…Möglichkeit, den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben als Gewinn seines landwirtschaftlichen Betriebes anzusetzen. Auf der Grundlage des § 17 Abs. 4 EStG 1988 bestimmte die LuF PauschVO 2001 in ihrem § 1, dass der Gewinn, wenn keine Buchführungspflicht besteht und Bücher nicht freiwillig geführt worden sind…
…2 LuF PauschVO 2006 der Gewinn pauschaliert ist. Auch hier darf die Anwendung der "Nettomethode" ertragsteuerlich zu keinem anderen Ergebnis als die Bruttomethode führen. Der Gewinn bei der "Nettomethode" darf kein geringerer als bei der "Bruttomethode" sein (siehe dazu - mit Berechnungsbeispiel - Wanke in Wiesner/Grabner…
…1 Abs. 1 2. und 3. Satz der LuF PauschVO, BGBl. II 2005/258, heißt es: "Dabei ist die Anwendung der Verordnung nur auf den gesamten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zulässig. Eine Anwendung auf bloß einzelne Betriebszweige oder einzelne betriebliche Tätigkeiten ist unzulässig". Gemäß § 3…
…Nutzungen zu bejahen sind. Solche werden auch im vom Bw. (zum Stichtag 31.12.2002) in Auftrag gegebenen Gutachten, welches in sich logisch und schlüssig nachvollziebar ist und welches noch auf einer Größe des forstwirtschaftlichen Betriebes im Ausmaß von rund 75 ha fußt, errechnet. Da…
…Berufung gegen den (neuen) Sachbescheid: a) Außergewöhnlicher Ernteschaden: Gemäß § 7 der Verordnung des BMF über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft (in der Folge: LuF PauschVO 2006) sind bei Ertragsausfällen durch außergewöhnliche Ernteschäden wie Dürre, Hochwasser oder Hagelschlag…
…Einkünften aus Gewerbebetrieb zusammengefasst worden seien. Dieser Ansicht könne aus folgenden Gründen nicht gefolgt werden: Ab dem Jahr 2006 sei in der LuF PauschVO 2006 die Zimmervermietung mit Frühstück bis 10 Betten ausdrücklich als land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb geregelt. Im Fall des Abgabepflichtigen sei die…
…VwSlg. 4953/F). 28 Gemäß § 8 Abs. 2 der LuF PauschVO 2006 sind die Betriebsausgaben mit einem Durchschnittssatz von 70 % der diesen Betriebsausgaben gegenüberstehenden Betriebseinnahmen (einschließlich Umsatzsteuer) anzusetzen. Daraus ist abzuleiten, dass für die Berechnung des Betriebsausgabenpauschales die Bruttobetriebseinnahmen, zu denen auch die Umsatzsteuergutschriften gehören…
…nach § 6 Abs. 2 LuF PauschVO 2006 nur bei der Zimmervermietung mit Frühstück im Ausmaß von höchstens 10 Betten um einen landwirtschaftlichen Nebenerwerb handle. Die Vermietung von bis zu 5 Ferienwohnungen ohne Verabreichung eines Frühstücks führe auch in Verbindung mit zusätzlichen Nebenleistungen nicht zur Annahme…
…4 der Verordnung des Bundesmininsters für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft (LuF PauschVO 2006) BGBl II 2005/258. Diese Verordnung gliedert sich durch ihren strukturellen Aufbau in 4 Abschnitte. In Abschnitt I werden die für…
…Die Verordnung ist bei der Veranlagung für die Kalenderjahre 2011 bis einschließlich 2015 anzuwenden. (2) § 7 ist auf den Wechsel von der pauschalen Gewinnermittlung in Anwendung der LuF PauschVO 2006, BGBl. II Nr. 258/2005, zur pauschalen Gewinnermittlung in Anwendung dieser Verordnung entsprechend anzuwenden." 4…
