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BFG RV/5101383/2019Mehr-Weniger-Rechnung (MWR) als Inhalt der Steuerbilanz
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.07.2020

…34 € aktiviert, der in weiterer Folge über 10 Jahre abgeschrieben wurde. In der steuerlichen Mehr-Weniger-Rechung (MWR) war dies durch eine Zurechnung in Höhe von einem Zehntel jährlich zu kompensieren. In den Jahren 2005 bis 2007 erfolgte die jährliche Zurechnung ordnungsgemäß, im Jahr…

UmgrStR 2002 Rz 995–10003.5.4. Buchgewinne und Buchverluste
geltende FassungRichtlinien10.03.2017

…Werte beachtlich. Der in den Jahresabschlüssen der übernehmenden Körperschaft ausgewiesene Gewinn oder Verlust ist neben den nach allgemeinem Bilanzsteuerrecht erforderlichen Korrekturen auch um die Korrekturen aus der steuerlich nicht maßgebenden Neubewertung im Rahmen der Mehr-Weniger-Rechnung zu berichtigen. 3.5.4.1. Steuerneutrale Unterschiedsbeträge…

UmgrStR 2002 Rz 89–1131.2.3. Steuerliche Gewinnermittlung
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…und des steuerlichen Aufwertungszwanges unmaßgeblich, ob eine Übereinstimmung mit der unternehmensrechtlichen Bewertung besteht. Unterschiedliche Ansätze sind hinsichtlich der Auswirkung auf den steuerlichen Gewinn in der jährlichen Steuererklärung in der Mehr-Weniger-Rechnung zu korrigieren, sofern nicht eine Steuerbilanz erstellt wird. Die steuerrechtlichen Vorschriften über die…

EStR 2000 Rz 2539–25616.16 Kürzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Gewährung von Subventionen
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…Nachversteuerung der stillen Reserven kommen, wenn der Veräußerungserlös entsprechend hoch ist. Wird unternehmensrechtlich die Bruttomethode gewählt, sind die steuerrechtlichen Korrekturen in einer Mehr-Weniger- Rechnung darzustellen. Rz 2558: Aufwendungen, die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer Subvention aus öffentlichen Mitteln stehen, können bei der Gewinnermittlung…

UFSW RV/2058-W/03Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse sind im gegenständlichen Berufungsfall die von der Rechtsprechung geforderten Voraussetzungen für eine Mitunternehmerschaft - Unternehmerinitiative und Unternehmerrisiko - nicht gegeben. Es handelt sich viel mehr um eine Kapitalhingabe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.06.2009Teil 1/2

…a. Erklärung wie folgt zusammen: | Einkünfte aus Gewerbebetrieb | öS | Hrl. Verlust des Geschäftsherrn | -6.129.602,00 | Mehr-Weniger-Rechnung Köst | 11.200,00 | Strl. Ergebnis des Geschäftsherrn | -6.118.402,00 | Verlustzuweisungen Beteiligungsgesellschaften lt. Beilage…

EStR 2000 Rz 430–4344.1.6.2 Rechtslage ab 2007
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…sie ist die den abweichenden steuerrechtlichen Vorschriften angepasste UGB-Bilanz. Die steuerlichen Abweichungen können auch in einer gesonderten Aufstellung zur UGB-Bilanz (Mehr-Weniger-Rechnung) dargestellt werden. 4.1.7.2 Grundsatz der Maßgeblichkeit der UGB-Bilanz für die Steuerbilanz Rz 433: Gemäß § 5 Abs…

BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 1/2

…000 Außerordentlicher Aufwand / Forderung N GmbH EUR 2.162.000 (Mit diesen Buchungssätzen werden die Beteiligung und die Forderung ausgebucht). Aufgrund der nicht betrieblichen Veranlassung des Vorganges wird in der steuerlichen Mehr-Weniger-Rechnung der Aufwand wieder neutralisiert (außerbilanzielle Hinzurechnung von EUR 3.779.000)…

