…Frage, ob Löhne ausgezahlt wurden, von der Behörde in freier Beweiswürdigung zu beurteilen. Nach dem genannten Erkenntnis ist es schlüssig und entspricht der Lebenserfahrung, dass die Meldung von einbehaltenen Lohnabgaben an das Finanzamt auch dafür spricht, dass die entsprechenden Löhne tatsächlich ausbezahlt worden sind. Im…
…ist zu bemerken, dass diese Abgaben aufgrund der Selbstbemessung und Meldung durch die Abgabepflichtige am Abgabenkonto verbucht wurden und d ie Meldung von einbehaltenen Lohnabgaben an das Finanzamt dafür spricht, dass die entsprechenden Löhne tatsächlich ausbezahlt worden sind (VwGH 15.11.2005, 2001/14/0088…
…Kammerumlage in der im Haftungsbescheid ausgewiesenen Höhe besteht. Auch den Lohnabgaben liegen die dem Finanzamt gemeldeten und in entsprechender Höhe verbuchten Beträge zugrunde. Mangels konkreter Einwendungen des Bf. berechtigt die Lebenserfahrung zur Annahme, dass die Meldung von einbehaltenen Lohnabgaben an das Finanzamt eindeutig dafür spricht…
…der Aktenlage (Buchungsabfrage des Abgabenkontos StNr. 004) an den jeweiligen Fälligkeitstagen vorangemeldet, aber nicht entrichtet. Die Meldung von einbehaltenen Lohnabgaben an das Finanzamt spricht nach der Lebenserfahrung dafür, dass die entsprechenden Löhne tatsächlich ausbezahlt worden sind. Der Bw. bestreitet, die Löhne tatsächlich ausbezahlt zu haben…
…rigorosen Schätzungen gekommen sei, bezieht sich nicht auf die haftungsgegenständlichen Lohnabgaben, die laut Aktenlage von der Abgabepflichtigen selbst gemeldet wurden. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 15.11.2005, 2001/14/0088) spricht die Meldung von einbehaltenen Lohnabgaben an das Finanzamt dafür, dass die entsprechenden…
…Dezember 2006 vorübergehend geschlossen ist, dem Unterbleiben der Meldung von einbehaltenen Lohnabgaben ab Dezember 2006 und dem Ausbleiben von Zahlungen auf das Abgabenkonto der Gesellschaft nach dem 11. Dezember 2006 bestehen nach der Aktenlage ab diesem Zeitpunkt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur…
…Haftung gemäß § 9 BAO betrifft. Abgesehen davon, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 15.11.2005, 2001/14/0088) die Meldung von einbehaltenen Lohnabgaben an das Finanzamt dafür spricht, dass die entsprechenden Löhne auch tatsächlich ausbezahlt worden sind, ist dem Einwand, dass auch für…
…ob Löhne ausgezahlt wurden, von der Behörde in freier Beweiswürdigung zu beurteilen. Nach dem genannten Erkenntnis ist es sehr wohl schlüssig und entspricht der Lebenserfahrung, dass die Meldung von einbehaltenen Lohnabgaben an das Finanzamt auch dafür spricht, dass die entsprechenden Löhne tatsächlich ausbezahlt worden sind…
…die Frage, ob Löhne ausgezahlt wurden, von der Behörde in freier Beweiswürdigung zu beurteilen ist. Nach diesem Erkenntnis ist es sehr wohl schlüssig und entspricht der Lebenserfahrung, dass die Meldung von einbehaltenen Lohnabgaben an das Finanzamt auch dafür spricht, dass die entsprechenden Löhne tatsächlich ausbezahlt…
…Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides begründen sollte, wurde vom Bf jedoch nicht dargelegt. Die haftungsgegenständliche Lohnsteuer wurde laut Aktenlage aufgrund der Selbstbemessung und Meldung durch die Abgabepflichtige am Abgabenkonto verbucht. D ie Meldung von einbehaltenen Lohnabgaben an das Finanzamt spricht dafür, dass die entsprechenden Löhne tatsächlich…
