Mietverhältnisse, Pachtverhältnisse a) Allgemeines Rz 856: Eine verdeckte Ausschüttung liegt vor, wenn die Körperschaft dem Anteilsinhaber unangemessen billig vermietet oder von ihm unangemessen teuer anmietet (VwGH 27.6.1989, 88/14/0131, 88/14/0132; VwGH 31.3.2000, 95/15/0056, 95/15/0065…
21.8 Teilweise private oder betriebliche Nutzung von Gebäuden, Mietverhältnisse unter Angehörigen Rz 6517: Im Fall der privaten Nutzung einer Liegenschaft durch einen Alleineigentümer können nur jene Werbungskosten Berücksichtigung finden, die nicht die privat genutzten Teile des Hauses betreffen. Dementsprechend ist auch keine (fiktive) Miete…
…der zur Aufbewahrung von X-Stoffen geeignet ist. Die Aufbewahrung von x Zubehör wird dem Mieter gestattet (§ 2). Das Mietverhältnis beginnt am 1.1.2016 und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten jeweils zum…
…Rückstand € 37,72 | "2016" | Von der Mutter anlässlich der mit ihr am 12.07.2018 aufgenommenen Niederschrift angegebenes Ende des Mietverhältnisses (" … Mietende: 2016 (genaues Datum ist mir nicht mehr in Erinnerung)" Zum Mietvertrag mit der Lebensgefährtin: | Von 2014 bis 09…
…und seiner Mutter liegen dem BFG Unterlagen oder nähere Angaben vor. Unter Zugrundelegung eines fremdüblichen Mietverhältnisses wird sich wohl jeder Mieter im Falle der (vorübergehenden) Überlassung der Wohnung nicht nur die Zustimmung des Vermieters einholen und sich auch gegenüber dem unentgeltlich Nutzenden entsprechend (schriftlich) absichern…
…39). Bezüglich der Liebhabereiprüfung gelangte das Finanzamt zu einem Gesamtwerbungskostenüberschuss. Zumal auf die Qualifikation einer Tätigkeit als Liebhaberei erst einzugehen ist, wenn ein fremdübliches Mietverhältnis bzw. eine wirtschaftliche Tätigkeit bejaht werden kann, bleiben die diesbezüglichen Parteivorbringen vorerst unberücksichtigt. Das Finanzamt folgte den Feststellungen des Prüfers…
An die Stelle eines mit Bescheidbeschwerde angefochtenen Bescheides tretende Bescheide sind vor allem Umsatzsteuerveranlagungsbescheide (§ 21 Abs. 4 UStG 1994), die an die Stelle von Umsatzsteuerfestsetzungsbescheiden (§ 21 Abs. 3 UStG 1994) treten (vgl. Ritz, BAO, 6. Aufl. 2017, Rz. 2 zu § 253 BAO, und die dort…
…dieses Objektes ist der Vater der Bf. Das Mietverhältnis zwischen der Bf und ihrem Vater wurde - laut Einkommensteuererklärung der Bf - 2007 begründet. Die streitgegenständlichen Vorsteuern waren bereits Gegenstand eines Beschwerdeverfahrens der Errichter-Gemeinschaft vor dem UFS (nunmehr: BFG), das nach mehreren Erörterungen des Sachverhaltes mit…
…an, dass das Mietverhältnis zwischen der Bf und ihrem Vater zwischen Familienfremden nicht unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wäre. Diese in freier Beweiswürdigung und unter Beachtung der oben diesbezüglich dargestellten Grundsätze getroffene Annahme gründet sich auf folgende Umstände: Im konkreten Fall ist es unbestritten…
…Es wurde außerdem nicht festgehalten, zu welchem Preis die Räumlichkeiten angemietet werden würden bzw. welche Konsequenzen eintreten würden, wenn es zu keinem Mietverhältnis käme, welche Konsequenzen ein Zahlungsverzug nach sich zieht, ob die Räume möbliert oder unmöbliert vermietet werden, ob eine Kaution zu hinterlegen ist…
