…Durch die durch § 102 Abs. 3 EStG bedingte Hinzurechnung von € 8.000,00 wurden die Mieteinkünfte für 2007 mit € 11.576,00 ermittelt, weshalb die Besteuerungsgrenze von € 10.000,00 im Jahr 2007 diesfalls mit den dementsprechenden o.a. steuerlichen Wirkungen überschritten…
…italienisches Gebäude, dann ist die von den Mieteinkünften dieses Jahres in Italien erhobene Steuer (eine Steuer, die vom Bruttobetrag der Mieten erhoben wird) auf jene österreichische Körperschaftsteuer anrechenbar, die bei der Veranlagung dieses Jahres auf die italienischen Mieteinkünfte und den italienischen Veräußerungsgewinn entfällt. Der Umstand…
…Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Strittig ist die Zurechnung von Mieteinkünften an den Berufungswerber (Bw.) sowie die Schätzung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Der Bw. verkaufte in den Jahren 1997 und 1998 a) sein Einfamilienhaus in S und …
…Steuerberechnung für das Jahr 2004. Infolge Verkaufs ihres Hälfteanteiles und des vorangegangenen Schadens vom 4. Dezember 2003 sowie der behördlichen Schließung des Betriebes der Mieterin lukriere die Beschuldigte bereits seit dem Jahr 2003 keine Mieteinkünfte mehr. Dazu wurde auf entsprechende Beilagen (Steuererklärung 2004, Grundbuchsauszug usw.)…
…legte sie einen "Fruchtgenussvertrag (Zuwendungsfruchtgenuss)" vom 31.03.2014 vor. Danach hatte sie ihrem Sohn für einen Zeitraum von fünf Jahren zwecks Unterstützung zur wirtschaftlichen Absicherung den Nettofruchtgenuss an den Mieteinkünften zugewendet. Die Mieteinnahmen von monatlich 528,00 € brutto sollten dem Fruchtnießer zufließen und…
…B. lt. Niederschrift 108.435,56 S = 9,61 % = in Abschlag zu bringender Kostenanteil) ergibt, von den bisher ermittelten Umsatzsteuerbeträgen für die nicht erklärten (Miet-)Einkünfte abzieht. Was die subjektive Tatseite bzw. einen entsprechenden Tatverdacht gegen den Bf. zu den angeführten Teilfakten (Pkt…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, JG, in der Finanzstrafsache gegen Herrn GK, vertreten durch Fa. C-KG, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 und § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…
…2003. In diesem wurde zum einen der „ungeklärte Vermögenszuwachs auf dem Schweizer Konto“ iHv. € 140.000,-- im Schätzungswege als Einkünfte aus Gewerbebetrieb erfasst. Zum anderen wurden die Mieteinkünfte progressionserhöhend berücksichtigt und die Kapitaleinkünfte (Zinsen) der besonderen Besteuerung gemäß § 37 Abs. 8 EStG unterzogen. Die…
…28.5.1997, 94/13/0200). Aus der Niederschrift bzw. dem Prüfungsbericht geht der vom Finanzamt unterstellte Sachverhalt, nämlich dass die R-OG entgegen ihren nunmehrigen Behauptungen im Abgabenverfahren sehr wohl Mieteinkünfte erzielt habe, jedenfalls hinreichend klar hervor. Das Finanzamt führt jene Unterlagen (bzw. Umstände)…
…In Anbetracht des Umstandes, dass seitens der R-OG zur Höhe der Mieteinkünfte weder Unterlagen vorgelegt noch konkretes Vorbringen erstattet wurden, hat die Prüferin die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung mit einem Mittelwert (zwischen den Einnahmen laut Vermögensverzeichnis und den maximal möglichen Einnahmen) von 65…
…diesem Zusammenhang, ob dem Bf. (als Fruchtgenussgeber- bzw. besteller) oder seiner Ehegattin (als Fruchtgenussberechtigte bzw. Fruchtnießerin) die Mieteinkünfte bzw. -umsätze des Jahres 2013 aus den mit einem entgeltlichen Fruchtgenuss behafteten Bestandsobjekten (Lager, Hälfteanteil-Eigentumswohnung) einkommen- und umsatzsteuerrechtlich zuzurechnen waren. Dabei ist auch zu prüfen, ob…
Im gegenständlichen Beschwerdefall lag keine Rechtsfrage vor, der grundsätzliche Bedeutung zukam. Die im Beschwerdefall zu lösenden Rechtsfragen beschränkten sich einerseits auf Rechtsfragen, welche bereits in der bisherigen VwGH-Rechtsprechung beantwortet wurden und solche, welche im Gesetz eindeutig gelöst sind. Im Übrigen hing der Beschwerdefall von…
…erscheinen dem BFG absolut unglaubwürdig. Vielmehr geht das Gericht davon aus, dass die Bf. wissentlich durch die Verschweigung der Mieteinkünfte eine nicht den Steuergesetzen entsprechende Vorgangsweise verbunden mit einer Abgabenverkürzung bewirkt hat. Dieser Verdacht wird auch dadurch erhärtet, dass der Bf. laut Selbstanzeige ja sogar…
…mit der Ehegattin des Bw.. Weiters hätte es für die Abtretung der Einkunftsquelle in Form eines Fruchtgenussrechtes eines Notariatsaktes bedurft. Auch hätten die anteiligen Mieteinkünfte auf ein Konto der Ehegattin fließen müssen. Das Finanzamt führte weiters seinen rechtlichen Standpunkt aus, dass von Gesetzes wegen eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Albert Salzmann in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Trummer & Partner Wirtschaftstreuhand GmbH, Irdning Ahornerstraße 197, 8952 Irdning-Donnersbachtal, über die Beschwerde vom 6.5.2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg…
…in die inländische Besteuerungsgrundlage einbezogen werden. Allerdings werden bei der Höchstbetragsberechnung für die Anrechnung der italienischen Steuern nicht die in Italien besteuerten Mieteinnahmen, sondern die nach österreichischem Recht ermittelten Netto-Mieteinkünfte anzusetzen sein. 05. November 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
Kauft ein in Österreich ansässiger Investor im Rahmen seines Privatvermögens von einer griechischen Gesellschaft ein griechisches Sportflugzeug, um es sodann an eine andere griechische Gesellschaft zu vermieten, dann fallen die aus dieser Geschäftsgestaltung resultierenden Einkünfte nicht in die 3. Einkunftsart (Einkünfte aus Gewerbebetrieb), sondern in…
Wird von einem in Österreich ansässigen Investor in den USA eine Kapitalgesellschaft gegründet, die in der Folge dort ein Gebäude erwirbt und wird dieser US-Kapitalgesellschaft von dem österreichischen Investor ein Darlehen gewährt, das dieser Investor bei einer österreichischen Bank aufgenommen hat, wobei die von…
…= € 1.904,97 abzüglich 1/10 von € 4.011,51) 2004: € 8.902,95 (= € 9.304,10 abzüglich 1/10 von € 4.011,51) Die durchschnittlichen Mieteinkünfte würden daher jährlich € 7.054 bzw. monatlich € 588 betragen…
21.9 Feststellung gemäß § 188 BAO, Vermietung an Miteigentümer Rz 6526: Jeder Miteigentümer kann insbesondere folgende Wahlrechte getrennt ausüben: Fünfzehntel-(Zehntel)absetzung oder Sofortabzug von nicht regelmäßig wiederkehrenden Instandhaltungsaufwendungen, Verteilung des Herstellungsaufwandes auf fünfzehn Jahre oder auf die Restnutzungsdauer, Inanspruchnahme der Verteilung von § 10 MRG…