…daher auch kein Einbehalt und keine Nichtabfuhr von Lohnabgaben erfolgt sei, ist zu bemerken, dass diese Abgaben am 09.04.2014 aufgrund der Selbstbemessung und Meldung durch die Abgabepflichtige am Abgabenkonto verbucht wurden und d ie Meldung von einbehaltenen Lohnabgaben an das Finanzamt dafür spricht…
…teils als Prokurist bei beiden Unternehmen tätig war. In seinen Aufgabenbereich fielen betreffend beide Unternehmungen die Wahrnehmungen der abgabenrechtlichen Verpflichtungen, wie etwa die Meldung von Lohnabgaben und der Erstellung und Meldung der monatlichen Umsatzsteuervorauszahlungen. Er sei verantwortlich gewesen, die zu meldenden Abgaben termingerecht zu entrichten…
…Differenzen zwischen einbehaltenen und abgeführten Lohnabgaben gefunden, der Unternehmer hatte also Kenntnis in welcher Höhe diese Lohnabgaben abzuführen sind, hat sich aber dazu entschieden geringere Beträge an die Finanzverwaltung abzuführen. Daher kam es am 17.03.2022 zur Einleitung des Finanzstrafverfahrens. Von der Möglichkeit der…
…dem vorliegenden Sachverhalt hinsichtlich der Lohnsteuer von einer schuldhaften Pflichtverletzung des Bw. auszugehen. Die Nichtabfuhr der Lohnsteuer kann seitens des Bw. nicht mit dem Hinweis auf das Fehlen dafür ausreichender Mittel gerechtfertigt werden. Die termingerechte Meldung der Lohnabgaben mag strafrechtlich von Relevanz sein, das dem…
…einbehalten worden seien; es sei nicht erforderlich, dass der Abzugspflichtige diese Beträge an das Finanzamt auch tatsächlich abgeführt habe. Die einbehaltenen Beträge seien auch dann anzurechnen, wenn sie zu Unrecht oder zu hoch einbehalten worden seien". Eine durch den Dienstgeber möglicherweise nicht korrekte Meldung von…
…Verband nicht zur Verantwortung gezogen werden. Es würde auch nicht zutreffen, dass der zweitbeschuldigte Verband durch die Unterlassung der rechtzeitigen Meldung bzw. Abfuhr von Lohnabgaben und Umsatzsteuer einen ungerechtfertigten Steuervorteil genossen bzw. eine Abgabenverkürzung ernsthaft für möglich gehalten oder sich einer der Beschuldigten gar damit…
…durchaus entgegen, weil er mit den so „ersparten“ Abgaben andere Gläubiger bedienen konnte. Abgesehen davon kann einem mit den Kenntnissen eines durchschnittlichen Arbeitgebers ausgestatteten Menschen ein grundsätzliches Wissen über eine regelmäßige Abfuhr von einbehaltenen Lohnsteuerbeträgen wohl vorausgesetzt werden. Daher ist es völlig lebensfremd anzunehmen, dass…
…in der mündlichen Verhandlung angab, dass der Betrieb erst im Sommer 2023 endgültig eingestellt worden wäre. Im Zuge einer Außenprüfung (Bericht vom 02.02.2023) wurden für den Zeitraum 2020-2021 sogenannte Abfuhrdifferenzen, Differenzen zwischen einbehaltenen und abgeführten Lohnabgaben (Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag) festgestellt…
…Differenzen zwischen einbehaltenen und abgeführten Lohnabgaben (Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag) in Gesamthöhe von 11.612,81 festgestellt. Die Differenz ergibt sich, indem für die Monate 01/2019 sowie 01-12/2020 trotz beschäftigter Dienstnehmer keine Lohnabgaben abgeführt wurden (I a). Im Zuge der Würdigung…
…sprich ***50*** - stehen würde. Im vorliegenden Fall wären sogar die einbehaltenen AGH-Beiträge in Höhe von 25 %, die an die Gebietskrankenkasse überwiesen wurden, als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet worden. Wie Sozialversicherungsbeiträge und Lohnabgaben eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen sollen, wäre völlig unverständlich und nicht nachvollziehbar und deshalb…