…Bei Top 12 handelt es sich nicht um ein besonders repräsentatives Gebäude, das speziell auf die Wohnbedürfnisse des Gesellschafters abgestimmt ist. • Das Mietverhältnis ist fremdüblich (siehe Mietvertrag und Prognoserechnung GmbH - beide Dokumente wurden bereits Frau Amtsdirektor TT. übergeben). Die Liegenschaft ist somit als Betriebsvermögen der…
…€ für Einrichtung). Hinsichtlich dieser Investitionen wurden im Mietvertrag jedoch keinerlei Ablöse-Vereinbarungen für den Fall der Kündigung oder vorzeitigen Auflösung des Mietverhältnisses getroffen. Diese beiden Grundstücke werden nach wie vor zum weitaus überwiegenden Teil für Wohnzwecke der Familie b verwendet und dem Bw im…
In Erwiderung dazu wurde vom Finanzamt vorgebracht (vgl. dazu die E-Mails vom 11. Oktober 2011 bzw. vom 6. Dezember 2011), dass es trotz dieses Gutachtens und dieses Verwaltungsgerichtshoferkenntnis bzw. dieser Literaturstelle nach wie vor der Überzeugung sei, dass nicht nur die von Univ. Prof…
…249.000,00 € für Einrichtung). Hinsichtlich dieser Investitionen wurden im Mietvertrag keinerlei Ablöse-Vereinbarungen für den Fall der Kündigung oder vorzeitigen Auflösung des Mietverhältnisses getroffen. Der den Wohnzwecken dienende und weitaus überwiegende Anteil an diesen Grundstücken wurde dem grundbücherlichen Alleineigentümer und 100%-Gesellschafter B…
…besteht im gegenständlichen Berufungsfall im Wesentlichen darüber, ob bzw. in welchem Umfang das gegenständliche Mietverhältnis der Bw mit ihrem geschäftsführenden (Allein-)Gesellschafter B und ob bzw. in welchem Umfang die Zurverfügungstellung der Geschäftsführerwohnung an B steuerlich anzuerkennen ist und damit im Zusammenhang stehend, ob bzw…
…56 zu § 20 EStG 1988, die Ansicht, dass dem Mietverhältnis die Fremdüblichkeit fehlen würde. Bei der Umsatzsteuer stehe auf Grund der fehlenden Unternehmereigenschaft des Leistenden die Vorsteuer nicht zu. Im Vorlageantrag brachte die Bw. vor, dass Betriebskosten eindeutig und jeden Zweifel ausschließend verrechnet und bezahlt…
…Jahre 1992 - 1994 war das Finanzamt Graz - Stadt (FA) zum Schluss gekommen, die Mietverhältnisse (MV) mit den beiden Söhnen hielten einem Fremdvergleich nicht stand und hatte unter Hinweis auf § 20 EStG 1988 die aus den entsprechenden Wohneinheiten resultierenden Ergebnisse aus den erklärten Mieteinkünften des Bw…
…von 20 Jahren erwarten. Auf Grundlage der Marktmieten wäre bereits im Jahr 2019 (dem Jahr der tatsächlichen Veräußerung) ein steuerlicher Gesamtüberschuss zu erwarten gewesen. Die Veräußerung wurde aufgrund der Kündigung des Mietverhältnisses und der zwischenzeitlich hohen Preissteigerungen am Immobilienmarkt in Vorarlberg veranlasst. Ursprünglich war die…
…(vgl. das diesbezügliche Vorbringen der steuerlichen Vertretung der Bf. im Beschwerdeschriftsatz) - handelt es sich um keine Unwägbarkeit; auch hinsichtlich der Kündigung des Mietverhältnisses durch die Mutter der Bf. kann von einer Unwägbarkeit keine Rede sein; eine solche entspricht vielmehr dem üblichen Wirtschaftsverlauf bzw. einem typischen…
…Die Wohnraumüberlassung stelle keine erwerbswirtschaftliche Tätigkeit dar, sondern seien private Erwägungen im Vordergrund gestanden. Durch die Nichtanerkennung eines Mietverhältnisses zwischen dem Bf. und seiner Tochter fielen diese Zahlungen aus dem Verrechnungskreis der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, womit auch der Verlust des anteiligen Vorsteuerabzuges verbunden…