einzelnen Reisetage belege eindeutig, dass das Programm überwiegend mit seinem beruflichen Interesse…
…wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufgehoben. Dies mit der Begründung, dass Reisen die durch ein privates Erholungs- und Bildungsinteresse mit betrieblichen bzw. beruflichen Interessen untrennbar vermengendes Mischprogramm geprägt sind, auch nach dem Erkenntnis des VwGH vom 27.1.2011, 2010/15/0197, der Abzug als Betriebsausgaben bzw…
…Veranlassung andererseits wird der betriebliche/berufliche Anteil als abzugsfähig angesehen. Anwendungsfälle der streitgegenständlichen Art (Reisen, Messebesuche) fallen jedenfalls in diesen „Mischbereich“ (Studienreisen etc. mit Mischprogramm vgl. VwGH 31.5.2000, 97/13/0228). Seitens des Verwaltungsgerichtshofes erfolgte eine Änderung der Rechtsprechung nur im Fall einer…
…2002/15/0034). Es sei also eine ausschließliche Zuordnung zum Schulbetrieb Voraussetzung für die Anerkennung der streitgegenständlichen Reisekosten. Bei Studienreisen mit Mischprogramm sei jedenfalls keine derartige ausschließliche Zuordnung möglich und gegeben. Eine mögliche berufliche Mitverwertung würde einen Aufwand noch nicht zum beruflich veranlassten Aufwand machen…
…Taggeldern, und zwar ATS 1.800,00 für drei Tage Singapur und ATS 8.463,00 für 13 Tage Australien. Zur Studienreise traf die Amtspartei die Feststellung, dass es sich dabei um ein Mischprogramm gehandelt habe. Zu den Honoraren wurde im angefochtenen Bescheid ausgeführt, dass…
…einem Restaurant anschließend Hotel Tag7 West-Inselbesichtigungstour Tag8 Abfahrt vom Hotel 10h Instituto do Vinho da Madeira (Weininstitut von Madeira) anschließend Transfer zum Flughafen 13h20 - 18h55 Rückflug nach Wien Es handelte sich um eine Studienreise mit Mischprogramm, die teils privaten und teils beruflichen Zwecken diente…
…Deutsch, Geschichte und Politische Bildung zu gestalteten versuchen. Der in der Begründung des Finanzamts bezeichnete Terminus "Mischprogramm" der Studienreise würde diesbezüglich fragwürdig erscheinen: Es würde in der Vermittlung einer europäischen Region nicht nur um Literatur und Kunst dieser Region gehen, sondern auch um politische, wirtschaftliche…
…Macao und in die Volksrepublik China als erhöhte Werbungskosten. Zweck der Reise seien der Informationsaustausch und das Kennenlernen sozialer Institutionen in Hongkong gewesen. Das Finanzamt würdigt das vorgelegte Programm als Mischprogramm, weil das Programm auch für Berufsfremde attraktiv sei, und anerkennt die Ausgaben nicht. Aus…
…Zl. 91/14/0171). Im Zusammenhang mit Aufwendungen für Auslandsreisen, bei denen ein typisches Mischprogramm absolviert wird, hat der Verwaltungsgerichtshof dementsprechend diese Kosten in den Bereich der privaten Lebensführung verwiesen (VwGH vom 24.4.1997, Zl. 93/15/0069). Laut Erkenntnis vom 10.12.1991…
…dort vermittelten Inhalte aber auch in großem Ausmaß für den privaten Lebensbereich vor allem in Hinblick auf Selbsterfahrung und Persönlichkeitsbildung von Bedeutung sind. Der Coaching-Lehrgang beinhaltet somit ein typisches Mischprogramm, das einen Abzug der damit verbundenen Aufwendungen aus den oben dargelegten Gründen nicht zulässt…
…Der Bw teilte dazu mit, dass es nicht den Tatsachen entspräche, wenn man im Zusammenhang mit den Forschungsreisen ein Mischprogramm unterstellen würde. Er wäre bei solchen Reisen nicht an Erholung interessiert, sondern würde seine Zeit einzig und allein dem Bereich Forschung widmen. Seitens des Unabhängigen…
…der nur zur Gestaltung der Freizeit dienende Aufwand keinesfalls zu einer steuerlichen Berücksichtigung. Der Verwaltungsgerichtshof hat dementsprechend die Kosten von Reisen, bei denen ein typisches Mischprogramm absolviert wird, in den Bereich der privaten Lebensführung verwiesen (vgl das bereits zitierte Erkenntnis VwGH vom 24.04.1997…
…werden (VwGH 31.3.03, 2000/14/0102 ). Maßgebend für die steuerliche Beurteilung ist die Gestaltung des Aufenthaltes ohne Berücksichtigung der Reisebewegungen (VwGH 10.5.94, 93/14/0104 ). Liegt ein sog „Mischprogramm“ vor, das also neben beruflich veranlassten Programmpunkten auch den Besuch der üblichen…
…01 2011, 2010/15/0197 die Auffassung, dass Kosten für solche Reisen, die durch ein private Erholungs- und Bildungsinteressen mit betrieblichen bzw. beruflichen Interessen untrennbar vermengendes Mischprogramm (=untrennbares Gemengelage) geprägt sind, weiterhin nicht als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abzuziehen sind. Für den Fall von Reisen, die…
…Reiseprogramm enthält sowohl beruflich bedingte wie auch allgemein interessierende Programmpunkte. Es ist somit von einem Mischprogramm auszugehen. Planung und Organisation der Reise erfolgten in einer Form, die die teilweise berufliche Veranlassung der Reise erkennen lässt, aus dem offiziellen Programmteil mit Kontakten zu portugiesischen Gerichten und…
…des Sommersports bietet. Laut vorgelegtem Programm bestand der Kurs nur aus 8 Theorie- und 5 Praxisstunden und bot ausgiebig Gelegenheit zu Tauchkursen. Da somit ein Mischprogramm vorliegt, waren die geltend gemachten Flug- und Hotelkosten nicht als Werbungskosten anzuerkennen." Dagegen erhob der Bw. nach verlängerter Rechtsmittelfrist…
Für die von ihm angestrebte Anerkennung der mit der Teilnahme an diesem Seminar verbundenen übrigen Aufwendungen als Werbungskosten ist daraus aber nichts gewonnen, weil Aufwendungen für die Lebensführung nach § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a EStG 1988 auch dann nicht abgezogen werden dürfen, wenn…