… 29 Abs. 6 FinStrG wird aufgrund nachstehender Bemessungsgrundlage mit € 21.538,04 festgesetzt: | Abgabenart | Zeitraum | Mehrbetrag | Umsatzsteuer | 12/2014 | € 107.690,18 | davon Abgabenerhöhung | 20% | € 21.538,04 Eine Revision an den…
…mit monatlichen Ratenzahlungen (insgesamt für 240 Monate) vor. Es seien Zahlungsmodalitäten hinsichtlich des Kaufpreises getroffen worden. Die Privatautonomie lasse mehrere vertragliche Gestaltungen zu (unter Hinweis auf einen Artikel von Bodis in SWK 2015,10).Nominelle Mehrbeträge iSd § 27 Abs. 2 EStG 1988 lägen nicht vor…
…laufenden Zinsen erzielt werden und von einem spekulativen Moment abhängen. Dividendengarantien (siehe Abschnitt 20.2.1.9.1). Sachleistungen und Boni (siehe Abschnitt 20.2.1.9.2). Nominelle Mehrbeträge auf Grund einer Wertsicherung (siehe Abschnitt 20.2.1.9.3). Geldleistungen oder geldwerte Vorteile…
…In solchen Fällen, nicht jedoch bei Selbstbemessungsabgaben und Umsatzsteuerjahresbescheiden, tritt die Fälligkeit des gegenüber dem früheren Bescheid festgesetzten Mehrbetrages erst einen Monat nach Zustellung des neuen Abgabenbescheides ein. Rz 1838: Nach Eintritt der Einhebungsverjährung hat - von den Fällen des § 238 Abs. 4 BAO abgesehen - eine…
…treten, sowie bei weiteren vorläufigen Bescheiden ist bezüglich der Fälligkeit Folgendes zu beachten: Rz 22: Ist die nunmehr festgesetzte Abgabe höher als die mit früherem Bescheid festgesetzte, so tritt für den Mehrbetrag die Fälligkeit einen Monat nach Bekanntgabe des neuen Bescheides ein, es sei denn…
…der Differenzbetrag nicht mehr eingehoben werden darf). Rz 1233: Wurde anlässlich der Erledigung einer vom Haftungspflichtigen erhobenen Bescheidbeschwerde eine "Verböserung" vorgenommen, so bedarf die Inanspruchnahme des Haftenden für den Mehrbetrag eines weiteren Haftungsbescheides; dem Erstschuldner gegenüber wirkt sich jedoch die Erhöhung in der Beschwerdevorentscheidung bzw…
…aufgelistet und festgesetzt werden. | Abgabenart | Zeitraum | Verkürzungsbetrag/Mehrbetrag | Abgabenerhöhung 20 % | Einkommensteuer | 2011 | 17.888,00 | 3.577,60 | Einkommensteuer | 2012 | 19.411,00 | 3.882,20 | Einkommensteuer | 2013 | 20.887…
…Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 16.04.2026 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird wie folgt abgeändert: | Abgabe | Zeitraum | Mehrbetrag | Abgaben-erhöhung (30 %) | keine Strafbe-freiung für | Gutschrift | Umsatzsteuer | Okt.20 | 17.765,99 |…
…| 5.348,00 | Umsatzsteuer | 2013 | 5.616,00 | Umsatzsteuer | 2014 | 5.656,00 | Umsatzsteuer | 2015 | 4.982,00 | Umsatzsteuer | 1-9/2017 | 4.760,00 Summe der Mehrbeträge: € 159.526,34…
…Unbesehen des Umstandes, dass aufgrund des Fehlers des Beschwerdeführers als Masseverwalter dem Finanzamt als Abgabenbehörde über die dadurch höhere Konkursquote nur ein Mehrbetrag von rund 2.000 Euro zugeflossen ist, wären die vom Beschwerdeführer im gegenständlichen Nachsichtsverfahren vorgebrachten Umstände im Haftungsverfahren (damals) mittels Berufung gegen…
…die Bescheide des Finanzamtes betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2006 bis 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Entscheidungsgründe Für den Berufungswerber (Bw)…
…Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) bezog im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und…
…Einkommensteuer für das Jahr 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Der angefochtene Bescheid ergeht endgültig. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgabe ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) erklärte im Berufungsjahr…
…der folgenden Entscheidungsgründe dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Entscheidungsgründe In ihrem Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 machte…
…werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß …
…wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß …
…Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe ist dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Rechtsbelehrung Gegen diese…
…des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Weiz betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die Fälligkeit eines allfälligen sich aus dieser Entscheidung ergebenden Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß §…
…Johann/Pg. betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung…
…Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe ist dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß …