…alleinigen Geltung des schriftlich niedergelegten Inhalts ergibt sich auch die Belanglosigkeit der Beweggründe, die zur Errichtung der Schrift, zum Abschluss des Rechtsgeschäftes, zu einer bestimmten Art oder Formulierung geführt haben (zuletzt VwGH 30.6.2016, Ro 2016/16/0011). Die Maßgeblichkeit des Urkundeninhaltes gegenüber dem…
…und demnach der Urkundeninhalt ohnedies den wahren Gehalt des abgeschlossenen Rechtsgeschäftes vollinhaltlich und unzweifelhaft widerspiegeln muss. Zu bemerken ist überdies, dass trotz der behaupteten und dem Urkundeninhalt widersprechenden Absicht eines kürzeren Bindungswillens die Parteien dennoch eine zusätzliche Verlängerungsmöglichkeit im Ausmaß von insgesamt bis zu sieben…
…Gegen die Inanspruchnahme des Bw als primären Förderungswerber für die gesamte Abgabenschuld wurden keine Einwendungen erhoben. II.) Maßgeblichkeit des Urkundeninhaltes: § 17 GebG lautet auszugsweise: "(1) Für die Festsetzung der Gebühren ist der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Zum Urkundeninhalt zählt auch…
…Gegen die Inanspruchnahme des Bw als primären Förderungswerber für die gesamte Abgabenschuld wurden keine Einwendungen erhoben. II.) Maßgeblichkeit des Urkundeninhaltes: § 17 GebG lautet auszugsweise: "(1) Für die Festsetzung der Gebühren ist der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Zum Urkundeninhalt zählt auch…
…zukommt, die Gebühren von dem nicht befreiten Teile zur Gänze zu entrichten. II.) Maßgeblichkeit des Urkundeninhaltes: § 17 GebG lautet auszugsweise: "(1) Für die Festsetzung der Gebühren ist der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Zum Urkundeninhalt zählt auch der Inhalt von Schriften…
…Gegen die Inanspruchnahme des Bw als primärer Förderungswerber für die gesamte Abgabenschuld wurden keine Einwendungen erhoben. II.) Maßgeblichkeit des Urkundeninhaltes: § 17 GebG lautet auszugsweise: "(1) Für die Festsetzung der Gebühren ist der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Zum Urkundeninhalt zählt auch…
…Gegen die Inanspruchnahme des Bw als primärer Förderungswerber für die gesamte Abgabenschuld wurden keine Einwendungen erhoben. II.) Maßgeblichkeit des Urkundeninhaltes: § 17 GebG lautet auszugsweise: "(1) Für die Festsetzung der Gebühren ist der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Zum Urkundeninhalt zählt auch…
…Bw als primäre Förderungswerberin für die gesamte Abgabenschuld wurden keine Einwendungen erhoben. II.) Maßgeblichkeit des Urkundeninhaltes: § 17 GebG lautet auszugsweise: "(1) Für die Festsetzung der Gebühren ist der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Zum Urkundeninhalt zählt auch der Inhalt von Schriften…
…Anwendung finden. Mit Vorhalt des UFS vom 9. Jänner 2007 zur Vorbereitung der beantragten mündlichen Senatsverhandlung wurde der Bw. im Wesentlichen nachstehendes entgegengehalten: Eine Gebührenbefreiung gemäß § 20 Z 5 GebG würde nur dann in Frage kommen, wenn- nach Maßgabe des Urkundeninhaltes- nur Verbindlichkeiten aus Darlehen…
…Gegen die Inanspruchnahme des Bw als primärer Förderungswerber für die gesamte Abgabenschuld wurden keine Einwendungen erhoben. II.) Maßgeblichkeit des Urkundeninhaltes: § 17 GebG lautet auszugsweise: "(1) Für die Festsetzung der Gebühren ist der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Zum Urkundeninhalt zählt auch…
…Die steuerliche Vertretung des Bw führt unter Hinweis auf Arnold, Rechtsgebühren Kommentar, Wien 2006, § 17 Rz 13, weiter aus, der in § 17 Abs. 2 GebG normierte Gegenbeweis sei auch gegen einen deutlichen Urkundeninhalt zulässig. Dies ergebe sich aus der Maßgeblichkeit des Inhaltes des Rechtsgeschäftes im…
…wird, im Zeitpunkte der Unterzeichnung. Gemäß § 17 GebG (Maßgeblichkeit des Urkundeninhaltes) ist für die Festsetzung der Gebühren der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Zum Urkundeninhalt zählt auch der Inhalt von Schriften, der durch Bezugnahme zum rechtsgeschäftlichen Inhalt gemacht wird (Abs. 1…
…Gegen die Inanspruchnahme des Bw als primären Förderungswerber für die gesamte Abgabenschuld wurden keine Einwendungen erhoben. II.) Maßgeblichkeit des Urkundeninhaltes: § 17 GebG lautet auszugsweise: "(1) Für die Festsetzung der Gebühren ist der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Zum Urkundeninhalt zählt auch…
…Gegen die Inanspruchnahme des Bw als primären Förderungswerber für die gesamte Abgabenschuld wurden keine Einwendungen erhoben. II.) Maßgeblichkeit des Urkundeninhaltes: § 17 GebG lautet auszugsweise: "(1) Für die Festsetzung der Gebühren ist der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Zum Urkundeninhalt zählt auch…
…Gegen die Inanspruchnahme des Bw als primären Förderungswerber für die gesamte Abgabenschuld wurden keine Einwendungen erhoben. II.) Maßgeblichkeit des Urkundeninhaltes: § 17 GebG lautet auszugsweise: "(1) Für die Festsetzung der Gebühren ist der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Zum Urkundeninhalt zählt auch…
…zukommt, die Gebühren von dem nicht befreiten Teile zur Gänze zu entrichten. II.) Maßgeblichkeit des Urkundeninhaltes: § 17 GebG lautet auszugsweise: "(1) Für die Festsetzung der Gebühren ist der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Zum Urkundeninhalt zählt auch der Inhalt von Schriften…
…Gegen die Inanspruchnahme des Bw als primärer Förderungswerber für die gesamte Abgabenschuld wurden keine Einwendungen erhoben. II.) Maßgeblichkeit des Urkundeninhaltes: § 17 GebG lautet auszugsweise: "(1) Für die Festsetzung der Gebühren ist der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Zum Urkundeninhalt zählt auch…
…Gegen die Inanspruchnahme des Bw als primärer Förderungswerber für die gesamte Abgabenschuld wurden keine Einwendungen erhoben. II.) Maßgeblichkeit des Urkundeninhaltes: § 17 GebG lautet auszugsweise: "(1) Für die Festsetzung der Gebühren ist der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Zum Urkundeninhalt zählt auch…
…nicht befreiten Teile zur Gänze zu entrichten. II.) Maßgeblichkeit des Urkundeninhaltes: § 17 GebG lautet auszugsweise: "(1) Für die Festsetzung der Gebühren ist der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Zum Urkundeninhalt zählt auch der Inhalt von Schriften, der durch Bezugnahme zum rechtsgeschäftlichen…
…Gegen die Inanspruchnahme des Bw als primärer Förderungswerber für die gesamte Abgabenschuld wurden keine Einwendungen erhoben. II.) Maßgeblichkeit des Urkundeninhaltes: § 17 GebG lautet auszugsweise: "(1) Für die Festsetzung der Gebühren ist der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Zum Urkundeninhalt zählt auch…