…Kassabericht" oder einer vergleichbaren Schmieraufzeichnung. Der Kassabericht bzw. die ihm entsprechende Schmieraufzeichnung stellen im Fall einer Losungsermittlung durch Kassasturz aufbewahrungspflichtige Grundaufzeichnungen dar. Die im Anschluss an die Losungsermittlung geführten Losungsbücher, in die die Ergebnisse aus dem Kassabericht übernommen werden, können die Führung dieser Grundaufzeichnungen daher…
…die vereinfachte Losungsermittlung für jede Kasse gesondert zu erfolgen. 4. Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen 4. Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen 4.1. Vereinfachte Losungsermittlung vor Inkrafttreten Mit Inkrafttreten der Barbewegungs-VO kann in Betrieben oder wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben in denen bisher die vereinfachte Losungsermittlung durch Kassasturz vorgenommen…
…war im Betrieb angestellt, er war auch bei den Schlussbesprechungen der beiden abgabenbehördlichen Prüfungen anwesend. Im Zuge der beiden Prüfungen wurde ua festgestellt, es lägen Buchführungsmängel vor, die vereinfachte Losungsermittlung durch Kassasturz sei nicht zulässig, nichtangemeldete Dienstnehmer würden beschäftigt, Einnahmen nicht erklärt, ein ungeklärter Vermögenszuwachs…
…Da derartige Aufzeichnungen, auch bei freiwilliger Führung, zu den Grundaufzeichnungen zählen, wurde durch deren Vernichtung die Aufbewahrungspflicht verletzt. Wenn im Verfahren vorgebracht wurde, dass die Losungsermittlung durch Kassasturz erfolgte, so lagen, wie oben angeführt, dazu keinerlei Unterlagen vor und war damit die erforderliche Nachvollziehbarkeit einer…
…sich kein Erlös aus Kartenverkäufen oder ähnliches. Nach Rückfragen durch die BP, wie die Erlöse aus den Vorstellungen sowie auch die Erlöse aus der Pianobar in den Kellerräumen ermittelt und verbucht wurden, wurde auf die Losungsermittlung mittels Kassasturz verwiesen. Es wurden auch keine andere Aufzeichnungen…
…Umhängegeldtasche des Unternehmers) als "private Geldtasche" bezeichnet worden. Eine zweite betriebliche Kassa (Ladenkassa) wäre diejenige, auf die sich die Kassenberichte beziehen würden. Prüfungsfeststellung: Im Falle der Losungsermittlung durch Rückrechnung aus End- und Anfangsbestand (Kassasturz) würde ein Unternehmer einen vollständigen Kassabericht benötigen, in welchem Endbestand, Anfangsbestand…
…die Abrechnung mittels Kassasturzes materiell als nichtordnungsmäßig zu beurteilen. Die Losungsermittlung durch Kassasturz ist gerade bei Unternehmen, in denen hauptsächlich Bargeschäfte abgewickelt werden und die einer Hochrisikobranche zuzurechnen sind, extrem manipulationsfreundlich (Nichtzählen, Rechenfehler, Erfindung von Losungen, etc.) und wird durch die Nichtvorlage der essentiellen Grundaufzeichnungen…
…Jahre 2008 bis 2011 ein Sicherheitszuschlag bei den 20%igen Umsätzen festgesetzt. Begründet wurde der Sicherheitszuschlag mit der Unzulässigkeit der Losungsermittlung durch Kassasturz wegen Überschreitung der maßgeblichen Umsatzgrenze von 150.000 € ab dem Jahr 2008, Differenzen zwischen mechanischem Registrierkassastreifen und Losungsblatt für den Zeitraum…
…Jänner 2008 an, dass der Bw. entgegen der Ansicht des steuerlichen Vertreters sehr wohl ein Kassabuch zu führen gehabt hätte, da er die Losungsermittlung durch einen Kassasturz durchführe. Der Gesetzgeber habe hiefür genaue und detaillierte Vorschriften geschaffen. So führe bspw. der VwGH in seinem Erkenntnis…
…Registrierkasse eine Signaturerstellungseinheit verwendet werden? 4.4. Lösung Jemand, den keine gesetzliche Verpflichtung zur Verwendung einer elektronischen Registrierkasse nach § 131b BAO trifft, kann die Losungsermittlung durch Kassasturz bzw. weiterhin mit einer bisher verwendeten Registrierkasse, die den §§ 131 und 132 BAO bzw. der KRL 2012 entspricht…
