…0034). Rz 249: Eine Stundung kann entweder rückstands- oder abgabenbezogen bewilligt werden. Bei teilweiser Bewilligung eines Ansuchens sind die Worte "unter Abweisung des Mehrbegehrens" in den Spruch des Bescheides aufzunehmen. Rz 250: Die Stundungsfrist endet mit dem Ablauf des in der Stundungsbewilligung zu bezeichnenden Zahlungstermins. …
…Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind der Berechnung am Ende der Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Das Mehrbegehren wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß …
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2001 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der bekämpfte Bescheid wird abgeändert. Das Mehrbegehren wird als unbegründet abgewiesen. Die Berechnung, die Bemessungsgrundlage und…
…Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Das Mehrbegehren wird als unbegründet abgewiesen. Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung gegenüber der Berufungsvorentscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu…
…entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Das Mehrbegehren wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß …
…das Jahr 1998 vom 5. September 2000 entschieden: Der Berufung wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Folge gegeben. Das Mehrbegehren wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das…
…1999 und 2001 entschieden: Der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide für das Kalenderjahr 1998 und 1999 wird unter Abweisung des Mehrbegehrens teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden…
…Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, dass die Haftung für die Umsatzsteuer 2015 auf 66.559,05 Euro vermindert wird. Das darüber hinausgehende Mehrbegehren wird abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…dem Punkt "C. Rückwirkende Zuerkennung der Beihilfen" zu entnehmen und bildet diese Tabelle einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. Das Mehrbegehren des Beschwerdeführers auf Zuerkennung von Familienbeihilfe und den Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe für den Zeitraum April 2000 bis Jänner 2019 wird gemäß § 279 BAO als…
…Nr. 279/1995 idgF, für den Zeitraum 01-03/2012 erfolgt insgesamt mit einem Betrag von - 11.918,50 € (Gutschrift). Das Mehrbegehren von 71.509,74 € laut Beschwerdebegehren wird abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…dass der Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe für ***Sohn*** ab 03/2023 gewährt wird. Das Mehrbegehren betreffend die Gewährung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe für den Zeitraum Jänner 2020 bis inklusive Februar 2023 wird abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…Umfang der Beschwerdevorentscheidung abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind der Beschwerdevorentscheidung vom 16. Oktober 2018 zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. Das Mehrbegehren wird abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…Normverbrauchsabgabe zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der Vergütungsbetrag wird mit € 4.194,24 festgesetzt. Das Mehrbegehren wird abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)…
… 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der Säumniszuschlag 2017 wird mit € 940,25 (2 % von 47.012,55) festgesetzt. Das Mehrbegehren wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig…
…und die Höhe der festgesetzten Abgaben sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. Das Mehrbegehren wird als unbegründet abgewiesen. III. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz…
…abgeändert. Die Nachforderung an Lohnsteuer beträgt für das Jahr 2009 € 358,29 und für das Jahr 2010 € 418,08. Das Mehrbegehren wird als unbegründet abgewiesen. III. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B…
…das Jahr 2009 € 694,66, für das Jahr 2010 € 701,13 und für das Jahr 2011 € 660,83. Das Mehrbegehren wird als unbegründet abgewiesen. III. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B…
…28.8.2018 gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Einheitswert zum 1.1.2014 wird im Umfang der Beschwerdevorentscheidung vom 28.8.2018 abgeändert und mit Euro 8.200 festgestellt. Das Mehrbegehren laut Vorlageantrag vom 14.9.2018 wird gemäß § 279 BAO als…
…EStG steuerfrei. Das Mehrbegehren wird als unbegründet abgewiesen. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem Ende der Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird hinsichtlich der Monate September 2014 bis September 2017 gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird insoweit aufgehoben. Das Mehrbegehren wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…