Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg in Wien betreffend Mietzinsbeihilfe entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
…Mitteilung der Steuervertretung, die angestrebte Mieterhöhung könne doch nicht durchgeführt werden und werde die Wohnung wie zum bisherigen Mietpreis weitervermietet, kommt als „Ereignis“ im Sinne des § 295a BAO schon deshalb nicht Betracht, weil auch mit dieser Mieterhöhung innerhalb eines Zeitraumes von ca. 20 Jahren kein…
…zweiter Instanz. In Ergänzung zum ursprünglichen Berufungsbegehren wurden insbesondere Argumente gegen die in der Berufungsvorentscheidung vertretene Rechtsauffassung des Vorliegens einer Änderung der Bewirtschaftung vorgebracht. Danach habe die im September 2000 erfolgte Mieterhöhung deshalb keinen neuen Beobachtungszeitraum ausgelöst, weil von Anfang an geplant gewesen sei, Mieteinnahmen…
…4, bereits eine Indexanpassungsklausel festgehalten. Die Zusatzvereinbarung widerspreche der Indexklausel insofern, als ein bestimmtes Datum für die Mieterhöhung festgelegt wurde, ohne auf den Index einzugehen. Außerdem sei die in der Zusatzvereinbarung erhöhte Miete bei der Anmeldung über die Selbstbemessung der Gebühren nicht berücksichtigt. Laut Auskunft…
…Baumaßnahmen eigene Investitionen und Eigenleistungen im Ausmaß von 48.000,00 € getätigt. Vereinbart wurde zumindest für eine Laufzeit von 10 Jahren auf eine Mieterhöhung zu verzichten - sofern der VPI Index sich nicht um mehr als 5 % erhöht - und eine reduzierte Miete von 329,00…
…Zusatz würden weder neue Flächen hinzugemietet, noch finde eine Flächenverschiebung oder ähnliches statt, auch eine Mieterhöhung werde nicht vereinbart, vielmals werde eine befristete Mietzinsreduktion gewährt. Gebührenbescheid Mit Bescheid vom 23.05.2022 setzte das Finanzamt für diese Zusatzvereinbarung eine Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 5 GebG…
…Umbau zu finanzieren. Eine, nicht schriftlich vereinbarte, Rückzahlung sei nach Wiederaufnahme der Handelstätigkeit geplant. Eine Mieterhöhung sei nach den Umbaumaßnahmen ebenfalls vorgesehen. Die Gesellschaft habe Vorsteuern für die Umbau- und Sanierungskosten idHv insgesamt € 62.681,03 geltend gemacht. Nach § 12 Abs. 2 Z 2…
…Umbau zu finanzieren. Eine, nicht schriftlich vereinbarte, Rückzahlung sei nach Wiederaufnahme der Handelstätigkeit geplant. Eine Mieterhöhung sei nach den Umbaumaßnahmen ebenfalls vorgesehen. Die Gesellschaft habe Vorsteuern für die Umbau- und Sanierungskosten idHv insgesamt € 62.681,03 geltend gemacht. Nach § 12 Abs. 2 Z 2…
…2.5.13, 17 c 3/13 zitiert bei Haufe: „Laminat bei Mieterhöhung nicht vergleichbar mit Parkett” (Anlage 2) 2) Im Urteil des LG Wiesbaden v. 25.2.1991 1 S 395/90 „Ein Parkettfußboden ist alle‘15‘ bis 20 Jahre abzuschleifen und neu zu…
…da es sich um keinen neuen Mietvertrag sondern nur um eine Mieterhöhung handelte und die Gebühr des Differenzbetrages ordnungsmäßig überwiesen wurde. Die Berufung wurde am 24.4.2013 dem unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt und blieb unerledigt. Mit 1.1.2014 ging das Rechtsmittel an…