…2001 noch Taxameter im Einsatz haben, die keinen Export der Daten unterstützen, hätte er dies selbst zu verantworten. Dadurch, dass der Bf die Losungsermittlung durch Kassasturz behauptet, er aber in Wirklichkeit ein System einsetzt, das die Einzelumsätze aufzeichnet (Taxameter), ist eine Einschränkung der passiven Überprüfungsfähigkeit…
…14.5.2014 brachte der Bf. vor, auf Grund der Vorschriften der Barbewegungsverordnung sei für seinen Betrieb die Losungsermittlung durch Kassasturz in den Jahren 2007 und 2008 jedenfalls noch zulässig gewesen. Daher würde sich der Sicherheitszuschlag für diese Jahre erheblich reduzieren, wenn nicht überhaupt wegfallen…
…nicht eine ordnungsgemäße Losungsermittlung. Bis 2006 mussten alle Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise - zB mittels Rechnungs- bzw. Paragondurchschriften, Registrierkassenkontrollstreifen, elektronischer Erfassungssysteme, Losungsblätter (Strichlisten) oder Kassasturz - festgehalten werden. Aufgrund des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2006 sind alle Bareinnahmen und Barausgaben täglich einzeln festzuhalten; durch diese Änderung sollte…
…des Kassabuches wurden keine Einwendungen erhoben. Bezüglich der Losungserfassung des Standes am R-Platz wird in der Berufung lediglich ausgeführt, dass die Losungen durch Kassasturz ermittelt wurden. Dabei wird jedoch übersehen, dass Grundaufzeichnungen auch bei Losungsermittlung durch Kassasturz erforderlich sind. Es muss jedenfalls erkennbar sein…
…Hinweis auf Tz. 2 des Bp-Berichtes): Keine ordnungsmäßigen schriftlichen Aufzeichnungen zum Kassasturz. Keine Kassasturzfähigkeit. Keine Berechtigung zur vereinfachten Losungsermittlung durch Kassasturz (weil Taxameter vorhanden sei und damit Einzelaufzeichnungspflicht bestanden habe). Keine Grundsicherung der Losungsbeträge. Kein Export der Taxameterdaten. Nichtübereinstimmung von Belegnummern lt. Buchhaltungskonto/ lt…
…Umsatzgrenze von 45.000 Euro nicht überschritten wird, dadurch zu erbringen, dass er im Rahmen der Losungsermittlung die Bareingänge eines Tages durch Kassasturz ermittelt. Die Ermittlung der Tageslosung durch Kassasturz muss nachvollziehbar und entsprechend dokumentiert werden. Sie hat spätestens am nächstfolgenden Arbeitstag zu erfolgen (vgl. …
…2 und 4.1.3 in AÖVW 1990/169 zur Anwendung, welche die Art der Losungsermittlung durch Kassasturz ausdrücklich zulasse. Die von der Betriebsprüfung dargestellte Ermittlung der Einkünfte mittels Kassasturz sei grundsätzlich mathematisch korrekt. Da jedoch von den einzelnen Taxifahrern weder Entnahmen noch Einlagen getätigt…
…Kassabericht" oder einer vergleichbaren Schmieraufzeichnung. Der Kassabericht bzw. die ihm entsprechende Schmieraufzeichnung stellen im Fall einer Losungsermittlung durch Kassasturz aufbewahrungspflichtige Grundaufzeichnungen dar. Die im Anschluss an die Losungsermittlung geführten Losungsbücher, in die die Ergebnisse aus dem Kassabericht übernommen werden, können die Führung dieser Grundaufzeichnungen daher…
…Verhältnis zu den allgemeinen Aufzeichnungspflichten der BAO. 3. Losungsermittlung durch Rückrechnung (Kassasturz) bzw. Einzelaufzeichnungen Schon bisher bestand der Grundsatz, dass die Betriebseinnahmen einzeln zu erfassen sind. Die Ermittlung der Tageslosung durch Rückrechnung (Kassasturz) war als Ausnahme gedacht, die jeder Unternehmer in Anspruch nehmen konnte (Abschn…
…2001 fest, dass die Losungsermittlung indirekt durch Kassasturz erfolgt sei. Auf den Kassaberichten für die Ermittlung der Tageslosungen seien die Aufzeichnungen teilweise mit leicht entfernbaren Schreibmitteln ausgeführt gewesen und teilweise Eintragungen ausgelackt oder unleserlich gemacht worden. Wenn laut Losungsermittlung mehr ausgegeben worden sei, als Kassastand…