…weiterverrechnet werden kann – wie im gegenständlichen Verfahren an die Abonnenten, die im Streitzeitraum das Angebot der Beschwerdeführerin auf Abschluss eine Sonderabonnements angenommen haben und den Pauschalpreis bezahlt haben – muss die Mehrvorschreibung grundsätzlich als Betriebsausgabe berücksichtigt werden es sei denn, diese Umsatzsteuer bezöge sich auf Betriebsausgaben…
…was sich aus § 254 BAO ableiten lässt (VwGH 15.12.1981, 81/14/0071; VwGH 16.9.1992, 88/13/0224). Ein von der Zustellung der Beschwerdevorentscheidung bzw. des Erkenntnisses abgeleiteter Fälligkeitstag ergibt sich lediglich für eine etwaige Mehrvorschreibung gegenüber der zuletzt festgesetzt gewesenen Abgabe.
Lieferverkehr a) Grundtatbestände Rz 847: Der Lieferverkehr zwischen Körperschaft und Anteilsinhaber löst - von den Fällen des Vorteilsausgleichs (siehe Rz 666 bis 675) abgesehen - dann eine verdeckte Ausschüttung aus, wenn die Körperschaft vom Anteilsinhaber zu teuer kauft oder an den Anteilsinhaber zu billig liefert. Eine verdeckte…
…Bis zur Entscheidung über die Beschwerde beantragen wir gem. § 212a BAO die Aussetzung der Einhebung hinsichtlich der Mehrvorschreibung in Höhe von € 1.000,00. Mit heutigem Datum wurde unsere Kanzlei ans Zustellbevollmächtigte hinterlegt und hoffen wir, dass künftige Korrespondenz vollständig zugestellt wird. Mit Beschwerdevorentscheidung…
…mit S 69.485 festgesetzt. Bemessungsgrundlage bildeten neben dem Grundstückspreis die Baukosten laut Endabrechnung der Firma Musterhaus GesmbH in Höhe von S 1.582.073,20. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung wurde die Mehrvorschreibung an Grunderwerbsteuer als ungerechtfertigt erachtet. Der im Reservierungsvertrag ausgewiesene Gesamtkaufpreis…
…772,85 €. Streitgegenstand sind also insgesamt Mehrvorschreibungen von 1,023.712,66 €. In ihren Berufungen bestritt die Berufungswerberin durch ihren steuerlichen Vertreter die seitens der Betriebsprüfung für ihre Schätzungsbefugnis herangezogenen Gründe der Nichtordnungsmäßigkeit der Buchführung sowie des Vorliegens von Erlösverkürzungen, insbesondere durch eine…
…b. Mandantschaft stellen wir daher folgende Anträge: o Aufhebung der bekämpften Bescheide. o Aussetzung der Einhebung gem. § 212a BAO hinsichtlich der Mehrvorschreibung für Umsatz- und Körperschaftsteuer 2007 und 2008, sowie der daraus abgeleiteten Mehrvorschreibung an Anspruchszinsen 2007 und 2008 iHV. € 56.503,96, lt…
…hier maßgeblichen Vorfrage, nämlich ob einem der beiden Fälle, oder beiden Fällen, die zu einer Mehrvorschreibung im neuen Sachbescheid führten, eine vorsätzliche Verkürzung von Erbschaftssteuer zugrunde lag, nicht in die Begründung des neuen Sachbescheides (auch nicht in die Begründung des Wiederaufnahmebescheides) aufgenommen hat, wäre das…
…das sind 38.083,00 Euro. Bisher waren vorgeschrieben 468,23 Euro. Die strittige Mehrvorschreibung führte zu einer Nachforderung von 2.299,37 Euro. Mit Berufung vom 29. Juli 2002 bekämpfte die Bw. den Wiederaufnahmebescheid und den im wieder aufgenommenen Verfahren ergangenen neuen Sachbescheid. Die…
…und Hauserrichtungskosten beträgt anteilig 1.264.501,00 S. Bisher waren vorgeschrieben 472,01 Euro. Die strittige Mehrvorschreibung führte zu einer Nachforderung von 2.744,27 Euro. Mit Berufung vom 29. Juli 2002 bekämpfte der Bw. den Wiederaufnahmebescheid und den im wieder aufgenommenen Verfahren ergangenen…