BFG RV/2100533/2023Abgabenerhöhung gem § 29 Abs 6 FinStrG bei bereits vorbereiteter Selbstanzeige, die aber erst nach Ankündigung einer Prüfung erstattet wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.12.2023

… 20 Abs 1 Z 7 EStG 1988 gelegen sei und ebenfalls zur Gänze von der steuerlichen Bemessungsgrundlage fälschlicherweise abgezogen bzw über die Mehr-Weniger-Rechnung nicht korrigiert worden sei. Die Außenprüfung ermittelte hinsichtlich dieses Sachverhaltskomplexes die folgenden Hinzurechnungen: | | 2015 | 2016 | 2017…

BFG RV/5101311/2020Versäumnis der Frist für die Stellung eines Antrages zur Bildung einer Zuschreibungsrücklage
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.12.2020

…Jahresabschluss, die Gewinn- und Verlustrechnung, Übersichten für steuerliche Zwecke (bspw. die Mehr-Weniger-Rechnung oder ein Verzeichnis gemäß § 124b Z 270 lit b EStG) oder der Jahres- oder Treuhandbericht für das Jahr 2016 vorgelegt. (2) Am 22. November 2017 wurde der Feststellungsbescheid Gruppenträger erlassen, der…

BFG RV/5100559/2017Doppelter Verlustdeckel und ergänzende Feststellung aufgrund einer Außenprüfung im offenen Rechtsmittelverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.10.2020Teil 1/2

…war als die lineare, ist im Weg einer Mehr-Wenigerrechnung für die amerikanische Steuererklärung angewendet worden. Bei gleichbleibender österreichischen Rechtslage wären in den Beschwerdejahren 2012 bis 2016 aufgrund dieser Vorgangsweise in Österreich für das ausländische Gruppenmitglied Beträge an Absetzung für Abnutzung angefallen, welche nach amerikanischen…

UFSL RV/2107-L/02Forderungsverzicht mit Besserungsvereinbarung als verdeckte Einlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2004

…Juni 2003 übersandte die Bw. nachstehendes Schreiben an das Finanzamt: Wie telefonisch besprochen übermittle man die um 50.000.000,00 S berichtigte Mehr-Weniger-Rechnung, aus der sich ein negatives Einkommen von 71.348.558,00 S ergebe. Wie in der Besprechung vom 24…

BFG RV/5101268/2020Kein Übergang offener Teilwertsiebentel bei Verschmelzung ohne Objektverknüpfung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.03.2026Teil 1/2

…worden und hatte das Eigenkapital entsprechend in voller Höhe vermindert. Auch der steuerliche Buchwert sinkt im Jahr der TWA in voller Höhe, die steuerliche Verteilung des Aufwands auf 7 Jahre über die jährliche Mehr-Weniger-Rechnung ist lediglich in steuerlicher Hinsicht aufgrund der Sondervorschrift gem. …

UFSW RV/1566-W/02Bilanzberichtigung - Berichtigung der Eröffnungsbilanz bei fehlerhaften Bilanzansätzen in den Vorperioden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2004

…Rückstellung einen eigenen steuerlichen Wert ermittelt, da diese bis zum Jahr 1996 in einer steuerlich nicht anerkannten Weise berechnet worden sei. Aufgrund der unterschiedlichen Dotierung der steuerlichen und handelsrechtlichen Rückstellung ergebe sich aber für diese Jahre eine Mehr/Weniger-Rechnung, die sich entsprechend auf das…

BFG RV/7104675/20201. Gesellschafter-Darlehen als verdecktes Stammkapital 2. Verbindlichkeiten aus entgeltlich erworbenen Gift-Cards (Geschenkgutscheinen) 3. Rückstellungen für Bonuspunkte/Treuegutscheine
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.10.2025Teil 1/6