…Arbeitskräfteüberlassung anzusetzen (also 70% von 150.000 Euro = 105.000 Euro). § 21 EStG 1988, § 1 Abs 5 LuF PauschVO 2006, EStR 2000 Rz 453, Rz 4194, Rz 4185a Verkauf einer Waldparzelle unter Vorbehalt des Holzschlägerungsrechts Sachverhalt Ein Land- und Forstwirt, der seinen Gewinn gemäß …
…in der Verkehrsauffassung und - zumeist, sofern das Steuerrecht nicht ausdrücklich anderes vorsieht (etwa in § 6 Abs. 2 LuF PauschVO 2006 hinsichtlich des "Urlaubs am Bauernhof") - in den gewerberechtlichen Vorschriften, zum anderen aber - jedenfalls seit der Verordnung BGBI. II Nr. 430/1997 auf Grund der jeweiligen…
…in der Verkehrsauffassung und - zumeist, sofern das Steuerrecht nicht ausdrücklich anderes vorsieht (etwa in § 6 Abs. 2 LuF PauschVO 2006 hinsichtlich des "Urlaubs am Bauernhof") - in den gewerberechtlichen Vorschriften, zum anderen aber - jedenfalls seit der Verordnung BGBI. II Nr. 430/1997 auf Grund der jeweiligen…
…575/76, VwSlg 4953 F/1976). Gemäß § 8 Abs. 2 der LuF PauschVO 2006 sind die Betriebsausgaben mit einem Durchschnittssatz von 70 % der diesen Betriebsausgaben gegenüberstehenden Betriebseinnahmen (einschließlich Umsatzsteuer) anzusetzen. Daraus ist abzuleiten, dass für die Berechnung des Betriebsausgabenpauschales die Bruttobetriebseinnahmen, zu denen auch die…
…8 ff LuF PauschVO 2006 entspricht in Bezug auf die Gewinnermittlung jener nach §§ 8 ff LuF-PauschVO 2011, § 8 Abs. 2 LuF PauschVO 2006 entspricht § 8 Abs. 2 LuF-PauschVO 2011. Die Ausführungen des Gerichtshofs sind daher auf § 8 Abs. 2 LuF-PauschVO 2011 zu…
…steht dies in seinem Ermessen. Dem Bf ist darüber hinaus zu der von ihm in den Raum gestellten Gesetzwidrigkeit von §§ 8 f LuF-PauschVO 2011 mit dem Verwaltungsgerichtshof zu entgegnen, dass der Bf nicht gehalten ist, die pauschalierte Form der Gewinnermittlung in Anspruch zu nehmen…
…Forstwirtschaft (LuF PauschVO 2001), BGBl. II Nr. 54/2001 i. d. F. BGBl. II Nr. 416/2001 ermittelt. Einnahmen aus Weinverkäufen (einschließlich Entnahmen) wurden im Jahr 2004 € 59.618,14 erzielt, woraus sich unter Ansatz des Betriebsausgabenpauschales nach der LuF PauschVO 2001 von 70…
…scheiden dabei aus. Der Steuerpflichtige darf selbst entscheiden, ob er die für Lieferungen und sonstige Leistungen geschuldeten Umsatzsteuerbeträge und die abziehbaren Vorsteuerbeträge als durchlaufende Posten behandelt. § 1 LuF PauschVO 2006 und 2011 I. Anwendung und maßgebender Einheitswert § 1. (1) Der Gewinn eines land- und forstwirtschaftlichen…
…Zu der betreffend 2013 und 2014 strittigen Rechtsfrage, ob allfällige Umsatzsteuergutschriften eines nach den allgemeinen Regeln des Umsatzsteuergesetzes ermittelnden Land- und Forstwirtes bei der Gewinnermittlung gemäß § 8 Abs 1 und 2 LuF PauschVO 2006 anzusetzen sind, hat das Bundesfinanzgericht bereits mit Erkenntnis BFG 6. 10…
…575/76, VwSlg 4953 F/1976). Gemäß § 8 Abs. 2 der LuF PauschVO 2006 sind die Betriebsausgaben mit einem Durchschnittssatz von 70 % der diesen Betriebsausgaben gegenüberstehenden Betriebseinnahmen (einschließlich Umsatzsteuer) anzusetzen. Daraus ist abzuleiten, dass für die Berechnung des Betriebsausgabenpauschales die Bruttobetriebseinnahmen, zu denen auch die…