…bereit sei, diese Mieterhöhung von der ursprünglich geplanten Miete in Höhe von Euro 1792,93 hinzunehmen. Diesbezüglich wird seitens der Richterin darauf hingewiesen, dass in den abgeschlossenen Verträgen die Möglichkeit der Mieterhöhung und Kautionserhöhung vorgesehen war für den nunmehr eingetretenen Fall der Baukostenüberschreitung. Auch ein…
…über einen längeren Zeitraum erstreckt haben, zur Gänze adaptiert und auch erneuert und umgebaut, sowie den lüftungstechnischen gesetzlichen Bestimmungen angepasst worden. Aufgrund der Sanierung sei eine 10%-ige Mieterhöhung vereinbart worden, die im 3. Nachtrag zum Mietvertrag festgehalten worden sei. Es sei somit ausdrücklich festzuhalten…
…ändert nichts an der Tatsache, dass von Beginn an eine ortsübliche Miete vereinbart war. Daher sind die Erhöhungen der bezahlten Miete keine "Mieterhöhungen" der ursprünglichen Miete, sondern nur eine Anpassung an verminderte Gegenleistungen der Mieterin. Wir beantragen daher, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß…
…die im Juli 2007 mit der Mieterin stattfanden, führten jedoch zu einer geringeren Mieterhöhung als angestrebt. Dies ergebe über den Betrachtungszeitraum ein um 3.000,00 € niedrigeres Ergebnis als ursprünglich prognostiziert. Die ab 2003 eingetretenen Verluste seien auf eine in diesem Jahr vorgenommene Generalsanierung…
…überhaupt ein positives Gesamtergebnis erzielt werden könne. So seien die Einnahmen in der Prognoserechnung zu hoch angesetzt. Es sei von einer jährlichen Mieterhöhung von 1,5 % ausgegangen worden, obwohl im vorgelegten Mietvertrag überhaupt keine Indexbindung vereinbart worden sei. Auch sei das Mietausfallswagnis nicht berücksichtigt worden…
…stattgefunden haben, können durch die einnahmenseitige jährliche Mieterhöhung im Verhältnis zu der fixen ausgabenseitigen Miete leicht bezahlt werden und sind wie erwähnt im langen Schnitt mit jährlich € 1.100,- plus Valorisierung in der Prognoserechnung aufgenommen. Zu der Frage betreffend das Einfamilienhaus in P. ist…
…2001", "2001/2002" und "2002/2003" wurde unter der Position "sonstige Rückstellungen" eine Rückstellung für eine "Mieterhöhung F." in Höhe von S 810.000 für den Zeitraum "2000/2001" sowie € 58.865 in jedem einzelnen der darauf folgenden Streit(wirtschafts)jahre offen gelegt. In…
…des Unabhängigen Finanzsenates hatten die Vermieter keine Veranlassung, mehrfach fälschlicherweise gegenüber der Abgabenbehörde zu behaupten "die finanzielle Situation der Eltern bzw. Schwiegereltern lasse eine Mieterhöhung bzw. eine jährliche Indexanpassung der Miete nicht zu". Es ist also von der Richtigkeit dieser Behauptung und damit davon auszugehen,…
…die private Motivation der Gestaltung der Vermietung überwiegt. Die Ergebnisse der vorgelegten Prognoserechnung aus 1991 konnten nicht eingehalten werden, die angekündigte Mieterhöhung blieb aus, und somit konnte in einem absehbaren Zeitraum von 20 Jahren kein Totalüberschuss erzielt werden. Die Vermietungstätigkeit ist ertragsteuerlich und umsatzsteuerlich als…
…weder von der Auslastung, noch von den tatsächlich vermieteten Wohnungen. Zudem seien auch keine Mieterhöhungen berücksichtigt. Angesichts des übertrieben hohen Vorabgewinnes (welche laut vorgelegter Belege nur in der Höhe von 15.350,00 EUR nachgewiesen worden sei) für eine Arbeitsgesellschafterin, die nach außen nicht in…