…seien die nichtabzugsfähigen Zinsaufwendungen im Rahmen der Erstellung der Steuererklärungen berechnet und in der Mehr-/Weniger-Rechnung offengelegt und hinzugerechnet worden. Die Hinzurechnungsbeträge seien in dem von der BP berechneten Gesamtbetrag der nicht abzugsfähigen Zinsaufwendungen enthalten. Die Berechnung der offengelegten Beträge sei im Rahmen der…

BFG RV/7101930/2013Doppelstöckige Publikums-Mitunternehmerschaft mit Treuhandkonstruktion: betriebliche Einkünfte? Verlustausgleichsverbot? Rückwirkender Zusammenschluss?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.10.2023Teil 1/2

…des BFG vom 17.7.2023, RV/1100438/2013, zur *S4* AG eindeutig festgehalten. Weitere Berechnungsdifferenzen zwischen den Ansätzen von Bf und belangter Behörde ließen sich aus der Mehr-Weniger-Rechnung aufklären. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt 1.1. Allgemeines Die Bf ist…

BFG RN/7100006/2019Verfassungsrechtliche Bedenken betreffend die Abzinsung von Rückstellungen gemäß §§ 9, 14 EStG 1988
geltende FassungBFG-EntscheidungenNormenprüfung (VfGH) - Einzel - Beschluss23.07.2020Teil 1/2

…sieht jedoch das Einkommensteuergesetz für die Bildung von Rückstellungen vor, weswegen in der Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2016 von der Beschwerdeführerin dahingehend eine Korrektur im Rahmen der steuerlichen Mehr-Weniger-Rechnung durchgeführt wurde. Da die Grundnorm des § 9 EStG 1988 die Zulässigkeit der steuerlichen Rückstellungsbildung…

UFSW RV/1183-W/03Ungeklärte Eingänge auf einem Verrechnungskonto einer GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.12.2003

…Mehr-Wenigerrechnung | 5.951.823,33 | 1.727.149,25 | 902.271,46 | Kapitalertragsteuer | | | | Mittelzufluss brutto | 5.991.395,56 | 1.872.151,49 | 737.750,34 | KeSt 33,33333 % (Tz 30) |…

EAS 3031Anrechnung von US-Verzugszinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3434-IV/4/200818.12.2008

…Einkünfte im Jahr 2008 eine Steuernachzahlung zu leisten, ist diese Steuernachzahlung, so wie die 2002 geleistete Steuerzahlung, nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig und daher in der Mehr-Weniger-Rechnung der Kapitalgesellschaft hinzurechnungspflichtig. Allerdings ist die 2008 geleistete Steuernachzahlung, so wie die 2002 bereits entrichtete US-Steuer…

BFG RV/7104531/2019§ 162 BAO berechtigt nicht zur Erforschung/Erkundung von am Leistungsaustausch nicht beteiligter Dritter
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.09.2021Teil 2/2

…auch in den Jahren 2013 - 2014 (ab 2015 gab es keine J-Gutscheine mehr) gefolgt und hat 50 % des Aufwandes als Repräsentation/Bewirtung in der Mehr/-weniger Rechnung dem Ergebnis hinzugerechnet. Die Prüferin hat nun auch die restlichen 50 % der Aufwendungen für J-Gutscheine hinzugerechnet…

UFSK RV/0476-K/06Aufgrund der Indizienlage in freier Beweiswürdigung erfolgte Zurechnung eines Beratungshonorares
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.01.2010Teil 2/2

Die von der Behörde insbesondere in ihrer Beilage zur Berufungsvorlage aufgearbeiteten Sachverhaltsfacetten fanden allesamt Deckung einerseits in den zur Vorlage gebrachten Urkunden (Korrespondenzschreiben der Rechtsvertreter, Schuldschein vom 9.10.1997, Mehr-Weniger-Rechnung, Darstellung der "Mittelherkunft-Mittelaufteilung-Abrechnung", udgl.), andererseits in den Aussagen des Zeugen…