…Unter diesen Gesichtspunkten sei im jeweiligen Einzelfall das Gesamtbild einer Tätigkeit darauf zu untersuchen, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder jene der Unselbständigkeit überwiegend würden. Hinsichtlich der Tätigkeit der griechischen "Subunternehmer" würden folgende Indizien für ein Dienstverhältnis sprechen: Die Räumlichkeiten und Maschinen würden durch den…
Die festgelegte Pflicht zur Einhaltung der Arbeitszeiten am Bauwerk sowie die ebenfalls schriftlich festgehaltene Verpflichtung exklusiv für die Bw. zu arbeiten, lassen jede selbständig verantwortliche Gestaltung der behaupteten unternehmerischen Tätigkeit vermissen. Die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit den anderen auf der Baustelle für die Bw. tätigen…
…sein, ob der Arbeitsumfang dem einer Vermögensverwaltung oder dem eines Gewerbebetriebes entspricht. Doch ist im Umkehrschluss ein kleiner Gewerbebetrieb auch nicht deswegen bloß Vermögensverwaltung wenn er aufgrund seiner Kleinheit sehr einfach zu führen ist. Die Behörde bestreitet nicht das Vorliegen der Merkmale Selbständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht…
… 1 Abs. 1 HVertrG 1993 umschriebenen Tätigkeitsfeld entsprechen (vgl. EStR Rz 4356). Entscheidend für die Berücksichtigung des beantragten Handelsvertreterpauschales ist daher, ob die Tätigkeit des Berufungswerbers hinsichtlich der Merkmale Selbständigkeit, Geschäftsvermittlungs- und/oder Geschäftsabschlusstätigkeit, ständiger Betrauung, Gewerbsmäßigkeit und Handeln im fremden Namen und auf fremde…
…§ 21 - 23 EStG): Die Merkmale Selbständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, die Voraussetzung für alle betrieblichen Einkunftsarten sind, würden für die Zuwendung der ÖAW aus folgenden Gründen nicht erfüllt werden: Selbständigkeit läge vor, wenn sie ohne persönliche Weisungsgebundenheit und ohne organisatorische Eingliederung…
…Merkmale (Selbständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr) nicht erfülle, kein gewerblicher Grundstückshandel sein könne. Ein gewerblicher Grundstückshandel liege vor, wenn er planmäßig auf die Wiederveräußerung der angeschafften Grundstücke gerichtet sei bzw. die Anschaffung zum Zwecke der Weiterveräußerung erfolge. Die in diesen Merkmalen…
…oder nichtselbständiger Tätigkeit sind wesentliche Merkmale einerseits das Vorliegen eines Unternehmerwagnisses, andererseits das Vorliegen einer Weisungsgebundenheit sowie die organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Dienstgebers. Es ist daher das Gesamtbild einer Tätigkeit darauf zu untersuchen, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder jene der Unselbständigkeit überwiegen…
…und der Verkehrsauffassung Gewicht beizumessen sind. Unter den dargestellten Gesichtspunkten ist das Gesamtbild einer Tätigkeit darauf zu untersuchen, ob inhaltlich die Merkmale der Selbständigkeit oder jene der Unselbständigkeit überwiegen. Strittig ist im vorliegenden Fall ausschließlich die Frage, ob der Bw. hinsichtlich der von ihr von…
…daher das Gesamtbild einer Tätigkeit darauf zu untersuchen, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder jene der Unselbständigkeit überwiegen. Weisungsgebundenheit Hinsichtlich des Merkmales der Weisungsgebundenheit hat nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge, denn auch der Unternehmer…
…Werkvertrag an. Vielmehr gilt es in diesem Zusammenhang das Gesamtbild einer ausgeübten Tätigkeit darauf zu untersuchen, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder jene der Unselbständigkeit überwiegen. 4.2.1. Die Art der erbrachten Leistung ist zwar kein entscheidendes Abgrenzungskriterium zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit, zu…
…Herrn Ing.X. darauf zu untersuchen, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder jene der Unselbständigkeit überwiegen. 4.5. Weisungsgebundenheit: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichthofes hat nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge, denn auch der…
…Verhältnisse", der wirtschaftliche Gehalt der Tätigkeit. Das Gesamtbild der Tätigkeit ist danach zu beurteilen, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder jene der Unselbständigkeit überwiegen. Für diese Beurteilung sind insbesondere die Kriterien Weisungsgebundenheit, Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers und das Unternehmerwagnis heranzuziehen. So hat…
…Konzerte stattgefunden habe, selbst für seine Unterkunft Sorge getragen und die Kosten dafür übernommen. Im Lichte des Gesamtbildes, welches ein deutliches Überwiegen der Merkmale der Selbständigkeit zeichne, könne daher auch die Tatsache, dass der Bf Herrn X die Flugkosten ersetzt habe bzw. bei den beiden…
…Möglichkeit habe, im Rahmen seiner Tätigkeit Aufträge anzunehmen oder abzulehnen und so Art und Umfang seines Tätigwerdens bzw. seinen wirtschaftlichen Erfolg selbst zu bestimmen (VwGH 17.5.1989, 85/13/0110). Im Gegensatz dazu sei wesentliches Merkmal eines Dienstverhältnisses iSd § 47 Abs. 2 EStG, dass…
…der Tätigkeit. Das Gesamtbild der Tätigkeit ist danach zu beurteilen, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder jene der Unselbständigkeit überwiegen. Für diese Beurteilung sind insbesondere die Kriterien Weisungsgebundenheit und Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers sowie das Unternehmerwagnis heranzuziehen. Weisungsgebundenheit liegt vor, wenn der…
…Tätigkeit wesentliche Merkmale das Vorliegen eines Unternehmerwagnisses, einer Weisungsgebundenheit, die die Entschlussfreiheit über die ausdrücklich übernommenen Vertragspflichten hinaus beschränkt, und der organisatorischen Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers. Unter diesen Gesichtspunkten ist das Gesamtbild einer Tätigkeit darauf zu untersuchen, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder…
…Tätigkeit wesentliche Merkmale das Vorliegen eines Unternehmerwagnisses, einer Weisungsgebundenheit, die die Entschlussfreiheit über die ausdrücklich übernommenen Vertragspflichten hinaus beschränkt, und der organisatorischen Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers. Unter diesen Gesichtspunkten ist das Gesamtbild einer Tätigkeit darauf zu untersuchen, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder…
…56 zu § 47). Es ist daher das Gesamtbild einer Tätigkeit darauf zu untersuchen, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder jene der Unselbständigkeit überwiegen. Für die Frage nach dem Bestehen eines Dienstverhältnisses kommt es nicht auf die von den Vertragspartnern gewählte Bezeichnung an. Vielmehr sind die…
…EStG 1988) 17.1 Begriffsbestimmung Rz 5401: Der Begriff des Gewerbebetriebes in § 23 Z 1 EStG 1988 entspricht jenem in § 28 BAO. Da die Merkmale der Selbständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht und der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr allen betrieblichen Einkunftsarten gemeinsam sind, stellen nur jene Tätigkeiten…
…EStG 1988) Rz 1318: Der Begriff des Gewerbebetriebes ist in § 23 Z 1 EStG 1988 definiert und entspricht jenem des § 28 BAO. Da die Merkmale der Selbständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht und der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr allen betrieblichen Einkunftsarten gemeinsam sind, stellen nur jene Tätigkeiten…