…Die Merkmale der Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft können unterschiedlich stark ausgeprägt sein bzw. kann eines sogar gänzlich fehlen, ohne dass dies dem Vorliegen einer Lebensgemeinschaft abträglich wäre; es ist vielmehr auf die Umstände des Einzelfalles abzustellen. Die gewisse Dauerhaftigkeit einer Lebensgemeinschaft dient zur Abgrenzung von…
…Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Das Merkmal einer Wohngemeinschaft ist, dass die Partner in einer gemeinsamen Wohnung in der Absicht leben, dort den Mittelpunkt ihrer Lebensführung einzurichten (EvBl 1989/59, SZ 61/258, EFSlg 84.643, 90.374). In Einzelfällen kann eine Lebensgemeinschaft auch vorliegen, wenn die…
…jedoch ausdrücklich keine Bestätigung eines tatsächlichen partnerschaftlichen oder wirtschaftlichen Zusammenlebens darstellt; die verspätete Korrektur wird mit mangelnden Systemkenntnissen des slowakischen Steuerberaters entschuldigt. Tatsächlich bestand laut Beschwerdeführer niemals eine partnerschaftliche oder wirtschaftliche Lebensgemeinschaft im rechtlichen oder tatsächlichen Sinn, da die wesentlichen Merkmale einer gemeinsamen Wirtschaftsführung fehlten…
…aufeinander einvernehmlich gestalten sollen, das eine oder andere Merkmal weniger ausgeprägt sein oder ganz fehlen. Überhaupt setze die Inanspruchnahme eines Frühkarenzurlaubs ("Papamonats"), welcher gemäß § 75d BDG unter Entfall der Bezüge für bis zu 31 Tage zu gewähren ist, zwingend eine Lebensgemeinschaft voraus. Wörtlich hieße es…
…Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Dabei könne aber auch das eine oder andere Merkmal fehlen. Die Merkmale einer Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft müssten demgemäß nicht kumuliert vorliegen. Da die Abgabepflichtige nur während kurzer Zeit (wegen Sanierung des Wohnhauses) getrennt gelebt habe, die Lebensgemeinschaft während…
…Verwaltungsgerichtshofes besteht das Wesen einer Lebensgemeinschaft in einem eheähnlichen Zustand, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspricht. Dazu gehört im Allgemeinen die Geschlechts-, Wohnungs- und (vor allem) Wirtschaftsgemeinschaft, wobei aber - wie auch bei einer Ehe - das eine oder andere Merkmal weniger ausgeprägt sein oder…
…2004, Zl. 99/14/0247). Die Merkmale einer Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft müssen demgemäß nicht kumuliert vorliegen. Indizien für eine Lebensgemeinschaft können auch die polizeiliche Meldung an ein- und demselben Wohnort oder eine gemeinsame Zustelladresse sein (vgl. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. Juni 1994, Zl…
…Da die Merkmale einer Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft nicht kumuliert vorliegen müssten, schließe der Umstand, dass die Bw. für ihren Lebensunterhalt und den ihrer Kinder alleine aufkommen müsse, die Annahme einer Lebensgemeinschaft nicht aus. Die der Bw. zur Abgabe einer Stellungnahme eingeräumte vierwöchige Frist verstrich…
…auf Dauer angelegt ist. Bei einer Lebensgemeinschaft handelt es sich um einen eheähnlichen Zustand, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspricht. Dazu gehört im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Dabei kann aber auch das eine oder andere Merkmal fehlen. Die Merkmale einer Geschlechts-…
…Dauer angelegt sei. Bei einer Lebensgemeinschaft handle es sich um einen eheähnlichen Zustand, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenlebens entspreche. Dazu gehöre im Allgemeinen eine Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Dabei könne aber auch das eine oder andere Merkmal fehlen. Die Merkmale einer Geschlechts-, Wohnungs-…