…die Grunderwerbsteuer mit 4.780,35 Euro fest. Bisher waren vorgeschrieben 945,18 Euro. Die strittige Mehrvorschreibung führte zu einer Nachforderung von 3.835,17 Euro. Die nunmehrige strittige Bemessungsgrundlage, zusammengesetzt aus Grunderwerbspreis und Hauserrichtungskosten, beträgt 1.879.406,00 S. Mit Berufung vom 29…
…das sind 38.083,00 Euro. Bisher waren vorgeschrieben 468,23 Euro. Die strittige Mehrvorschreibung führte zu einer Nachforderung von 2.299,37 Euro. Mit Berufung vom 29. Juli 2002 bekämpfte der Bw. den Wiederaufnahmebescheid und den im wieder aufgenommenen Verfahren ergangenen neuen Sachbescheid. Die…
…und Hauserrichtungskosten beträgt anteilig 1.264.501,00 S. Bisher waren vorgeschrieben 472,01 Euro. Die strittige Mehrvorschreibung führte zu einer Nachforderung von 2.744,27 Euro. Mit Berufung vom 29. Juli 2002 bekämpfte die Bw. den Wiederaufnahmebescheid und den im wieder aufgenommenen Verfahren ergangenen…
…das sind 37.857,00 Euro. Bisher waren vorgeschrieben 472,59 Euro. Die strittige Mehrvorschreibung führte zu einer Nachforderung von 2.278,59 Euro. Mit Berufung vom 29. Juli 2002 bekämpfte der Bw. den Wiederaufnahmebescheid und den im wieder aufgenommenen Verfahren ergangenen neuen Sachbescheid. Die…
…das sind 37.857,00 Euro. Bisher waren vorgeschrieben 472,59 Euro. Die strittige Mehrvorschreibung führte zu einer Nachforderung von 2.278,59 Euro. Mit Berufung vom 29. Juli 2002 bekämpfte die Bw. den Wiederaufnahmebescheid und den im wieder aufgenommenen Verfahren ergangenen neuen Sachbescheid. Die…
…beträgt 2.147.376,00 S, das sind 75.158,00 Euro. Bisher waren vorgeschrieben 939,66 Euro. Die strittige Mehrvorschreibung führte zu einer Nachforderung von 4.522,28 Euro. Mit Berufung vom 29. Juli 2002 bekämpfte der Bw. den Wiederaufnahmebescheid und den im wieder…
…berichtigt, als die Mehrvorschreibung an Körperschaftssteuer 1990 und Gewerbesteuer für 1990 als weitere Schuld abgezogen wurde. Die von der Bw. ins Treffen geführte Nichtanerkennung des Investitionsfreibetrages hatte keinen unmittelbaren Einfluss auf die Wertermittlung. Ob die Mehrvorschreibung der Körperschafts- und Gewerbesteuer 1990 zu Recht erfolgte, stellt…
… Gegenüber den Festsetzungen lt. Bescheid vom 18.7.2001 errechnet sich die Mehrvorschreibung wie folgt: | in S | | | | | | | DB bisher | DB nunmehr | mehr | | DZ bisher | DZ nunmehr | mehr | 134.550…
…Schlussbesprechungs-Niederschrift samt Beilagen sowie in der Stellungnahme des Prüfers vom 1. August 2013 erwähnten, außerhalb der EU ansässigen Leistungsempfänger mit den angefochtenen Bescheiden keine Mehrvorschreibungen an USt erfolgt sind. Laut Aktenlage gibt es folgende streitgegenständliche Leistungsempfänger: laut Pkt. 2.1 der Schlussbesprechungsniederschrift: Geschäftspartner21, Geschäftspartner22…
…772,85 €. Streitgegenstand sind also insgesamt Mehrvorschreibungen von 1,023.712,66 €. In ihren Berufungen bestritt die Berufungswerberin durch ihren steuerlichen Vertreter die seitens der Betriebsprüfung für ihre Schätzungsbefugnis herangezogenen Gründe der Nichtordnungsmäßigkeit der Buchführung sowie des Vorliegens von Erlösverkürzungen, insbesondere durch eine…