…Die Merkmale einer Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft müssen demgemäß nicht kumuliert vorliegen. Das Wohnen in gemeinsamer Wohnung mit dem gemeinsamen Kind lässt auf das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft schließen (VwGH 23.10.1997, 96/15/0176, 0177). Indizien für eine Lebensgemeinschaft können auch die polizeiliche…
…Die Merkmale einer Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft müssen demgemäß nicht kumuliert vorliegen. Das Wohnen in gemeinsamer Wohnung mit dem gemeinsamen Kind lässt auf das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft schließen (VwGH 23.10.1997, 96/15/0176, 0177). Indizien für eine Lebensgemeinschaft können auch die polizeiliche…
…wohl entbehrlich, doch sei abschließend darauf hinzuweisen, dass das Leben der Bw mit dem Bild einer Lebensgemeinschaft in wesentlichen Merkmalen, nämlich einem eheähnlichen Zustand, nicht übereinstimme. Vorliegendenfalls würden alle (vorgenannten) drei Kriterien einer Lebensgemeinschaft fehlen, die nach Ansicht des OGH auch dadurch gekennzeichnet sei, dass…
…eine Geschlechtsgemeinschaft mit der Kindesmutter in diesem Sinne nicht, da diese nicht regelmäßig stattfinden würde. Diesbezügliche Feststellungen entziehen sich naturgemäß jeglicher Überprüfung, die jedoch gegenständlich als entbehrlich erachtet wird, weil für die Annahme einer Lebensgemeinschaft wie oben angeführt, das eine oder andere Merkmal einer Lebensgemeinschaft…
…gewesen zwei Haushalte zu finanzieren und Kindesunterhalt zu leisten. Darüber hinaus hätte die von der Judikatur geforderten beiden anderen Merkmale einer Lebensgemeinschaft, nämlich die Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft nicht mehr bestanden. Einen Nachsendeauftrag hätte es nicht gegeben, da er kaum Postsendungen erhielt sondern wie in der…
…betreffend das dritte Merkmal, die Wirtschaftsgemeinschaft, zu beurteilen: Die Bw. habe im fraglichen Zeitraum durch die Tatsache, in einer Partnerschaft zu leben, keinerlei wirtschaftlichen oder einkommenswirksamen Vorteil gezogen. Auch nach Herstellung einer Lebensgemeinschaft habe ihr Partner gemäß ihrer beiden Übereinkunft weder an der Erziehung ihrer…
…Wirtschaftsgemeinschaft. Dabei kann aber auch das eine oder andere Merkmal fehlen. Die Merkmale einer Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft müssen demgemäß nicht kumuliert vorliegen. Da in freier Beweiswürdigung durch das Bundesfinanzgericht festgestellt worden ist, dass die Beschwerdeführerin im Jahr 2019 in einer Lebensgemeinschaft gelebt hat, steht…
…kann aber auch das eine oder andere Merkmal fehlen. Die Merkmale einer Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft müssen demgemäß nicht kumuliert vorliegen. Das Wohnen in gemeinsamer Wohnung mit dem gemeinsamen Kind lässt auf das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft schließen. Indizien für eine Lebensgemeinschaft können auch die…
…Zeitraum für eine Neuausrichtung eingeräumt werden. Partnerschaften seien verschieden und könnten daher nicht pauschaliert werden. Seien Kinder vorhanden, sei ein wesentlich längerer Zeitraum für die Neuausrichtung einzuräumen. Zum seelischen Schmerz kämen noch die Wohnungssuche und vieles mehr hinzu. Sämtliche Merkmale einer vorhandenen Lebensgemeinschaft seien nicht…
…Merkmal einer Lebensgemeinschaft auch fehlen kann. Das Bestehen einer im streitgegenständlichen Jahr mehr als sechs Monate andauernden Wohngemeinschaft blieb unbestritten. Streit besteht jedoch darüber, ob die Wirtschaftsgemeinschaft in diesem Jahr mehr oder weniger als sechs Monate angedauert hat. Im Hinblick auf die materielle Seite einer…